Für Steuerkanzleien

Gutachten, mit denen Ihre Mandanten Steuern sparen können

Kürzere Restnutzungsdauer, niedrigerer Grundbesitzwert, belastbare Kaufpreisaufteilung: Wir liefern den Nachweis, Sie die steuerliche Gestaltung. Zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024 und nachvollziehbar aufgebaut für die Vorlage beim Finanzamt.

§ 7 IV 2EStG – kürzere Nutzungsdauer nachweisen
§ 198BewG – niedrigerer gemeiner Wert
17024DIN EN ISO/IEC · DIAZert
2–4Wochen nach Ortstermin

Rechenbeispiel

Was eine kürzere Restnutzungsdauer bewirken kann

Vermietetes Bestandsobjekt, Kaufpreis 350.000 €, Grundstücksanteil 20 %, reguläre AfA 2 %. Gutachterlich nachgewiesene Restnutzungsdauer: 25 Jahre.

280.000 €Bemessungsgrundlage Gebäude
5.600 €reguläre AfA pro Jahr (2 %)
11.200 €AfA pro Jahr bei 25 Jahren (4 %)
≈ 2.350 €Steuerentlastung pro Jahr bei 42 %

Vereinfachtes Beispiel ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Die AfA wird vorgezogen, nicht in der Summe erhöht. Mit dem AfA-Rechner lässt sich ein Mandat in einer Minute grob einordnen.

Wir liefern den Nachweis. Sie die Gestaltung.

Zusammenarbeit

Was Sie von uns erwarten können

  • Klare Rollenverteilung: Wir liefern den Wert bzw. die Nutzungsdauer – die steuerliche Würdigung bleibt bei Ihrer Kanzlei
  • Kostenfreie Vorab-Einschätzung, ob sich ein Gutachten für Ihre Mandantschaft voraussichtlich lohnt
  • Verbindliches Honorar vor Auftrag nach der Honorarrichtlinie des BVS – planbar für Ihre Mandanten
  • Konditionen bei mehreren Mandaten auf Anfrage
  • Gutachten auf Wunsch direkt an die Kanzlei, zur Vorlage beim Finanzamt aufbereitet
  • Fachliche Stellungnahme bei Rückfragen des Finanzamts zum Gutachten
  • Direkter Ansprechpartner: Marc-André Lasarz persönlich, keine Hotline

Ablauf

In vier Schritten zum Gutachten

01

Kurze Anfrage der Kanzlei

Objekt, Baujahr, Anlass und – bei der Erbschaftsteuer – das Datum des Feststellungsbescheids. Wir sagen Ihnen, ob ein Gutachten sinnvoll erscheint, und nennen das Honorar.

kostenfrei
02

Beauftragung durch die Mandantschaft

Auftraggeber ist Ihre Mandantschaft. Die Kommunikation läuft auf Wunsch über Ihre Kanzlei; Unterlagen beschaffen wir mit Vollmacht selbst.

Sie behalten den Überblick
03

Ortstermin & Begutachtung

Besichtigung, Erfassung von Bauzustand und Modernisierungen, Bewertung nach ImmoWertV 2021 – im Vier-Augen-Prinzip geprüft.

2–4 Wochen nach Ortstermin
04

Gutachten zur Vorlage beim Finanzamt

Unterschriebenes Gutachten an die vereinbarten Empfänger. Rückfragen des Finanzamts beantworten wir fachlich.

auf Wunsch direkt an die Kanzlei

Häufige Fragen aus Steuerkanzleien

Für welche Objekte lohnt sich ein Restnutzungsdauergutachten?

Vor allem für vermietete ältere Gebäude, deren tatsächliche Restnutzungsdauer deutlich unter der typisierten AfA-Dauer liegt – etwa weil wesentliche Modernisierungen fehlen. Je höher der Gebäudeanteil am Kaufpreis und je höher der Grenzsteuersatz, desto größer der Effekt. Bei umfassend sanierten oder jungen Gebäuden lohnt es sich meist nicht; das sagen wir Ihnen vorab offen. Eine erste Einschätzung liefert unser AfA-Rechner.

Wird die AfA dadurch insgesamt höher?

Nein – die Abschreibung wird zeitlich vorgezogen, die Summe bleibt gleich. Der Vorteil liegt in der früheren Steuerentlastung (Liquiditäts- und Zinseffekt). Wie sich das im Einzelfall auswirkt, insbesondere bei einem späteren Verkauf, beurteilt Ihre Kanzlei.

Wird Ihr Gutachten beim Finanzamt anerkannt?

Eine Anerkennung im Einzelfall kann kein Gutachter zusagen – die Entscheidung trifft das Finanzamt. Für die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist die Qualifikation ausdrücklich geregelt: Nach § 198 Abs. 2 BewG kann als Nachweis regelmäßig das Gutachten eines Sachverständigen dienen, der von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle für die Wertermittlung von Grundstücken zertifiziert ist. Diese Zertifizierung (DIAZert) liegt bei uns vor. Unsere Gutachten sind nachvollziehbar nach ImmoWertV 2021 aufgebaut, damit das Finanzamt die Herleitung prüfen kann.

Wie eng ist die Frist bei der Erbschaftsteuer?

Gegen den Feststellungsbescheid über den Grundbesitzwert besteht eine Einspruchsfrist von einem Monat. Der Einspruch wahrt die Frist; Begründung und Gutachten können nachgereicht werden. Ein Einspruch erst gegen den Steuerbescheid kommt zu spät. Details auf der Seite Erbschaftsteuer-Bescheid prüfen lassen.

Zahlen Sie Provisionen an Kanzleien?

Nein. Wir zahlen keine Provisionen oder Vermittlungsvergütungen – das schützt die Unabhängigkeit des Gutachtens und Ihre berufsrechtliche Position. Wir bieten stattdessen Verlässlichkeit: feste Ansprechpartner, planbare Honorare und Konditionen bei mehreren Mandaten auf Anfrage.

Welche Unterlagen brauchen Sie?

Typischerweise Grundbuchauszug, Flurkarte, Bauzeichnungen oder Wohnflächenberechnung, Angaben zu Modernisierungen und – je nach Anlass – Kaufvertrag oder Feststellungsbescheid. Fehlende Unterlagen beschaffen wir mit Vollmacht. Die vollständige Liste finden Sie in der Unterlagen-Checkliste.

In welchen Regionen sind Sie tätig?

Schwerpunkt ist der Raum Osnabrück mit Münster, Ostwestfalen und dem Emsland, außerdem Hannover und Flensburg. Für andere Regionen sprechen Sie uns an.

Kontakt

Mandat anfragen

Nennen Sie uns Objekt, Baujahr und Anlass. Wir melden uns mit einer Einschätzung, ob sich ein Gutachten lohnt, und einem verbindlichen Honorar.

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