Für Notariate

Immobilienwerte für Übertragung, Nachlass und Scheidungsfolgen

Ob Übertragung in der Familie, Erbauseinandersetzung oder Nachlassverzeichnis: Oft hängt der Vertrag am Wert einer Immobilie. Wir ermitteln ihn neutral, zu jedem Stichtag und nachvollziehbar begründet.

§ 194BauGB – Verkehrswertgutachten
17024DIN EN ISO/IEC · DIAZert
REVRecognised European Valuer (TEGoVA)
2–4Wochen nach Ortstermin

Zusammenarbeit

Was Sie von uns erwarten können

  • Direkter Ansprechpartner: Marc-André Lasarz persönlich
  • Neutrale, weisungsfreie Bewertung – passend zur unparteiischen Rolle des Notariats
  • Kurzgutachten zur Orientierung vor der Beurkundung, Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB für Finanzamt und Gericht
  • Bewertung zu jedem Stichtag, auch rückwirkend zum Erbfall oder zur Schenkung
  • Bezifferung von Wohnrecht, Nießbrauch und anderen Rechten
  • Verbindliches Honorar vor Auftrag – planbar für die Beteiligten
  • Versand des Gutachtens auf Wunsch der Beteiligten auch direkt an das Notariat

Hilfreich für die Beteiligten: die Unterlagen-Checkliste, die Vollmacht zur Unterlagenbeschaffung und der Wegweiser „Welches Gutachten brauche ich?“.

Ablauf

In vier Schritten zum Gutachten

01

Kurze Anfrage

Objekt, Anlass und Stichtag – vom Notariat oder direkt von den Beteiligten. Wir sagen umgehend, welches Gutachten passt, und nennen das Honorar.

kostenfrei
02

Beauftragung

Auftraggeber sind die Beteiligten, bei mehreren auch gemeinsam. Fehlende Unterlagen beschaffen wir mit Vollmacht.

Festpreis vorab
03

Ortstermin & Wertermittlung

Besichtigung (meist innerhalb von 1–2 Wochen nach Auftrag, vor Ort etwa eine Stunde) und Bewertung nach ImmoWertV 2021 – im Vier-Augen-Prinzip geprüft.

2–4 Wochen nach Ortstermin
04

Gutachten

Unterschriebenes Gutachten an die vereinbarten Empfänger. Rückfragen beantworten wir fachlich und neutral.

auf Wunsch an das Notariat

Häufige Fragen aus Notariaten

Wer beauftragt das Gutachten – das Notariat oder die Beteiligten?

In der Regel die Beteiligten selbst, bei mehreren Beteiligten auch gemeinsam. Das Notariat kann den Kontakt herstellen; auf Wunsch der Beteiligten geht das Gutachten auch direkt an das Notariat.

Genügt vor der Beurkundung ein Kurzgutachten?

Für die Orientierung der Beteiligten – etwa bei einer Übertragung in der Familie – oft ja. Soll der Wert später beim Finanzamt oder vor Gericht verwendet werden, empfehlen wir gleich das Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB. Mehr dazu im Ratgeber Kurzgutachten oder Vollgutachten.

Können Sie zu einem zurückliegenden Stichtag bewerten?

Ja, etwa zum Erbfall oder zum Tag einer früheren Schenkung – mit den damals gültigen Marktdaten und Bodenrichtwerten. Für jeden weiteren Stichtag fällt nach der BVS-Honorarrichtlinie ein Zuschlag an.

Lässt sich das Gutachten auch für die Schenkung- oder Erbschaftsteuer nutzen?

Ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB ist zur Vorlage beim Finanzamt geeignet, etwa als Nachweis eines niedrigeren Werts nach § 198 BewG. Das Finanzamt prüft das Gutachten selbst. Mehr dazu unter Erbschaftsteuer-Bescheid prüfen lassen.

Zahlen Sie Vergütungen für Empfehlungen?

Nein. Wir zahlen keine Provisionen oder Vermittlungsvergütungen – das schützt die Unabhängigkeit des Gutachtens.

Welche Qualifikation haben Sie?

Marc-André Lasarz ist nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung (DIAZert, Zertifikats-Nr. DIA-IB-226) und Recognised European Valuer (TEGoVA REV). Die Urkunde und einen Link zur Prüfseite der Zertifizierungsstelle finden Sie unter Über uns.

Kontakt

Anfrage stellen

Nennen Sie uns Objekt, Anlass und Stichtag. Wir melden uns mit einer Einschätzung und einem verbindlichen Honorar.

Ein Vertrag hängt am Wert einer Immobilie?