Leistungen

Betreuung

Verkehrswertgutachten für gerichtlich bestellte Betreuer und Vormünder – Grundlage für die Genehmigung eines Immobilienverkaufs.

Auf einen Blick

Umfang, Dauer und Honorar

Was Sie bei dieser Leistung erwarten können – verbindlich, bevor Sie beauftragen.

UmfangVerkehrswertgutachten nach § 194 BauGB für die betreuungsgerichtliche Genehmigung – mit Ortsbesichtigung, Prüfung von Baulasten sowie vollständiger Dokumentation und Herleitung (meist 40–50 Seiten); der Betreuer wird bei der Verwertung der Immobilie unterstützt
DauerIn der Regel 2–4 Wochen nach dem Ortstermin
HonorarVerbindlicher Festpreis vorab – kalkuliert auf Basis der BVS-Honorarrichtlinie, ohne Nachberechnung
Geeignet fürGerichtlich bestellte Betreuer und Vormünder – Vorlage beim Betreuungsgericht für die Genehmigung eines Immobilienverkaufs
QualifikationZertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 (DIAZert), TEGoVA Recognised European Valuer (REV) – Vier-Augen-Prinzip
Preise & HonorareUnterlagen-Checkliste (druckbar)

Häufige Fragen zu dieser Leistung

Sind Ihre Immobiliengutachten auch für Finanzamt oder Gericht gültig?

Ja, unsere Verkehrswertgutachten eignen sich zur Vorlage bei Gerichten und Behörden und werden von Banken, Finanzämtern und Notaren anerkannt. Unsere Gutachter sind nach DIN EN ISO/IEC 17024 (DIAZert) zertifiziert und tragen den TEGoVA-REV-Status. Für die Erbschaft- und Schenkungsteuer gilt: Nach § 198 Abs. 2 BewG kann als Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts gegenüber dem Finanzamt regelmäßig das Gutachten eines Sachverständigen dienen, der von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle zertifiziert ist – diese Zertifizierung liegt bei uns vor.

Was ist der Unterschied zwischen Kurzgutachten und Vollgutachten?

Ein Kurzgutachten ermittelt den Wert kompakt und eignet sich für private Zwecke – etwa als Entscheidungsgrundlage vor einem Verkauf oder zur Orientierung in der Familie. Ein Verkehrswertgutachten (Vollgutachten) dokumentiert alle Grundlagen, Unterlagen und Berechnungen ausführlich und ist für die Vorlage bei Gerichten, Behörden und Finanzämtern gedacht. Wir beraten Sie, welche Variante für Ihren Anlass genügt.

Welche Unterlagen benötige ich für ein Immobiliengutachten?

Typischerweise benötigen wir einen aktuellen Grundbuchauszug, die Flurkarte, Baupläne mit Wohnflächenberechnung und den Energieausweis; bei vermieteten Objekten zusätzlich die Mietverträge, bei Eigentumswohnungen die Teilungserklärung. Fehlen Unterlagen, ist das kein Hindernis – wir sagen Ihnen genau, was gebraucht wird, und unterstützen bei der Beschaffung fehlender Dokumente. Eine Übersicht zum Abhaken und Ausdrucken finden Sie in unserer Unterlagen-Checkliste – mit dem Hinweis, wo Sie jedes Dokument bekommen.

Wie läuft der Ortstermin bei der Immobilienbewertung ab?

Beim Ortstermin besichtigen wir die Immobilie innen und außen, dokumentieren den Zustand mit Fotos und erfassen Ausstattung, Modernisierungen und eventuelle Mängel. Je nach Objektgröße dauert der Termin etwa ein bis zwei Stunden. Hilfreich ist, wenn alle Räume – auch Keller und Dachboden – zugänglich sind und die Unterlagen bereitliegen. Termin anfragen.

Weitere Antworten finden Sie in unserem FAQ / Wiki.

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Bürokratische Hürden

In Fällen der Betreuung oder Vormundschaft kommt es nicht selten vor, dass ein Verkehrswertgutachten von Nöten ist. Soll eine Immobilie verkauft werden, ist dies mit noch mehr bürokratischen Hürden verbunden, als ein einfacher Verkauf ohne Betreuungsfall. Der Betreuer ist nicht dazu befugt auf eigene Faust einen Verkauf der Immobilie vorzunehmen. Das Gericht muss in Betreuungsfällen dem Verkauf einer Immobilie zustimmen und dafür wird als Beleg ein Gutachten benötigt. Ziel des Ganzen ist es, dass der Betreute in keinem Falle einen Vermögensverlust zu verzeichnen hat und ein Makler, wenn es zu einem Verkauf kommt, den bestmöglichen Preis erzielen kann.

Betreuung und Vormundschaft – Verkehrswertgutachten für die Immobilie

In vielen Fällen stellt die Immobilie den größten Vermögenswert des Betreuten dar, wodurch der Kauferlös einen essentiellen Beitrag zu den Lebensunterhaltskosten bedeutet. Das Verkehrswertgutachten wird den Wert der Immobilie darlegen und somit Anhaltspunkte für einen realistischen Verkaufspreis geben.

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Der Rat eines Experten schafft Sicherheit.

Weitgehende Begleitung des Betreuers

In Betreuungsangelegenheiten, bei welchen der Betreute Eigentümer einer Immobilie ist, empfiehlt es sich sehr vor dem Verkauf der Immobilie mit einem zertifizierten Immobiliensachverständigen Rücksprache zu halten. Zudem können ein Gutachten und die Beratung durch einen Sachverständigen eine große Entlastung für den Betreuer sein, da dieser wirtschaftlich umfangreiche Entscheidungen für eine andere Person treffen muss. Der Rat eines Experten bietet in diesem Fall Sicherheit. Die Angelegenheit wird in jedem Fall vorher sowie mit dem zuständigen Betreuer als auch mit dem zuständigen Gericht besprochen. Der Betreuer wird bei der Verwertung der Immobilie unterstützt und die notwendigen Informationen werden für die Vorlage beim Vormundschaftsgericht bereitgestellt. Gelegentlich kann es arrangiert werden, dass die Einreichung eines Kurzgutachten beim Amtsgericht ausreicht, wodurch entstehende Kosten reduziert werden können. Eine Einschätzung des Gutachters kann dabei behilflich sein. Der ganze Prozess der Bewertung wird deutlich und verständlich dem Betreuer erläutert und eine Ausfertigung des Gutachtens wird ebenfalls zur Verfügung gestellt.

Sie benötigen ein Gutachten für einen Betreuungsfall?