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Verkehrswert­gutachten nach BauGB §194

Beim Kauf und Verkauf von Immobilien gilt es eine ganze Reihe verschiedener Aspekte zu beachten: Eine besonders wichtige Rolle spielt dabei das sogenannte Verkehrswertgutachten. Aber was genau ist ein Verkehrswertgutachten und was beinhaltet ein solches Dokument im Detail?

Grundsätzliche Informationen zum Thema Beleihungswertgutachten

Der Beleihungswert ist nach § 3 der Beleihungswertverordnung (BelWertVo) „der Wert der Immobilie, der erfahrungsgemäß unabhängig von vorübergehenden, etwa konjunkturell bedingten Wertschwankungen am maßgeblichen Grundstücksmarkt unter Ausschaltung von spekulativen Elementen während der gesamten Dauer der Beleihung bei einer Veräußerung voraussichtlich erzielt werden kann.“ Dabei kommt es auf die künftige Verkäuflichkeit unter Berücksichtigung der nachhaltig gegebenen Merkmale dieser Immobilie an. Unterstellt werden normale regionale Marktverhältnisse und die aus der gegenwärtigen Perspektive sich ergebenden anderweitigen Nutzungsmöglichkeiten. Der sich daraus ergebende Unterschied zum Verkehrswert liegt in der besonderen Berücksichtigung von denkbaren Veränderungen während der Dauer der Beleihung. Hinsichtlich der Verfahren, die für die Ermittlung des Beleihungswertes vorausgesetzt werden, gibt es einengende Vorschriften.

Der Beleihungswert ist Bemessungsgrundlage für die Beleihungsgrenze, d.h. den Beleihungsspielraum für Kreditinstitute, der eine dingliche Absicherung von in der Regel erstrangigen Darlehen gewährleistet.

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Verkehrswert = Marktwert

Der Verkehrswert entspricht dem Marktwert eines Gebäudes, Grundstücks oder eines Rechtes.

Was macht die Qualität eines Verkehrswertgutachtens aus?

Es ist als Erstes für den Leser nachvollziehbar.