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Leistungen des Büros

Unser Team aus qualifizierten Sachverständigen bietet Ihnen ein umfangreiches Leistungsspektrum an. Individuelle Interessen für jeglichen Anlass und für verschiedene Liegenschaften sind damit abgedeckt.

Eine Erbschaft oder Schenkung ist noch lange kein abgeschlossener Prozess, sondern geht mit wichtigen Fragen und Entscheidungen einher.

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Wer sich den Traum eines Eigenheims erfüllen möchte, jedoch nicht das nötige Startkapital besitzt, kann durch das Darlehen der Bank sich diesen erfüllen.

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Mit einem Verkehrswertgutachten, erstellt durch einen qualifizierten Sachverständigen, können falsche Berechnungen durch das Finanzamt korrigiert werden. Teilweise kann die Berechnung des Grundbesitzwertes erheblich von dem eigentlichen Marktwert abweichen. Mit den korrigierten Berechnungen können Steuern für Erbschaft oder Schenkung gegebenenfalls gesenkt werden.

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Sich selber einen Überblick über seine Wertanlagen zu verschaffen, ist sinnvoll und beugt böse Überraschungen vor. Dazu zählt auch den genauen Wert von Immobilien zu kennen und mit einzubeziehen. Ein Gutachten, ob Kurz- oder Verkehrswertgutachten, sorgt für Klarheit.

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Wenn der Eigentümer einer Immobilie den Forderungen von Gläubigern nicht mehr nachkommen kann, erfolgt eine Zwangsversteigerung der Immobilie. Eine Zwangsversteigerung ist ebenfalls von Nöten, wenn sich eine Eigentümergemeinschaft nicht auf ein weiteres Vorgehen bezüglich der Immobilie einigen kann. Der Verkehrswert durch das gerichtlich bestellte Gutachten kann mit einem Gegengutachten angefochten werden.

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Nicht immer ist ein ausführliches Verkehrswertgutachten nötig. Besonders wenn das Gutachten nur aus privaten Gründen und nicht vor Gericht verwendet werden soll, reicht lediglich eine Marktwerteinschätzung. Welches Gutachten von Nutzen ist, kann in einem Erstgespräch besprochen werden.

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Es kann unter bestimmten Umständen zu einer Enteignung von privaten Grundstücken kommen, sei es vorübergehende Einschränkungen des Eigentumsrechts oder um dauerhaften Verlust. Mit einem Gutachten können Sie sich eine angemessene Entschädigung zusichern. Durch die zuständige Behörde wird ein Wertgutachten erstellt, in dem die Entschädigungshöhe festgelegt wird. Die Erstellung eines Gegengutachtens kann den Wert abgleichen und ggf. für den Eigentümer von erheblichem Vorteil sein.    

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Sie spielen mit dem Gedanken sich eine Immobilie zu kaufen? Sei es eine Eigentumswohnung, ein Einfamilienhaus, ein Grundstück, ein Mehrfamilienhaus oder eine Gewerbeeinheit, wir bieten Ihnen eine individuelle Kaufberatung in Osnabrück, Münster, Bünde und Flensburg an. Wir überprüfen für Sie alle nötigen Unterlagen und beraten Sie ob der aufgerufene Kaufpreis dem Marktwert entspricht. Zusätzlich geben wir Ihnen eine Einschätzung über den Zustand des Gebäudes, denn nicht selten führt eine „Verliebtheit“ in die Immobilie oder die Dringlichkeit des Erwerbs dazu, dass der objektive Blick auf die Immobilie vergessen wird.

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Bei einer Wertermittlung im Erbbaurecht in Osnabrück, Münster, Bünde und Flensburg können zwei unterschiedliche Dinge bewertet werden – entweder der Wert des Erbbaurechts oder der Wert des mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücks. Bei einer Bewertung des Erbbaurechts wird grundsätzlich der Wert der baulichen Anlagen im Sach- oder Ertragswert mit dem Bodenwertanteil des Erbbaurechts summiert. Um den Wert des mit Erbbaurecht belasteten Grundstücks zu berechnen, muss der Wert des unbelasteten Grundstücks durch den Wert der Belastung durch das Erbbaurecht geteilt werden. Unsere Sachverständigen erstellen für Sie diese Wertermittlung – entweder aus dem Grund, dass Sie sich für den Wert interessieren oder Sie haben einen Fall der Erbzinsanpassung. Wenn der Zinssatz angepasst werden soll, dient eine unabhängige Wertermittlung als Beleg.

