Kurze Anfrage
Objekt, Anlass und Stichtag – vom Notariat oder direkt von den Beteiligten. Wir sagen umgehend, welches Gutachten passt, und nennen das Honorar.
Für Notariate
Ob Übertragung in der Familie, Erbauseinandersetzung oder Nachlassverzeichnis: Oft hängt der Vertrag am Wert einer Immobilie. Wir ermitteln ihn neutral, zu jedem Stichtag und nachvollziehbar begründet.
Anlässe
Wir übernehmen die Bewertung – Gestaltung und Beurkundung bleiben beim Notariat.
Wert der Immobilie für die Gleichstellung von Geschwistern, spätere Pflichtteilsfragen und die Schenkungsteuer – inklusive Abzug von Wohnrecht oder Nießbrauch.
Ratgeber SchenkungNeutraler Wert, wenn ein Miterbe die Immobilie übernimmt und die anderen ausgezahlt werden.
Erbengemeinschaft auszahlenPflichtteilsberechtigte können verlangen, dass der Wert der Nachlassgegenstände ermittelt wird (§ 2314 Abs. 1 BGB). Wir bewerten die Immobilie zum Erbfall.
Erbschaft & SchenkungWert der Familienimmobilie für Übernahme, Ausgleichszahlung und Zugewinn – auch zu zurückliegenden Stichtagen.
Scheidung & ZugewinnBei Verkauf oder Übertragung in der Familie zeigt ein Gutachten, ob der Preis zum Markt passt – wichtig, wenn eine teilweise Schenkung im Raum steht.
VerkehrswertgutachtenAufteilung des Kaufpreises auf Grund und Boden und Gebäude für die Abschreibung – am besten schon rund um die Beurkundung.
KaufpreisaufteilungZusammenarbeit
Hilfreich für die Beteiligten: die Unterlagen-Checkliste, die Vollmacht zur Unterlagenbeschaffung und der Wegweiser „Welches Gutachten brauche ich?“.
Ablauf
Objekt, Anlass und Stichtag – vom Notariat oder direkt von den Beteiligten. Wir sagen umgehend, welches Gutachten passt, und nennen das Honorar.
Auftraggeber sind die Beteiligten, bei mehreren auch gemeinsam. Fehlende Unterlagen beschaffen wir mit Vollmacht.
Besichtigung (meist innerhalb von 1–2 Wochen nach Auftrag, vor Ort etwa eine Stunde) und Bewertung nach ImmoWertV 2021 – im Vier-Augen-Prinzip geprüft.
Unterschriebenes Gutachten an die vereinbarten Empfänger. Rückfragen beantworten wir fachlich und neutral.
In der Regel die Beteiligten selbst, bei mehreren Beteiligten auch gemeinsam. Das Notariat kann den Kontakt herstellen; auf Wunsch der Beteiligten geht das Gutachten auch direkt an das Notariat.
Für die Orientierung der Beteiligten – etwa bei einer Übertragung in der Familie – oft ja. Soll der Wert später beim Finanzamt oder vor Gericht verwendet werden, empfehlen wir gleich das Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB. Mehr dazu im Ratgeber Kurzgutachten oder Vollgutachten.
Ja, etwa zum Erbfall oder zum Tag einer früheren Schenkung – mit den damals gültigen Marktdaten und Bodenrichtwerten. Für jeden weiteren Stichtag fällt nach der BVS-Honorarrichtlinie ein Zuschlag an.
Ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB ist zur Vorlage beim Finanzamt geeignet, etwa als Nachweis eines niedrigeren Werts nach § 198 BewG. Das Finanzamt prüft das Gutachten selbst. Mehr dazu unter Erbschaftsteuer-Bescheid prüfen lassen.
Nein. Wir zahlen keine Provisionen oder Vermittlungsvergütungen – das schützt die Unabhängigkeit des Gutachtens.
Marc-André Lasarz ist nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung (DIAZert, Zertifikats-Nr. DIA-IB-226) und Recognised European Valuer (TEGoVA REV). Die Urkunde und einen Link zur Prüfseite der Zertifizierungsstelle finden Sie unter Über uns.
Nennen Sie uns Objekt, Anlass und Stichtag. Wir melden uns mit einer Einschätzung und einem verbindlichen Honorar.