Leistungen

Plausibilitätsprüfung bestehender Gutachten

Ein zweites Gutachten schafft Unabhängigkeit, Klarheit über die Herleitung und eine solide Verhandlungsbasis.

Auf einen Blick

Umfang, Dauer und Honorar

Was Sie bei dieser Leistung erwarten können – verbindlich, bevor Sie beauftragen.

UmfangFachliche Prüfung eines vorliegenden Gutachtens auf Vollständigkeit, Methodik nach ImmoWertV, Datengrundlagen und Nachvollziehbarkeit – als schriftliche Stellungnahme; auf Wunsch mit eigener Wertermittlung
DauerNach Umfang des zu prüfenden Gutachtens – den Zeitrahmen nennen wir im Festpreisangebot
HonorarVerbindlicher Festpreis vorab – kalkuliert auf Basis der BVS-Honorarrichtlinie, ohne Nachberechnung
Geeignet fürGerichtliche Auseinandersetzungen, Einwendungen gegen gegnerische oder gerichtliche Gutachten, Erbengemeinschaften, Kanzleien und Steuerberater
QualifikationZertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 (DIAZert), TEGoVA Recognised European Valuer (REV) – Vier-Augen-Prinzip
Preise & HonorareUnterlagen-Checkliste (druckbar)

Häufige Fragen zu dieser Leistung

Welche Bewertungsverfahren wenden Sie als Immobiliengutachter an?

Wir nutzen das Vergleichswertverfahren, Ertragswertverfahren und Sachwertverfahren gemäß ImmoWertV. Diese Methoden liefern nachvollziehbare, marktkonforme Immobilienbewertungen für Banken, Gerichte und Privatkunden.

Was regelt die ImmoWertV?

Die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) ist die bundesweit verbindliche Rechtsgrundlage für die Verkehrswertermittlung. Sie regelt die anerkannten Verfahren – Vergleichswert-, Ertragswert- und Sachwertverfahren – sowie die zu verwendenden Marktdaten. Gutachten nach ImmoWertV sind dadurch nachvollziehbar und für Gerichte, Behörden und Finanzämter geeignet.

Wie lange ist ein Verkehrswertgutachten gültig?

Ein Gutachten bildet den Wert zum Bewertungsstichtag ab – eine formale „Gültigkeitsdauer" gibt es nicht. In der Praxis akzeptieren Banken, Gerichte und Behörden Gutachten meist, solange sich Marktlage und Objektzustand nicht wesentlich verändert haben; als Faustregel gelten oft sechs Monate bis wenige Jahre. Ein älteres Gutachten lässt sich in der Regel mit überschaubarem Aufwand aktualisieren.

Sind Ihre Immobiliengutachten auch für Finanzamt oder Gericht gültig?

Ja, unsere Verkehrswertgutachten eignen sich zur Vorlage bei Gerichten, Behörden, Finanzämtern, Banken und Notaren. Unsere Gutachter sind nach DIN EN ISO/IEC 17024 (DIAZert) zertifiziert und tragen den TEGoVA-REV-Status. Für die Erbschaft- und Schenkungsteuer gilt: Nach § 198 Abs. 2 BewG kann als Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts gegenüber dem Finanzamt regelmäßig das Gutachten eines Sachverständigen dienen, der von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle zertifiziert ist – diese Zertifizierung liegt bei uns vor.

Weitere Antworten finden Sie in unserem FAQ / Wiki.

Kontaktieren Sie uns

Das Hinzuziehen eines weiteren Gutachters zur Überprüfung eines Immobiliengutachtens kann aus mehreren Gründen wichtig und sinnvoll sein. Hier sind einige Aspekte, die berücksichtigt werden sollten:

Für die Plausibilitätsprüfung Ihres Gutachtens stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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Ein unvoreingenommener zweiter Blick.

  1. Unabhängigkeit und Objektivität: Ein zusätzlicher Gutachter kann eine unvoreingenommene Bewertung der Immobilie vornehmen, da er nicht in das ursprüngliche Gutachten involviert war. Dadurch wird das Risiko von Interessenkonflikten minimiert, die möglicherweise die Bewertung beeinflusst haben könnten.
  2. Qualitätssicherung: Die Einbeziehung eines zweiten Gutachters dient als Qualitätskontrolle und kann helfen, mögliche Fehler oder Mängel im ursprünglichen Gutachten zu erkennen. Dies ist besonders wichtig, wenn es um bedeutende finanzielle Transaktionen oder Gerichtsverfahren geht, bei denen eine genaue Bewertung entscheidend ist.
  3. Absicherung gegen Fehlbewertung: Immobilienbewertungen können komplex sein und von vielen Faktoren beeinflusst werden. Indem Sie ein zweites Gutachten einholen, können Sie sicherstellen, dass die Bewertung fundiert ist und mögliche Schwankungen in den Ergebnissen minimiert werden.
  4. Verhandlungsbasis: Wenn es bei einem Verkauf, einer Vermietung oder einem Erwerb von Immobilien um Preisverhandlungen geht, kann ein zweites Gutachten als Vergleichsgrundlage dienen und Ihnen ein besseres Verständnis für den angemessenen Marktwert der Immobilie geben.
  5. Rechtliche Sicherheit: In rechtlichen Auseinandersetzungen oder Streitigkeiten, die mit der Immobilie zusammenhängen, kann ein zusätzliches Gutachten die Argumentation stärken und die Glaubwürdigkeit Ihrer Position verbessern.

In jedem Fall ist es ratsam, bei Unklarheiten oder Bedenken ein zusätzliches Gutachten einzuholen, um eine solide Entscheidungsgrundlage zu haben und potenzielle Risiken zu minimieren.

Sie möchten ein bestehendes Gutachten prüfen lassen?