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Der Beleihungswert ist nach § 3 der Beleihungswertverordnung (BelWertVo) „der Wert der Immobilie, der erfahrungsgemäß unabhängig von vorübergehenden, etwa konjunkturell bedingten Wertschwankungen am maßgeblichen Grundstücksmarkt unter Ausschaltung von spekulativen Elementen während der gesamten Dauer der Beleihung bei einer Veräußerung voraussichtlich erzielt werden kann.“

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Bei neu erworbenen Immobilien kann eine steuerliche Abschreibung vorgenommen werden, gem. § 7 Abs. 1 i.V.m. Abs. 4 EStG. Hintergrund dabei ist es, dass Steuern gespart werden können. Um die Bemessungsgrundlage sachgerecht zu ermitteln, sind die Anschaffungskosten in einen Bodenwertanteil und einen Gebäudewertanteil aufzuteilen. Es wird sozusagen eine Kaufpreisaufteilung vorgenommen, denn nur der Gebäudewert kann für die Abschreibung berücksichtigt werden. Anhand des Verkehrswertes des Grunds und Bodens und des Gebäudes ist der Gesamtkaufpreis dann aufzuteilen.  Entweder können Betriebsausgaben gem. § 4 Abs. 4 EStG oder als Werbungskosten gem. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 EStG geltend gemacht werden.

Wichtig ist jedoch, dass die Kaufpreisaufteilung, welche ggf. bei dem Erwerb der Immobilie vereinbart wurde, nicht für die Finanzbehörden bindend ist. Wir empfehlen Ihnen, sich zur Berechnung einen qualifizierten Sachverständigen zur Unterstützung heranzuziehen. Unsere Sachverständigen können Ihnen während des gesamten Prozesses Unterstützung anbieten.

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Bei einem An- oder Verkauf einer Immobilie ist es kein Muss, ein Verkehrswertgutachten erstellen zu lassen, aber ist dennoch in angebrachten Situationen von großem Vorteil.

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Der Mietwert einer Immobilie ist Beurteilungsgrundlage für die Mietwertermittlung, für Mietvereinbarungen, sowie für den Ansatz kalkulatorischer Kosten bei gewerblicher oder freiberuflicher Eigennutzung von Räumen. Mietwerte benötigen auch Gemeinden, die eine Zweitwohnungssteuer erheben. Beurteilungsgrundlage für eine Mietpreisüberhöhung nach dem Wirtschaftsstrafgesetz ist allerdings nicht der Mietwert, sondern die ortsübliche Vergleichsmiete, die mit dem Mietwert oft nicht übereinstimmt.

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Bei Scheidungen spricht vieles dafür, einen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen, ein Gutachten für die Immobilie zu erstellen, da dieser einen objektiven Blick auf das Geschehen hat.

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In Fällen der Betreuung oder Vormundschaft durch einen gerichtlich bestellten Betreuer kommt es nicht selten vor, dass ein Verkehrswertgutachten von Nöten ist. Das Gericht bzw. der Rechtspfleger benötigt ein Verkehrswertgutachten, damit die weiteren Entscheidungen im Interesse des Betreuten getroffen werden können.

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Auf Ihren Immobilienwert wirken viele verschiedene Faktoren ein, unter anderem auch private und öffentliche Rechte. Rechte wie Erbbaurecht, Nießbrauchrecht, Wohnungsrecht und Wegerecht, Denkmalschutz, Bauvorschriften und Überleitungsrechte sind Beispiele dafür. Diese können für Eigentümer von Immobilien massive Einschränkungen ihrer Eigentumsrechte bedeuten. Auch der Marktwert kann dadurch verändert werden. Das Erfassen von Rechten und Belastungen Ihrer Immobilie ist Aufgabe qualifizierter Sachverständigen, denn diese müssen im Grundbuch oder im Baulastenverzeichnis eingetragen werden.

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Gerne prüfen wir für Sie bereits bestehende Gutachten, deren Ergebnis Ihnen nicht sachgerecht erscheint. Nicht von jedem Gutachten werden die vorgegebenen Standards erfüllt oder die von Ihnen vorgegebenen Fakten wurden nicht korrekt bewertet. Besonders bei gerichtlichen Auseinandersetzungen kann es von Vorteil sein, das bestehende Bewertungsgutachten noch einmal überprüfen zu lassen. Durch unsere jahrelange Erfahrung kennen wir uns auch bestens mit der Analyse von bereits bestehenden Gutachten aus.

