Ratgeber
Immobilienbewertung bei Scheidung und Zugewinnausgleich
Wie ein neutrales Gutachten den Wert der gemeinsamen Immobilie klärt – als faire Basis für den Zugewinnausgleich.
Gehört zum ehelichen Vermögen eine Immobilie, ist ihr Wert oft der größte Posten im Zugewinnausgleich. Eine neutrale, nachvollziehbare Bewertung verhindert langwierigen Streit und teure Gerichtsverfahren.
Warum ein neutrales Gutachten?
Schätzungen von Maklern oder einzelnen Parteien sind selten unabhängig. Ein von beiden Seiten akzeptiertes Sachverständigengutachten schafft eine sachliche Grundlage – ob für eine einvernehmliche Lösung oder das gerichtliche Verfahren.
Welcher Stichtag zählt?
Für den Zugewinnausgleich ist in der Regel der Wert zum Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags maßgeblich. Das Gutachten bezieht sich exakt auf diesen Stichtag.
Häufige Fragen
Können wir uns die Kosten teilen?
Häufig beauftragen beide Parteien gemeinsam einen Sachverständigen und teilen die Kosten – das ist günstiger und beschleunigt die Einigung.
Ist das Gutachten vor Gericht verwertbar?
Ein Vollgutachten nach § 194 BauGB ist gerichtsfest und wird von Familiengerichten anerkannt.
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