Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung

Immobiliengutachter Steinfurt

Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB und Ankaufberatung durch zertifizierte Sachverständige in Steinfurt (Burgsteinfurt und Borghorst) und im Kreis Steinfurt.

§ 194 BauGBZur Vorlage bei Gericht & Finanzamt geeignet
DIN 17024Zertifiziert · DIAZert
REVTEGoVA Recognised European Valuer
Unverbindliche Anfrage · Antwort in 24 Stunden

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Stempel: Zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung DIAZert (LF) – DIN EN ISO/IEC 17024, gültig bis 07.04.2031DIAZert – Logo des ZertifizierungsverbandsTEGoVA REV – Recognised European ValuerBVS e.V. – Bundesverband der SachverständigenDekra Sachverständiger für Immobilienbewertung D3

Immobilienbewertung Steinfurt

Als nach DIN EN ISO/IEC 17024 (DIAZert) zertifizierte Immobiliengutachter erstellen wir Verkehrswertgutachten und Immobilienbewertungen in Steinfurt – in Burgsteinfurt, Borghorst und im gesamten Kreis Steinfurt. Ein eigenes Büro unterhalten wir in Steinfurt nicht – unsere Sachverständigen kommen von unserem Hauptbüro in Osnabrück zu Ihnen; Ortstermine sind kurzfristig möglich.

Unsere Immobilien-Sachverständigen erstellen Ihnen sämtliche Gutachten und Bewertungen: vom Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB über das Kurzgutachten für private Zwecke bis zum Gutachten zur Restnutzungsdauer für Ihre Abschreibung. Auch beim Immobilien- und Grundstückskauf unterstützen wir Sie mit unserer Ankaufberatung.

Steinfurt besteht aus zwei sehr unterschiedlichen Stadtteilen: Zwischen einem Fachwerkhaus in der historischen Altstadt von Burgsteinfurt, einer Eigentumswohnung in Borghorst und einem Resthof in den Bauerschaften wie Hollich, Sellen oder Wilmsberg liegen oft Welten – im Baujahr, im Grundstück, in der Nachfrage. Eine belastbare Wertermittlung ordnet Ihr Objekt anhand der aktuellen Marktdaten und Bodenrichtwerte des zuständigen Gutachterausschusses in seine konkrete Lage ein; was die einzelnen Stadtteile für die Bewertung bedeuten, lesen Sie weiter unten.

Vorgelegt werden unsere Gutachten vor allem beim Finanzamt (Erbschaft- und Schenkungsteuer, Kaufpreisaufteilung), beim Amtsgericht in Scheidungs-, Betreuungs- und Nachlassverfahren sowie bei Banken. Am häufigsten benötigen unsere Kunden ein Gutachten bei einer Erbauseinandersetzung oder Schenkung, bei einer Ehescheidung (Zugewinnausgleich), zur Vorlage beim Finanzamt sowie bei Kauf oder Verkauf.

Unsere Gutachten eignen sich zur Vorlage bei Gerichten, Behörden und Finanzämtern – erstellt nach Baugesetzbuch (BauGB) und Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Alle unsere Sachverständigen arbeiten unabhängig und neutral. Sie erhalten vorab ein transparentes Festpreisangebot – ohne versteckte Kosten. Jedes Gutachten wird im Vier-Augen-Prinzip von einem weiteren Sachverständigen geprüft.

Vor Ort in Steinfurt

Immobilienbewertung in den Steinfurter Stadtteilen

Steinfurt entstand aus zwei eigenständigen Städten – Burgsteinfurt mit seiner historischen Altstadt und dem Schloss und Borghorst mit industrieller Prägung. Dazu kommen ländliche Bauerschaften. Diese Spanne prägt den Immobilienmarkt – deshalb sehen wir uns jede Immobilie persönlich an und ordnen sie in ihrer konkreten Lage ein, statt mit stadtweiten Durchschnittswerten zu rechnen.

