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Verkehrswert­gutachten nach BauGB §194

Grundsätzliche Informationen zum Thema Beleihungswert

Der Beleihungswert ist nach § 3 der Beleihungswertverordnung (BelWertVO) „der Wert der Immobilie, der erfahrungsgemäß unabhängig von vorübergehenden, etwa konjunkturell bedingten Wertschwankungen am maßgeblichen Grundstücksmarkt unter Ausschaltung von spekulativen Elementen während der gesamten Dauer der Beleihung bei einer Veräußerung voraussichtlich erzielt werden kann.“

Der Beleihungswert einer Immobilie ist der Wert, der als Grundlage für die Kreditvergabe durch eine Bank oder einen Kreditgeber dient. Er gibt an, wie viel ein Kreditgeber bereit ist, gegen die Sicherheit der Immobilie zu verleihen. Der Beleihungswert hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich des Marktwerts der Immobilie, ihres Zustands, ihrer Lage, ihrer Nutzung und anderer relevanter Aspekte.

Der Beleihungswert wird normalerweise von einem Gutachter oder Sachverständigen ermittelt, der eine Bewertung der Immobilie durchführt. Der Gutachter berücksichtigt dabei verschiedene Faktoren wie den Zustand des Gebäudes, die Lage, vergleichbare Immobilienpreise in der Umgebung, die Entwichlung des Immobilienmarktes und andere relevante Informationen. Aufgrund dieser Bewertung wird ein Beleihungswert ermittelt, der als Grundlage für die Kreditvergabe verwendet wird. 

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Besonders wichtig für Ihren Kreditgeber!

Der Beleihungswert ist wichtig, da er für die Bank oder den Kreditgeber als Sicherheit dient. Wenn der Kreditnehmer die Kreditrückzahlung nicht leisten kann, hat der Kreditgeber das Recht, die Immobilie zu verkaufen, um den ausstehenden Kreditbetrag einzutreiben. Daher ist es für den Kreditgeber wichtig, den Beleihungswert zu ermitteln, um das Risiko einer möglichen Kreditvergabe angemessen einschätzen zu können.

Wichtige Bestandteile eines Beleihungswertgutachtens

  1. Beschreibung der Immobilie: Das Gutachten enthält eine genaue Beschreibung der Immobilie, einschließlich ihrer Lage, Größe, Baujahr, Bauart, Zustand und Ausstattung. Es können auch Informationen über die Nutzungsart (z. B. Wohnen, Gewerbe) und besondere Merkmale der Immobilie enthalten sein.
  2. Marktwertermittlung: Der Sachverständige bewertet den aktuellen Marktwert der Immobilie. Hierbei werden verschiedene Faktoren berücksichtigt, wie vergleichbare Verkaufspreise ähnlicher Immobilien in der Umgebung, die Entwicklung des Immobilienmarktes, Lagefaktoren und andere relevante Aspekte.
  3. Bausubstanz und Zustand: Der Gutachter analysiert den baulichen Zustand der Immobilie, einschließlich der Qualität der Bauausführung, eventueller Mängel, Renovierungsbedarf und der Funktionalität der technischen Anlagen. Diese Informationen fließen in die Bewertung des Beleihungswerts ein.
  4. Rechtliche Aspekte: Das Gutachten beinhaltet eine Prüfung der rechtlichen Situation der Immobilie, wie z. B. Grundbuchauszüge, Belastungen oder Beschränkungen, die den Wert oder die Verwendbarkeit der Immobilie beeinflussen können.
  5. Zusammenfassung und Wertfeststellung: Abschließend enthält das Gutachten eine Zusammenfassung der Bewertungsergebnisse und eine Feststellung des Beleihungswerts der Immobilie. Der Beleihungswert ist der Betrag, den ein Kreditgeber als Sicherheit für eine Kreditvergabe akzeptieren würde.

Beleihungswert- oder Verkehrswertgutachten?

Der Hauptunterschied zwischen einem Beleihungswertgutachten und einem Verkehrswertgutachten besteht darin, dass das Beleihungswertgutachten speziell auf die Eignung der Immobilie als Sicherheit für eine Kreditvergabe ausgerichtet ist, während das Verkehrswertgutachten den allgemeinen Marktwert der Immobilie unabhängig von einer Kreditvergabe ermittelt. Beide Gutachten dienen jedoch dazu, den Wert einer Immobilie zu bestimmen, wobei der Beleihungswert für die Kreditvergabe und der Verkehrswert für den Kauf oder Verkauf einer Immobilie relevant sind.