Ratgeber
Kaufpreisaufteilung: So trennen Sie Grund und Gebäude für die AfA
Nur der Gebäudeanteil ist abschreibbar – warum die richtige Aufteilung Ihre Steuerlast senkt.
Beim Kauf einer vermieteten Immobilie ist nur der Gebäudeanteil steuerlich abschreibbar – Grund und Boden nutzen sich nicht ab. Je höher der Gebäudeanteil, desto höher die jährliche AfA. Die Aufteilung ist damit ein echter Steuerhebel.
Die Arbeitshilfe des Finanzamts
Das Bundesfinanzministerium stellt eine Arbeitshilfe zur Aufteilung bereit. Diese führt jedoch häufig zu einem überhöhten Bodenanteil – gerade in Regionen mit hohen Bodenrichtwerten. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Arbeitshilfe durch ein qualifiziertes Gutachten widerlegt werden darf.
Wann sich ein Gutachten lohnt
- Bei hohen Bodenrichtwerten, die den Gebäudeanteil rechnerisch drücken.
- Bei Objekten mit hohem baulichem Wert (z. B. gut erhaltene oder sanierte Gebäude).
- Immer dann, wenn die pauschale Aufteilung deutlich vom realen Verhältnis abweicht.
Häufige Fragen
Erkennt das Finanzamt die gutachterliche Aufteilung an?
Ja – der BFH lässt den Nachweis einer sachgerechteren Aufteilung durch Gutachten ausdrücklich zu. Wichtig ist eine methodisch saubere Herleitung.
Kann ich das rückwirkend anpassen?
Solange der Steuerbescheid noch änderbar ist, ja. Details klären Sie mit Ihrem Steuerberater.
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