Burgsteinfurt

Historische Altstadt rund um Schloss Steinfurt mit Fachwerk- und Stadthäusern, Eigentumswohnungen und gemischt genutzten Objekten. Denkmalschutz, Baujahr und Zustand wirken sich hier besonders stark aus.

Borghorst

Vom Textilgewerbe geprägter Stadtteil mit Ein- und Mehrfamilienhäusern, Eigentumswohnungen und Gewerbe. Bei vermieteten Objekten bewerten wir im Ertragswertverfahren – mit Blick auf Mieten und Restnutzungsdauer.

Bauerschaften Burgsteinfurt (Hollich, Sellen, Veltrup)

Ländlich geprägte Lagen mit Einfamilienhäusern, Resthöfen und landwirtschaftlichen Anwesen. Grundstücksgröße, Bausubstanz und Nutzung machen große Unterschiede.

Bauerschaften Borghorst (Dumte, Wilmsberg, Ostendorf)

Dörflich-ländliche Lagen mit Ein- und Zweifamilienhäusern und Höfen. Energetischer Zustand, Baujahr und Grundstückszuschnitt prägen den Wert.

Steinfurt ist Kreisstadt des Kreises Steinfurt. Ebenso sind wir im Umland für Sie unterwegs: in Emsdetten, Rheine, Ibbenbüren und Osnabrück sowie in Ochtrup, Wettringen, Neuenkirchen, Nordwalde, Altenberge, Laer, Horstmar und Metelen.

Wie dürfen wir uns melden?

Oder direkt: +49 (0) 541 600 99 220 · info@lasarz.com

  • Zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung DIAZert (LF) – DIN EN ISO/IEC 17024
  • Unabhängige & neutrale Ermittlung des Marktwertes in Steinfurt
  • Berechnung des Verkehrswertes bei Erbschaft und Scheidung
  • Festpreisangebot vorab | transparent & fair | keine versteckten Kosten
  • Kostenlose & unverbindliche Erstberatung durch einen Sachverständigen
  • Verkehrswertgutachten im Sinne des § 194 BauGB in Steinfurt
  • Kurzgutachten in Burgsteinfurt und Borghorst
  • Immobilienkaufberatung in Steinfurt & Umgebung
  • Bewertung von Gewerbeimmobilien in Steinfurt
  • Restnutzungsdauer-Gutachten zur Anhebung Ihrer Abschreibung
  • Steuerliche Betrachtung von Immobilien bei der Wertermittlung
  • Flexible Besichtigungstermine | persönlich mit Ihnen abgestimmt

Wichtige Fragen zur Immobilienbewertung in Steinfurt

Was kostet ein Immobiliengutachten in Steinfurt?

Die Kosten richten sich nach Art und Umfang des Gutachtens. Ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB rechnen wir nach der BVS-Honorarrichtlinie ab – abhängig von Immobilienwert und Aufwand. Ein Kurzgutachten für private Zwecke beginnt bei ca. 1.500 €. Sie erhalten von uns vorab ein transparentes Festpreisangebot ohne versteckte Kosten; lediglich etwaige Behördengebühren kommen separat hinzu. Mehr dazu im Ratgeber Was kostet ein Verkehrswertgutachten?

In welchen Stadtteilen von Steinfurt sind Sie als Gutachter tätig?

In beiden Stadtteilen – Burgsteinfurt (mit den Bauerschaften Hollich, Sellen und Veltrup) und Borghorst (mit Dumte, Wilmsberg und Ostendorf). Was die einzelnen Lagen für die Bewertung bedeuten, lesen Sie weiter oben im Abschnitt zu den Stadtteilen. Ortstermine stimmen wir kurzfristig und persönlich mit Ihnen ab.

Bewerten Sie auch Immobilien im Umland von Steinfurt?

