Vorbereitung

Diese Unterlagen brauchen wir – und wo Sie sie bekommen

Je vollständiger die Unterlagen, desto zügiger entsteht Ihr Gutachten. Haken Sie ab, was bereits vorliegt. Was fehlt, ist kein Hindernis: Wir sagen Ihnen genau, was gebraucht wird, und beschaffen Fehlendes mit Ihrer Vollmacht bei Behörden und Ämtern.

Checkliste

Unterlagen für Ihr Immobiliengutachten

Zum Abhaken am Bildschirm oder zum Ausdrucken. Die Liste gilt für Verkehrswert- und Kurzgutachten; welche Unterlagen in Ihrem Fall wirklich nötig sind, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Im Druckdialog können Sie als Ziel „Als PDF speichern“ wählen.

Unterlagen-Checkliste für die Immobilienbewertung

Lasarz – Die Immobiliengutachter · Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung · Katharinenstraße 111, 49078 Osnabrück · Tel. +49 (0) 541 600 99 220 · info@lasarz.com

Für jede Bewertung
UnterlageWo Sie sie bekommen
Bestandsverzeichnis sowie Abteilung I bis IIIGrundbuchamt beim Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt. Eigentümer erhalten den Auszug auf Antrag; auch Notare können ihn abrufen.
auch Lageplan genanntKatasteramt – in Niedersachsen das Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung (LGLN), in Nordrhein-Westfalen das Katasteramt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.
Grundrisse, Schnitte, AnsichtenIhre eigenen Bauunterlagen. Fehlen sie, liegt in der Regel eine Bauakte bei der Bauaufsichtsbehörde (Bauamt) der Stadt, der Gemeinde oder des Kreises vor – Eigentümer können Einsicht beantragen.
Bauunterlagen oder Architekt. Liegt keine Berechnung vor, prüfen wir die Flächenangaben im Rahmen der Bewertung und messen bei Bedarf nach.
Bedarfs- oder VerbrauchsausweisIhre Unterlagen; bei Eigentumswohnungen die Hausverwaltung. Ist keiner vorhanden, sprechen Sie uns an.
mit JahresangabeIhre Rechnungen und Handwerkerunterlagen. Eine einfache Liste (Maßnahme, Jahr) genügt, wenn Rechnungen fehlen.
Zusätzlich – je nach Objekt und Anlass
UnterlageWo Sie sie bekommen
aktuelle Mieterliste mit Flächen und NettokaltmietenIhre Unterlagen oder die Hausverwaltung.
mit AufteilungsplanHausverwaltung (WEG-Verwaltung) oder Ihre Kaufunterlagen; die Teilungserklärung liegt außerdem in der Grundakte beim Grundbuchamt.
möglichst die letzten Jahre, dazu die HausgeldabrechnungHausverwaltung (WEG-Verwaltung).
Baulasten stehen nicht im GrundbuchBauaufsichtsbehörde der Stadt, der Gemeinde oder des Kreises.
mit Nachträgen und aktueller Höhe des ErbbauzinsesIhre Unterlagen oder der Erbbaurechtsgeber; der Vertrag liegt außerdem in der Grundakte beim Grundbuchamt.
Feststellungsbescheid über den Grundbesitzwert – mit Datum; dazu Testament, Erbschein oder SchenkungsvertragDer Bescheid wurde Ihnen oder Ihrer Steuerkanzlei zugestellt. Achten Sie auf die Einspruchsfrist von einem Monat nach Bekanntgabe (§ 355 AO).

Fehlende Unterlagen sind kein Hindernis: Wir beschaffen sie mit Ihrer Vollmacht bei Behörden und Ämtern. Kostenlose Erstberatung: Tel. +49 (0) 541 600 99 220 · info@lasarz.com · lasarz.com/kontakt

Zuständigkeiten und Bezeichnungen der Ämter unterscheiden sich je nach Bundesland und Kommune. Ausführliche Erläuterungen zu den einzelnen Dokumenten finden Sie im Ratgeber Unterlagen für die Immobilienbewertung.

Gut zu wissen

Was, wenn Unterlagen fehlen?

Wir beschaffen Fehlendes

Unterlagen, die bei Behörden oder Gerichten vorliegen, besorgen wir für Sie. Sie – oder der Eigentümer der Immobilie – stellen uns dafür lediglich eine Vollmacht aus.

Ortstermin vorbereiten

Hilfreich ist, wenn beim Ortstermin alle Räume – auch Keller und Dachboden – zugänglich sind und die Unterlagen bereitliegen.

Bescheid vom Finanzamt?

Bei Erbschaft und Schenkung zählt die Einspruchsfrist von einem Monat. Senden Sie uns den Feststellungsbescheid frühzeitig zu.

Erbschaftsteuer-Bescheid prüfen lassen

Unsicher, welche Unterlagen Sie brauchen? Wir sagen es Ihnen.