Wegweiser
Welches Gutachten brauche ich?
Erbschaft, Scheidung, Steuer oder Kauf: Beantworten Sie drei kurze Fragen und Sie sehen, welches Gutachten zu Ihrem Anlass passt – mit den Unterlagen, die Sie dafür brauchen.
Überblick
Die Gutachtenarten auf einen Blick
Alle Gutachten erstellt Marc-André Lasarz, zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung (DIAZert, DIN EN ISO/IEC 17024).
| Gutachten | Wofür es gedacht ist |
|---|---|
| Verkehrswertgutachten (§ 194 BauGB) | Wenn Finanzamt, Gericht oder Behörde das Gutachten bekommen – etwa bei Erbschaft, Schenkung, Scheidung, Betreuung oder einem zu hohen Grundbesitzwert (§ 198 BewG). |
| Kurzgutachten | Für die private Orientierung: vor Kauf oder Verkauf oder für eine Einigung in der Familie. Gleiche Verfahren, kompaktere Dokumentation. |
| Gutachten zur Restnutzungsdauer | Für vermietete Gebäude, die kürzer nutzbar sind als steuerlich angenommen – Grundlage für eine höhere Abschreibung. |
| Kaufpreisaufteilung | Teilt den Kaufpreis auf Grund und Boden und Gebäude auf – wichtig für die Abschreibung nach dem Kauf. |
| Mietwertgutachten | Ermittelt die ortsübliche Miete – etwa vor einer Mieterhöhung oder bei Streit über die Miethöhe. |
| Ankaufberatung | Prüft vor dem Kauf Zustand, Lage und ob der Preis zum Markt passt. |
| Plausibilitätsprüfung | Prüft ein bereits vorliegendes Gutachten auf Nachvollziehbarkeit und Fehler. |
Wie ein Verkehrswertgutachten aufgebaut ist, zeigt die Seite So sieht Ihr Gutachten aus. Was es kostet, erklärt Preise & Honorare.
Häufige Fragen
Fragen zum Wegweiser
Woran erkenne ich, ob ich ein Kurz- oder ein Vollgutachten brauche?
Entscheidend ist, wer das Gutachten bekommt. Wird es beim Finanzamt, bei Gericht oder einer Behörde vorgelegt, braucht es die vollständige Dokumentation eines Verkehrswertgutachtens nach § 194 BauGB. Für die private Orientierung – etwa vor einem Verkauf oder für eine Einigung in der Familie – genügt meist ein Kurzgutachten. Mehr dazu im Ratgeber Kurzgutachten oder Vollgutachten.
Ist die Empfehlung des Wegweisers verbindlich?
Nein. Der Wegweiser gibt eine erste Orientierung. Welches Gutachten in Ihrem Fall passt, klären wir verbindlich im kostenlosen Erstgespräch. Danach erhalten Sie einen Festpreis – erst wenn Sie zustimmen, beginnt die Arbeit.
Was passiert, wenn ich auf „Anfrage mit diesen Angaben“ klicke?
Sie kommen zu unserem Kontaktformular. Ihre Antworten aus dem Wegweiser sind dort schon eingetragen, Sie ergänzen nur Ihre Kontaktdaten und auf Wunsch ein paar Sätze zu Ihrem Fall. Wir melden uns in der Regel noch am gleichen Werktag.