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Die Hauptleistung unseres Sachverständigenbüros ist das Erstellen von Verkehrswertgutachten gem. § 194 BauGB. Wenn Sie ein Verkehrswertgutachten benötigen, sind wir genau die richtigen Partner für Sie: Wir verfügen über langjährige Erfahrung und das nötige Fachwissen für Ihre professionelle Immobilienbewertung. Abhängig von Ihren individuellen Anforderungen erstellen wir Ihnen das Verkehrswertgutachten in verschiedensten Ausführungen, beispielsweise als ein spezielles Kurzgutachten oder Sammelgutachten.

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Unser Büro bietet nicht nur die Wertermittlung klassischer Immobilien an, wie z.B. von Wohnhäusern oder Gewerbegebäuden, sondern auch für land- und forstwirtschaftliche Immobilien. Dazu zählen sowohl die Bewertungs- und Entschädigungsfragen in landwirtschaftlichen Betrieben als auch die Bewertung von bebauten oder unbebauten Grundstücken. Immobilien sind einzigartig, aber besonders die Immobilien der Landwirtschaft. Beispielsweise wird der Ackerpreis von Faktoren wie Bodenqualität, Standort, Flächenform, Flächengröße, Pacht, Anzahl der Flurstücke usw. beeinflusst. Unsere qualifizierten Sachverständigen kennen sich ebenfalls mit Immobilien der Land- bzw. Forstwirtschaft aus und erstellen für Sie das passende Gutachten.

 

Sie überlegen in Immobilien zu investieren? Dann unterstützen wir Sie gerne bei Ihrem Vorhaben! Als wertbeständige sichere Kapitalanlagen und weitgehend geschützt vor der Inflation, gelten Immobilien als äußerst attraktive Wertanlagen. Dabei gibt es verschiedene Formen, wie Sie eine Immobilieninvestition vornehmen können: Ganz klassisch dabei ist natürlich der Kauf eines Eigenheims oder der Kauf eines Objektes, welches dann zur Vermietung verwendet wird. Aber auch Immobilienfonds und Aktien oder der Erwerb von Anteilen über Crowdinvesting sind eine Möglichkeit. Unsere Sachverständigen können Sie bei einer Entscheidung unterstützen und Ihnen eine ausführliche Beratung anbieten.

Erbauseinandersetzung / Schenkung

Eine Erbschaft oder Schenkung ist noch lange kein abgeschlossener Prozess, sondern geht mit wichtigen Fragen und Entscheidungen einher.

An- und Verkauf einer Immobilie

Bei einem An- oder Verkauf einer Immobilie ist es kein Muss ein Verkehrswertgutachten erstellen zu lassen, aber ist dennoch in angebrachten Situationen von großem Vorteil.

Finanzierung und Beleihung

Bei Fragen hinsichtlich Finanzierung und Beleihung bietet sich ein Gutachten ebenfalls an.

Mietangelegenheiten

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Steuerliche Belange

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Zugewinn / Eheauseinandersetzung

Bei Scheidungen müssen nicht nur emotional schwere Fragen beantwortet werden, sondern auch finanzielle.

Vermögensaufstellung

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Betreuung und Vormundschaft

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Zwangsversteigerung

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Rechte und Belastungen

Dazu gehören zum Beispiel Wohnrecht, Nießbrauch, Erbbaurecht, Leitungs- und Wegerecht, Baulsten und weitere.

Marktwerteinschätzung und Stellungnahme

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Plausibilitätsprüfung bestehender Gutachten

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Enteignung und Entschädigung

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Verkehrswertgutachten

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Ankaufberatung für Immobilien

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Nachweis des niedrigen gemeinen Werts bei der steuerlichen Grundbesitzbewertung

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Erbbaurecht und Erbzinsanpassung

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Land- und Forstwirtschaftliche Immobilien

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Beleihungswert

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Mietwertgutachten

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Immobilienwirtschaft

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Finanzwirtschaft

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Kaufpreisaufteilung - Abschreibungen nur auf Gebäude und Einrichtungen

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Investmentberatung

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