Ratgeber
Die drei Bewertungsverfahren einfach erklärt
Vergleichswert, Ertragswert oder Sachwert – welches Verfahren für Ihre Immobilie gilt und warum.
Die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) kennt drei normierte Verfahren. Welches angewendet wird, hängt von Objektart und Datenlage ab – oft werden Verfahren auch kombiniert.
Vergleichswertverfahren
Der Wert wird aus tatsächlich erzielten Kaufpreisen vergleichbarer Objekte abgeleitet. Es ist das marktnächste Verfahren und Standard bei Eigentumswohnungen und unbebauten Grundstücken.
Ertragswertverfahren
Hier zählt der nachhaltig erzielbare Ertrag. Es kommt bei vermieteten Objekten wie Mehrfamilien- und Renditeimmobilien zum Einsatz, bei denen die Kapitalanlage im Vordergrund steht.
Sachwertverfahren
Der Wert ergibt sich aus Bodenwert plus Herstellungskosten des Gebäudes abzüglich Alterswertminderung. Es wird vor allem bei eigengenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern angewendet, für die kaum Vergleichspreise vorliegen.
Häufige Fragen
Welches Verfahren ist das richtige?
Das hängt von der Objektart ab. Der Sachverständige wählt das nach ImmoWertV passende Verfahren und plausibilisiert das Ergebnis gegen den Markt.
Können mehrere Verfahren kombiniert werden?
Ja. Häufig wird ein Verfahren als führend gewählt und mit einem zweiten plausibilisiert.
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