Für Nachlasspfleger, Nachlassverwalter & Testamentsvollstrecker

Immobilien im Nachlass: Wert sichern, Entscheidungen vorbereiten

Für das Nachlassverzeichnis, die gerichtliche Genehmigung eines Verkaufs oder die Erbteilung brauchen Sie einen Wert, der nachvollziehbar begründet ist. Wir ermitteln ihn neutral – auch zum Todestag und auch bei leer stehenden Immobilien.

§ 194BauGB – Verkehrswertgutachten
17024DIN EN ISO/IEC · DIAZert
1–2Wochen bis zum Ortstermin
2–4Wochen nach Ortstermin

Zusammenarbeit

Was Sie von uns erwarten können

  • Direkter Ansprechpartner: Marc-André Lasarz persönlich
  • Ortstermin in Abstimmung mit Ihnen – auch wenn kein Erbe vor Ort ist
  • Bewertung zum Todestag oder zu jedem anderen Stichtag, auf Wunsch zu mehreren Stichtagen in einem Gutachten
  • Fehlende Unterlagen wie Grundbuchauszug oder Bauakte beschaffen wir mit Vollmacht
  • Kurzgutachten für die interne Entscheidung, Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB für Gericht und Finanzamt
  • Verbindliches Honorar vor Auftrag
  • Fachliche Erläuterung bei Rückfragen des Gerichts

Hilfreich: die Unterlagen-Checkliste und die Vollmacht zur Unterlagenbeschaffung. Für Betreuer gibt es eine eigene Seite: Gutachten bei Betreuung.

Ablauf

In vier Schritten zum Gutachten

01

Kurze Anfrage

Objekt, Ihre Funktion (Nachlasspflegschaft, Nachlassverwaltung oder Testamentsvollstreckung), Zweck und Stichtag. Wir sagen umgehend, welches Gutachten passt, und nennen das Honorar.

kostenfrei
02

Auftrag & Unterlagen

Sie beauftragen für den Nachlass. Was fehlt, beschaffen wir mit Vollmacht bei Grundbuch- und Bauamt.

Festpreis vorab
03

Ortstermin & Wertermittlung

Besichtigung (meist innerhalb von 1–2 Wochen nach Auftrag, vor Ort etwa eine Stunde), Fotodokumentation und Bewertung nach ImmoWertV 2021 – im Vier-Augen-Prinzip geprüft.

2–4 Wochen nach Ortstermin
04

Gutachten

Unterschriebenes Gutachten zur Vorlage beim Nachlassgericht, beim Finanzamt oder für die Erben. Rückfragen beantworten wir fachlich.

zur Vorlage geeignet

Häufige Fragen

Welches Gutachten braucht das Nachlassgericht?

Für die Genehmigung eines Verkaufs eignet sich das Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB. Es ist zur Vorlage bei Gerichten, Behörden und Finanzämtern geeignet. Ob im Einzelfall auch ein Kurzgutachten genügt, klären Sie am besten vorab mit dem Gericht – wir passen das Format daran an.

Zu welchem Stichtag wird bewertet?

Für das Nachlassverzeichnis und die Erbschaftsteuer zählt in der Regel der Todestag, für die Genehmigung eines Verkaufs meist der aktuelle Wert. Beides lässt sich in einem Gutachten abbilden.

Die Immobilie steht leer und die Erben sind unbekannt. Ist das ein Problem?

Nein. Den Ortstermin stimmen wir mit Ihnen ab. Wichtig ist nur, dass alle Räume zugänglich sind. Den Zustand dokumentieren wir mit Fotos.

Wie lange dauert es?

Den Ortstermin vereinbaren wir meist innerhalb von 1–2 Wochen nach Auftrag. Das Gutachten liegt in der Regel 2–4 Wochen nach dem Ortstermin vor. Drängt eine Frist, sagen Sie es uns bei der Anfrage.

Ich bin Betreuer, nicht Nachlasspfleger. Wo finde ich Informationen?

Für gerichtlich bestellte Betreuer gibt es eine eigene Seite: Gutachten bei Betreuung.

Welche Qualifikation haben Sie?

Marc-André Lasarz ist nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung (DIAZert, Zertifikats-Nr. DIA-IB-226) und Recognised European Valuer (TEGoVA REV). Die Urkunde und einen Link zur Prüfseite der Zertifizierungsstelle finden Sie unter Über uns.

Kontakt

Anfrage stellen

Nennen Sie uns Objekt, Ihre Funktion, den Zweck und den Stichtag. Wir melden uns mit einer Einschätzung und einem verbindlichen Honorar.

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