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Erbauseinandersetzung / Schenkung

Problem der Erbschaftssteuer

Eine Erbschaft oder Schenkung ist noch lange kein abgeschlossener Prozess, sondern geht mit wichtigen Fragen und Entscheidungen einher. Eines der häufigsten Probleme ist die Erbschaftssteuer. Das Finanzamt wendet ein eher einheitliches und einfaches Verfahren an: anhand von Durchschnittszahlen von vergleichbaren Objekten in der Region wird ein Wert kalkuliert, der häufig nicht der Realität entspricht.  Eine Vor-Ort-Besichtigung findet so gut wie nie statt, wodurch wertmindernde Faktoren wie Baumängel oder Abnutzung des Objekts nicht berücksichtigt werden. In einer solchen Situation ist ein unabhängiges Verkehrswertgutachten von Vorteil und gem. § 198 BewG Ihr gutes Recht.

Das Gutachten wird auf Grundlage einer Besichtigung der Immobilie erstellt und individuelle Wertfaktoren werden berücksichtigt. Durch einen richtig berechneten Wert, kann sich die Steuerlast ggf. erheblich mindern.

Erbengemeinschaft

Eine weitere Situation die sehr üblich ist und zu Problemen führen kann, ist die Erbengemeinschaft. Nun liegt die Frage, was mit der Immobilie passieren soll, nicht mehr nur in der Verantwortung einer Person, sondern in der von mehreren. Uneinigkeiten und Streitigkeiten könnten im schlimmsten Fall zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung führen. Um dies vorzubeugen, können Verkehrswertgutachten oder Kurzgutachten erstellt werden wodurch viele Fragen beantwortet werden. Ein Verkehrswertgutachten kann im Ernstfall vor Gericht verwendet werden, da es detailliert alle Wertfaktoren der Immobilie auflistet und ausführliche Begründungen für Wertansätze liefert. Ein Kurzgutachten kann zwar nicht vor Gericht verwendet werden, aber schonmal eine klare Übersicht über das Objekt und seine Wertfaktoren liefern. Streitigkeiten können auf dieser Grundlage faktenbasiert geklärt werden.

Immobilie geerbt – was nun?

Nicht zuletzt stellt sich so gut wie in jedem Fall die Frage was mit der Immobilie passieren soll. Entscheidungen, ob Verkauft oder Vermietet werden soll oder ob das Objekt doch selbst genutzt wird, müssen getroffen werden. Entscheidungsunterstützend ist hier ebenfalls ein faktenbasierendes Gutachten, denn eine Bewertung der Erben selbst könnte im schlimmsten Fall zu Fehleinschätzungen und finanziellen Verlusten führen. Dabei werden unter anderem auch Angaben zur Bausubstanz, zum Zustand von Heiz- und Elektroanlagen, Keller und Dach gemacht. Kleinere oder auch größere Sanierungsarbeiten in naher Zukunft sind dadurch gut abschätzbar. Außerdem werden Einträge im Grundbuch hinsichtlich der Bestehung von Nutzungsrechten für das Grundstück durch Dritte oder Grundpfandrechte wie zum Beispiel Hypotheken berücksichtigt. Auch die Frage, ob die Immobilie schon abbezahlt ist, kann so geklärt werden. Aufbauend darauf können dann Entscheidungen für die Zukunft der Immobilie getroffen werden.