Ratgeber

Immobilienbewertung im Erbfall: fair teilen, Steuern belegen

Warum ein unabhängiges Gutachten Streit unter Erben vermeidet und gegenüber dem Finanzamt bares Geld sparen kann.

Wird eine Immobilie vererbt, braucht es einen belastbaren Wert – für die faire Aufteilung unter Miterben und für die Erbschaftsteuer. Das Finanzamt setzt den Wert zunächst typisiert an; dieser liegt häufig über dem tatsächlichen Verkehrswert.

Streit in der Erbengemeinschaft vermeiden

Ein unabhängiges Verkehrswertgutachten schafft eine neutrale Grundlage, auf die sich alle Miterben stützen können – etwa wenn ein Erbe die Immobilie übernimmt und die anderen auszahlt.

Erbschaftsteuer: zu hohen Wert widerlegen

Nach § 198 BewG dürfen Sie dem Finanzamt einen niedrigeren Verkehrswert durch Gutachten nachweisen. Gerade bei sanierungsbedürftigen oder vermieteten Objekten liegt der reale Wert oft unter dem typisierten Ansatz – das senkt die Steuerlast.

Häufige Fragen

Welcher Stichtag gilt?

Maßgeblich ist der Todestag des Erblassers. Das Gutachten bewertet die Immobilie zu diesem Stichtag.

Reicht ein Kurzgutachten?

Für die Aufteilung unter Erben oft ja. Für den Nachweis gegenüber dem Finanzamt empfiehlt sich ein Vollgutachten nach § 194 BauGB.

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