Ratgeber
Verkehrswert, Marktwert und Kaufpreis – wo liegt der Unterschied?
Drei Begriffe, die oft verwechselt werden – und warum die Unterscheidung beim Kauf und Verkauf bares Geld wert ist.
Von Marc-André Lasarz – DIAZert-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung (DIN EN ISO/IEC 17024) und TEGoVA REV
Verkehrswert und Marktwert meinen dasselbe: Nach § 194 BauGB ist der Verkehrswert der Preis, der zum Bewertungsstichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbar wäre – ohne ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse. Der tatsächliche Kaufpreis kann davon abweichen.
Verkehrswert = Marktwert
Der Gesetzgeber verwendet den Begriff „Verkehrswert“, die internationale Fachwelt „Marktwert (Market Value)“. Inhaltlich bezeichnen beide den objektiv erzielbaren Wert einer Immobilie zu einem bestimmten Stichtag.
Warum weicht der Kaufpreis ab?
- Angebot und Nachfrage: In gefragten Lagen werden Verkehrswerte überboten, in schwachen Märkten unterschritten.
- Verhandlungsposition: Zeitdruck, Emotionen oder Sondersituationen verschieben den Preis.
- Persönliche Verhältnisse: Verkäufe innerhalb der Familie oder unter Verwandten spiegeln selten den Marktwert.
Häufige Fragen
Welcher Wert zählt beim Finanzamt?
Für steuerliche Zwecke ist der Verkehrswert maßgeblich. Ein qualifiziertes Gutachten kann einen zu hohen typisierten Wert des Finanzamts widerlegen.
Wer ermittelt den Bodenrichtwert?
Der örtliche Gutachterausschuss ermittelt Bodenrichtwerte flächendeckend nach § 196 BauGB. Sie sind ein Baustein der Verkehrswertermittlung, aber nicht der Wert selbst.
Weiterlesen
Verwandte Ratgeber
Restnutzungsdauer & AfA: Steuern sparen mit Gutachten
Wie Sie mit einem Restnutzungsdauer-Gutachten die Gebäude-AfA erhöhen und Steuern sparen.
WeiterlesenRestnutzungsdauer-Gutachten: Ablauf, Unterlagen & Praxis
Der praktische Weg zum Restnutzungsdauer-Gutachten: Ablauf, Unterlagen, Modernisierungs-Check und formale Anforderungen.
WeiterlesenImmobilienbewertung im Erbfall
Erbschaftsteuer und Erbengemeinschaft: Wie ein Gutachten fair aufteilt und den Finanzamtswert widerlegt.
Weiterlesen