Festpreis vor Auftrag
Preise & Honorare: transparent kalkuliert
Sie erfahren den Preis, bevor Sie beauftragen – als verbindlichen Festpreis. Unsere Honorare orientieren sich an der BVS-Honorarrichtlinie Immobilienbewertung, der Empfehlung des Bundesverbandes der Sachverständigen.
Die Formate
Kurzgutachten oder Vollgutachten
Für die private Orientierung – etwa vor Kauf, Verkauf oder einer einvernehmlichen Aufteilung – genügt meist ein Kurzgutachten ab ca. 1.500 €. Muss das Ergebnis vor Gericht, Behörden oder dem Finanzamt Bestand haben, braucht es das Vollgutachten nach § 194 BauGB; dessen Honorar richtet sich nach Immobilienwert und Aufwand. Die Unterschiede im Detail erklärt unser Ratgeber Kurzgutachten oder Vollgutachten.
So entsteht Ihr Preis
Vier Faktoren bestimmen das Honorar
Wir kalkulieren jedes Gutachten individuell – auf Basis der BVS-Honorarrichtlinie und dieser vier Faktoren. Das Ergebnis erhalten Sie als verbindlichen Festpreis, bevor Sie sich entscheiden.
- Objekt und Immobilienwert: Eine Eigentumswohnung ist schneller bewertet als ein Mehrfamilienhaus oder Gewerbeobjekt; mit dem Wert steigt der Prüfaufwand.
- Zweck und Format: Private Orientierung (Kurzgutachten) oder Vorlage bei Gericht, Behörde und Finanzamt (Vollgutachten nach § 194 BauGB).
- Unterlagenlage: Vollständige Unterlagen verkürzen die Arbeit; Fehlendes beschaffen wir mit Ihrer Vollmacht. Was gebraucht wird, zeigt der Ratgeber Unterlagen für die Bewertung.
- Besonderheiten: Rechte und Belastungen wie Erbbaurecht, Nießbrauch oder Wohnrecht, mehrere Bewertungsstichtage oder Eilaufträge erhöhen den Aufwand – auch das fließt vorab in den Festpreis ein, nicht in eine Nachberechnung.
Gut zu wissen: Die Aktualisierung eines von uns erstellten, höchstens drei Jahre alten Gutachtens kostet deutlich weniger als eine Neubewertung. Mietwertgutachten und Beratungsleistungen rechnen wir fair nach Zeitaufwand ab. Weitere Hintergründe: Was kostet ein Verkehrswertgutachten?
Häufige Fragen
Fragen zu Preisen und Honoraren
Gilt der Festpreis wirklich – ohne Nachberechnung?
Ja. Vor Auftragserteilung klären wir Zweck, Objekt und Aufwand und nennen Ihnen einen verbindlichen Festpreis. Erst wenn Sie zustimmen, beginnt die Arbeit – ohne versteckte Kosten.
Warum ist ein Vollgutachten teurer als ein Kurzgutachten?
Das Vollgutachten nach § 194 BauGB umfasst die vollständige Dokumentation, Auswertung von Grundbuch und Registern sowie eine ausführliche Herleitung – geeignet für Gerichte, Behörden und Finanzämter. Das Kurzgutachten arbeitet mit denselben Verfahren, dokumentiert aber kompakter. Welche Variante Sie brauchen, klärt der Ratgeber Kurzgutachten oder Vollgutachten.
Sind die Gutachterkosten steuerlich absetzbar?
In vielen Fällen ja – etwa bei Gutachten für die AfA, für Erbschaft- oder Schenkungsteuer oder bei Einkünften aus Vermietung. Die Anerkennung im Einzelfall klären Sie mit Ihrem Steuerberater.
Erst der Festpreis, dann der Auftrag.