Ja. Steinfurt ist Kreisstadt des Kreises Steinfurt – wir sind in der gesamten Umgebung tätig, unter anderem in Emsdetten, Rheine, Ibbenbüren und Osnabrück sowie in Ochtrup, Wettringen, Neuenkirchen, Nordwalde, Altenberge, Laer, Horstmar und Metelen. Die Erstberatung ist überall kostenlos und unverbindlich; den Festpreis nennen wir Ihnen vor dem Ortstermin.

Welche Inhalte hat ein vollständiges Verkehrswertgutachten?

Ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB ist die ausführlichste Form der Wertermittlung und eignet sich zur Vorlage bei Gerichten, Behörden und Finanzämtern – etwa bei Erbauseinandersetzungen, Ehescheidungen oder gerichtlichen Verfahren. Ein nach DIN EN ISO/IEC 17024 (DIAZert) zertifizierter Sachverständiger aus unserem Team erstellt es; typischerweise umfasst es 40 bis 50 Seiten.

Ein vollständiges Immobiliengutachten beinhaltet unter anderem:

  • die Überprüfung und ggf. erneute Bestimmung der Objektaufmaße und -berechnungen (Nutzfläche, Rauminhalt etc.)
  • eine detaillierte Objektdokumentation mit geeigneten Anlagen (Übersichtskarte, Stadtplan, Fotodokumentation)
  • die Analyse wichtiger öffentlicher Register (Grundbuch, Bebauungsplan, Flächennutzungsplan), um wertbeeinflussende Daten zu ermitteln
  • bei vermieteten Immobilien eine Aufstellung aller Mieten
  • eine differenzierte Wertermittlung inklusive Begründungen und Erläuterungen zu den genutzten Datenquellen
Welche Unterlagen sind für eine Immobilienbewertung erforderlich?

Sie möchten Ihr Haus, Ihre Eigentumswohnung oder Ihre vermietete Immobilie in Steinfurt professionell bewerten lassen, sind sich aber unsicher, welche Dokumente der Gutachter benötigt? Kontaktieren Sie uns – wir schicken Ihnen auf Wunsch eine vollständige Liste aller erforderlichen Unterlagen zu.
Fehlende Unterlagen, die bei öffentlichen Einrichtungen wie Behörden oder Gerichten verfügbar sind, besorgen wir für Sie. Sie (oder der Eigentümer der betreffenden Immobilie) stellen uns dafür lediglich eine Vollmacht aus.

Welche Bodenrichtwerte gelten in Steinfurt?

Nach § 196 BauGB werden die durchschnittlichen Lagewerte für Böden flächendeckend ermittelt. Für Steinfurt übernimmt das der zuständige Gutachterausschuss im Kreis Steinfurt auf Basis der Kaufpreissammlung. Die Richtwerte unterscheiden sich zwischen Burgsteinfurt, Borghorst und den ländlichen Bauerschaften erheblich. Die Bodenrichtwerte in Nordrhein-Westfalen können Sie online über BORIS.NRW einsehen; als Sachverständige ordnen wir diese Werte für Ihr konkretes Objekt fachlich ein.

Wo finde ich den Mietspiegel von Steinfurt?

Auskunft zu den ortsüblichen Mietpreisen und zu Betriebskosten gibt der Bürgerservice der Stadt Steinfurt. Die Mieten hängen von Lage, Wohnungsgröße, Baujahr, Modernisierung und Ausstattung ab. Für ein belastbares, individuelles Ergebnis – etwa gegenüber Finanzamt oder Gericht – erstellen wir Ihnen gerne ein Mietwertgutachten.

Wann brauche ich ein Verkehrswertgutachten bei Erbschaft oder Scheidung?

Bei einer Erbauseinandersetzung oder Schenkung sowie bei einer Scheidung wird häufig ein objektiver, nachvollziehbarer Immobilienwert benötigt – etwa zur Aufteilung des Vermögens (Zugewinnausgleich) oder gegenüber dem Finanzamt. Ein neutrales Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB eignet sich zur Vorlage bei Gericht und beim Finanzamt und schafft eine belastbare Grundlage für alle Beteiligten.

Ein unabhängiger Verkehrswert für Steinfurt.

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