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Immobilienbewertung in Bünde
Ihr Partner zur Erstellung von Immobiliengutachten und Beratung beim Kauf und Verkauf von Immobilien
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Immobilienbewertung Bünde

Als Immobiliengutachter bieten wir Ihnen Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB durch unsere zertifizierten DIN EN ISO/IEC 17024 Sachverständigen in Bünde, Landkreis Herford und Umgebung.

Unsere Immobilien-Sachverständigen erstellen Ihnen sämtliche Gutachten und Bewertungen von Immobilien, wie zum Beispiel ein Verkehrswertgutachten. Aber auch beim Immobilien- und Grundstückskauf liefern wir Ihnen mit unserer Ankaufberatung wertvolle Tipps für den Immobilienerwerb in der Region Bünde.

Die Leistungen des Sachverständigenbüros in Bünde erstrecken sich über die Immobiliengutachtenerstellung bei Erbauseinandersetzungen und Schenkungen, wie auch bei Erbbaurechten und Erbbauzinsanpassungen.

Wir als tätige Immobiliengutachter nehmen regelmäßig an Fortbildungen im Bereich der Immobilienbewertung teil. Dabei liegt unser Augenmerk besonders auf den spezifischen Besonderheiten des jeweiligen Standortes sowie auf aktuellem Wissen, dass jederzeit auf dem neusten Stand ist.

Auch im Rahmen von gerichtlich bestellten Betreuungen wird Immobilienbesitz durch unsere Sachverständigen regelmäßig bewertet und in anerkannten Gutachten dem Vormundschaftsgericht eingereicht.

Im streitigen Verfahren einer Eheauseinandersetzung in Bünde müssen in der Regel die Gebäude und Grundstücke durch einen Immobiliengutachter aus Bünde nach den Vorgaben und Gesetzesgrundlagen des Gutachterausschuss für Grundstückswerte und der Immobilienbewertung in einem Verkehrswertgutachten zusammengefasst und niedergeschrieben werden. In Bünde sind wir bereits seit Jahren erfolgreich tätig

Bei allen von uns gefertigten Gutachten in Bünde werden selbstverständlich die rechtlichen Vorgaben beachtet und gewissenhaft angewendet. Unsere Immobilien-Sachverständigen erfüllen allesamt das Kriterium der Unabhängigkeit.

Von unserem Standort in Bünde betreuen wir auch Spenge, Kirchlengern, Bad Oeynhausen, Melle, Herford und Bruchmühlen.

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Die Kosten eines Gutachtens sind so individuell wie die Erstellung des Gutachtens selbst. Es gibt die Möglichkeit die Kosten nach dem Stundensatz zu berechnen oder eine individuelle Vereinbarung zu treffen. In Einzelfällen sind diese Vereinbarungen über das Sachverständigenhonorar möglich und auch notwendig, da die Bewertungsobjekte nicht immer mit dem Leistungsumfang eines gewöhnlichen Objektes übereinstimmen. Bei Objekten mit einem geringeren Wert kann trotzdem ein erhöhter Leistungsumfang nötig sein. Das Aufmaß wird nach Aufwand berechnet. Eingetragene Rechte werden separat berechnet. Für weitere Informationen treten Sie mit uns in Kontakt.

Die Kosten pro Stunde beginnen ab 249,90 € inkl. MwSt.

Im Folgenden haben wir für Sie ein Beispiel angeführt, wie eine Rechnung aussehen könnte. Der angenommene Immobilienwert liegt bei 300.000,00 €.

Rechenbeispiel:
Geschätzter Verkehrswert 300.000,00 €
Grundhonorar des Immobiliengutachter (Euro zzgl. MwSt.) 1.800,00 €
Nebenkosten steuerpflichtig (Anfahrt/Materialkosten etc.) + 50,00 €
Beschaffungskosten für Unterlagen (Grundbuchauszug) + 10,00 €
Summe Netto 1.860,00 €
19 % Mehrwertsteuer + 353,40 €
Summe Brutto 2.213,40 €

Gesamtkosten Gutachten 2.213,40 €

Beispielhafte Berechnung der Anfahrtskosten:
24 km Anfahrt * 0,95€ inkl. MwSt. = 22,80 €
Ankaufberatung (Feuchtigkeitsmessung, Thermographie, zerstörungsfreie Untersuchung, Prüfung von Unterlagen, Kaufpreis, Ortsbegehung) ohne schriftliche Ausarbeitung ab 595,00 € inkl. MwSt. (Fahrtkosten nicht mit inbegriffen)
Fahrtkosten werden mit 0,95 €/km inkl. MwSt. berechnet.
Nach der Auftragserteilung mit Vollmacht werden von uns die notwendigen Informationen zur Gutachtenerstellung beschafft.

In den meisten Fällen umfassen diese Unterlagen:

– Einen aktuellen Grundbuchauszug
– Eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
– Eine Anliegerbescheinigung
– Eine Liegenschaftskarte
– Die Baupläne, des zu bewertenden Objektes

Abhängig vom Objekt können weitere Informationen nötig sein, wie z.B. eine Auskunft des Denkmalschutzamtes, eine Auskunft aus dem Altlastenkataster und besondere Auskünfte der Behörden. Häufig muss die Grundbauakte eingesehen werden.
Bei so ziemlich allen Gebäudearten werden die Unterlagen benötigt, die vorherig aufgelistet wurden. Es kann jedoch sein, das spezielle Unterlagen dazukommen können, welche ausführlicher recherchiert werden müssen. Sollte es sich beispielsweise um eine Bewertung einer Eigentumswohnung handeln sind Teilungserklärung, Protokolle der Eigentümerversammlungen, der Wirtschaftsplan und die Wohngeldabrechnung nötig. Der zuständige Sachverständige wird Ihnen genau mitteilen, welche Unterlagen von Ihnen für eine sorgfältige Bearbeitung des Gutachtens benötigt werden.

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