Leistungen

Steuerliche Belange

Grundsteuer, Grunderwerbsteuer und Abschreibungen – die steuerlichen Aspekte, die in jedes Immobiliengutachten einfließen.

§ 198Nachweis des niedrigeren Werts (BewG)
DIN 17024Zertifiziert · DIAZert
REVTEGoVA Recognised European Valuer

Auf einen Blick

Umfang, Dauer und Honorar

Was Sie bei dieser Leistung erwarten können – verbindlich, bevor Sie beauftragen.

UmfangSteuerliche Immobilienbewertung als Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB (z. B. Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG), Kaufpreisaufteilung oder Restnutzungsdauer-Gutachten – jeweils mit vollständig begründeter Herleitung
DauerIn der Regel 2–4 Wochen nach dem Ortstermin
HonorarVerbindlicher Festpreis vorab – kalkuliert auf Basis der BVS-Honorarrichtlinie, ohne Nachberechnung
Geeignet fürFinanzamt – Erbschaft- und Schenkungsteuer, Abschreibung (AfA), Kaufpreisaufteilung; Zusammenarbeit mit Ihrer Steuerkanzlei
QualifikationZertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 (DIAZert), TEGoVA Recognised European Valuer (REV) – Vier-Augen-Prinzip
Preise & HonorareUnterlagen-Checkliste (druckbar)

Häufige Fragen zu dieser Leistung

Wie hilft ein Gutachten bei Erbschaft- oder Schenkungsteuer?

Das Finanzamt bewertet Immobilien für die Erbschaft- und Schenkungsteuer in einem pauschalen Verfahren – oft ohne Besichtigung. Fällt dieser Wert zu hoch aus, können Sie nach § 198 BewG mit einem qualifizierten Verkehrswertgutachten einen niedrigeren tatsächlichen Wert nachweisen und so Steuern sparen. Nach § 198 Abs. 2 BewG kann als Nachweis regelmäßig ein Gutachten des zuständigen Gutachterausschusses dienen – oder das Gutachten eines Sachverständigen, der von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle bestellt oder zertifiziert worden ist. Die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 (DIAZert) liegt bei uns vor. Wichtig ist die Frist: Gegen den Feststellungsbescheid ist der Einspruch nur innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe möglich (§ 355 AO). Mehr dazu: Erbschaftsteuer-Bescheid prüfen lassen.

Was ist die Kaufpreisaufteilung – und warum lohnt sie sich steuerlich?

Bei vermieteten Immobilien können Sie nur den Gebäudeanteil des Kaufpreises abschreiben (AfA), nicht den Grund und Boden. Die pauschale Aufteilung des Finanzamts fällt für Eigentümer oft ungünstig aus. Eine gutachterliche Kaufpreisaufteilung weist den tatsächlichen Gebäudeanteil nach – und kann so die jährliche Abschreibung spürbar erhöhen.

Kann ich die Kosten für ein Gutachten steuerlich geltend machen?

Das hängt vom Anlass ab: Bei vermieteten Immobilien können Gutachterkosten als Werbungskosten in Betracht kommen, bei einer Erbschaft als Nachlassregelungskosten – etwa für ein Gutachten nach § 198 BewG. Die Einzelheiten klären Sie am besten mit Ihrem Steuerberater; gern stimmen wir uns direkt mit ihm ab. Einen Überblick gibt unsere Seite Steuerliche Belange.

Was bedeutet Restnutzungsdauer bei einer Immobilie?

Die Restnutzungsdauer ist die Zahl der Jahre, in denen ein Gebäude bei ordnungsgemäßer Unterhaltung voraussichtlich noch wirtschaftlich genutzt werden kann. Sie hängt vom Baujahr, vor allem aber vom Modernisierungszustand ab und beeinflusst Ertrags- und Sachwert erheblich. Ein Gutachten zur verkürzten Restnutzungsdauer kann zudem die steuerliche Abschreibung (AfA) erhöhen.

Weitere Antworten finden Sie in unserem FAQ / Wiki.

Kontaktieren Sie uns

In Verbindung mit einer Immobilie spielen verschiedene steuerliche Belange eine wichtige Rolle. Hier sind einige relevante Aspekte:

Haben Sie Fragen zu steuerlichen Belangen im Immobiliengutachten ? Wir sind für Sie da.

Kontaktieren Sie uns

  1. Grundsteuer: Die Grundsteuer ist eine kommunale Steuer, die auf den Grundbesitz erhoben wird. Sie ist abhängig von der Grundstücksgröße, Lage und dem Einheitswert der Immobilie.
  2. Grunderwerbsteuer: Beim Kauf einer Immobilie fällt die Grunderwerbsteuer an. Die Höhe variiert je nach Bundesland und beträgt einen Prozentsatz des Kaufpreises oder des Verkehrswerts.
  3. Einkommensteuer: Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von Immobilien unterliegen der Einkommensteuer. Hierzu gehören Mieteinnahmen abzüglich der Werbungskosten.
  4. Erbschafts- und Schenkungssteuer: Beim Übertragen von Immobilien im Rahmen von Erbschaften oder Schenkungen kann Erbschafts- oder Schenkungssteuer anfallen.
  5. Spekulationssteuer: Beim Verkauf einer selbstgenutzten Immobilie innerhalb einer bestimmten Frist können Spekulationssteuern anfallen. Die Regelungen hierzu können sich je nach Land und individueller Situation unterscheiden.
  6. Umsatzsteuer: Bei gewerblichen Immobilientransaktionen und bestimmten Vermietungssituationen kann Umsatzsteuer anfallen.
  7. Abschreibungen: Für vermietete Immobilien können bestimmte Kosten wie Gebäudeabschreibungen steuermindernd geltend gemacht werden.
  8. Grundbuchkosten: Für die Eintragung von Eigentumsrechten im Grundbuch fallen Notar- und Grundbuchgebühren an.

In einem Immobiliengutachten können diese steuerlichen Belange eine entscheidende Rolle spielen, insbesondere wenn es um die wirtschaftliche Bewertung und Rentabilität einer Immobilie geht. Der Gutachter muss die steuerlichen Aspekte berücksichtigen, um eine realistische Einschätzung des Immobilienwerts und der möglichen Rendite zu geben. Zum Beispiel können hohe Grunderwerbsteuern den tatsächlichen Kaufpreis erhöhen und die Rentabilität beeinflussen. Ebenso sollten die Auswirkungen der Einkommensteuer auf die zu erwartenden Mieteinnahmen und die Steuervorteile bei Abschreibungen berücksichtigt werden. Eine umfassende Berücksichtigung aller steuerlichen Belange im Immobiliengutachten ist daher entscheidend, um eine realistische und fundierte Bewertung zu ermöglichen.

Sie haben Fragen zu steuerlichen Belangen?