Ratgeber

Energieausweis: Pflicht, Arten und was er über den Wert sagt

Verbrauchs- oder Bedarfsausweis, wann er Pflicht ist und welche Bußgelder drohen – kompakt erklärt.

Der Energieausweis ist bei Verkauf und Neuvermietung gesetzlich Pflicht (Gebäudeenergiegesetz, GEG). Er informiert über die energetische Qualität eines Gebäudes und beeinflusst zunehmend auch dessen Marktwert.

Verbrauchs- oder Bedarfsausweis?

Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten Jahre und ist günstiger. Der Bedarfsausweis beruht auf einer technischen Analyse der Bausubstanz und ist aussagekräftiger – für bestimmte ältere Gebäude ist er vorgeschrieben.

Pflichten und Fristen

  • Der Ausweis muss spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden.
  • Energiekennwerte gehören bereits in die Immobilienanzeige.
  • Ein Energieausweis ist zehn Jahre gültig.
  • Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu mehreren Tausend Euro.

Häufige Fragen

Beeinflusst die Energieklasse den Wert?

Ja, zunehmend. Schlechte Effizienzklassen führen zu Preisabschlägen, da Käufer künftige Sanierungskosten einpreisen.

Wer stellt den Energieausweis aus?

Ausstellungsberechtigt sind entsprechend qualifizierte Fachleute. Im Rahmen einer Bewertung beraten wir Sie, welcher Ausweis für Ihr Objekt der richtige ist.

Offene Fragen zu Ihrer Immobilie?