Kurze Anfrage der Kanzlei
Objekt, Baujahr, Anlass und – bei der Erbschaftsteuer – das Datum des Feststellungsbescheids. Wir sagen Ihnen, ob ein Gutachten sinnvoll erscheint, und nennen das Honorar.
Für Steuerkanzleien
Kürzere Restnutzungsdauer, niedrigerer Grundbesitzwert, belastbare Kaufpreisaufteilung: Wir liefern den Nachweis, Sie die steuerliche Gestaltung. Zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024 und nachvollziehbar aufgebaut für die Vorlage beim Finanzamt.
Anlässe
Wir übernehmen die Bewertung – die steuerliche Beratung bleibt bei Ihnen. Diese klare Rollenverteilung macht die Zusammenarbeit einfach.
Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG – für vermietete Bestandsimmobilien oft der größte steuerliche Hebel.
RestnutzungsdauergutachtenNachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG im Einspruch gegen den Feststellungsbescheid – Frist: ein Monat.
Bescheid prüfen lassenAufteilung des Gesamtkaufpreises auf Grund und Boden und Gebäude – belastbarer als eine schematische Arbeitshilfe, wenn deren Ergebnis nicht zum Objekt passt.
KaufpreisaufteilungMietwertgutachten, etwa bei Vermietung an Angehörige (§ 21 Abs. 2 EStG) oder wenn die Höhe der Vergleichsmiete gegenüber dem Finanzamt belegt werden muss.
MietwertgutachtenVerkehrswerte bei Entnahme, Einlage oder Übertragung im Familienverbund sowie Plausibilitätsprüfung von Wertansätzen des Finanzamts.
Steuerliche BelangeRechenbeispiel
Vermietetes Bestandsobjekt, Kaufpreis 350.000 €, Grundstücksanteil 20 %, reguläre AfA 2 %. Gutachterlich nachgewiesene Restnutzungsdauer: 25 Jahre.
Vereinfachtes Beispiel ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Die AfA wird vorgezogen, nicht in der Summe erhöht. Mit dem AfA-Rechner lässt sich ein Mandat in einer Minute grob einordnen.
Wir liefern den Nachweis. Sie die Gestaltung.
Zusammenarbeit
Ablauf
Objekt, Baujahr, Anlass und – bei der Erbschaftsteuer – das Datum des Feststellungsbescheids. Wir sagen Ihnen, ob ein Gutachten sinnvoll erscheint, und nennen das Honorar.
Auftraggeber ist Ihre Mandantschaft. Die Kommunikation läuft auf Wunsch über Ihre Kanzlei; Unterlagen beschaffen wir mit Vollmacht selbst.
Besichtigung, Erfassung von Bauzustand und Modernisierungen, Bewertung nach ImmoWertV 2021 – im Vier-Augen-Prinzip geprüft.
Unterschriebenes Gutachten an die vereinbarten Empfänger. Rückfragen des Finanzamts beantworten wir fachlich.
Vor allem für vermietete ältere Gebäude, deren tatsächliche Restnutzungsdauer deutlich unter der typisierten AfA-Dauer liegt – etwa weil wesentliche Modernisierungen fehlen. Je höher der Gebäudeanteil am Kaufpreis und je höher der Grenzsteuersatz, desto größer der Effekt. Bei umfassend sanierten oder jungen Gebäuden lohnt es sich meist nicht; das sagen wir Ihnen vorab offen. Eine erste Einschätzung liefert unser AfA-Rechner.
Nein – die Abschreibung wird zeitlich vorgezogen, die Summe bleibt gleich. Der Vorteil liegt in der früheren Steuerentlastung (Liquiditäts- und Zinseffekt). Wie sich das im Einzelfall auswirkt, insbesondere bei einem späteren Verkauf, beurteilt Ihre Kanzlei.
Eine Anerkennung im Einzelfall kann kein Gutachter zusagen – die Entscheidung trifft das Finanzamt. Für die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist die Qualifikation ausdrücklich geregelt: Nach § 198 Abs. 2 BewG kann als Nachweis regelmäßig das Gutachten eines Sachverständigen dienen, der von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle für die Wertermittlung von Grundstücken zertifiziert ist. Diese Zertifizierung (DIAZert) liegt bei uns vor. Unsere Gutachten sind nachvollziehbar nach ImmoWertV 2021 aufgebaut, damit das Finanzamt die Herleitung prüfen kann.
Gegen den Feststellungsbescheid über den Grundbesitzwert besteht eine Einspruchsfrist von einem Monat. Der Einspruch wahrt die Frist; Begründung und Gutachten können nachgereicht werden. Ein Einspruch erst gegen den Steuerbescheid kommt zu spät. Details auf der Seite Erbschaftsteuer-Bescheid prüfen lassen.
Nein. Wir zahlen keine Provisionen oder Vermittlungsvergütungen – das schützt die Unabhängigkeit des Gutachtens und Ihre berufsrechtliche Position. Wir bieten stattdessen Verlässlichkeit: feste Ansprechpartner, planbare Honorare und Konditionen bei mehreren Mandaten auf Anfrage.
Typischerweise Grundbuchauszug, Flurkarte, Bauzeichnungen oder Wohnflächenberechnung, Angaben zu Modernisierungen und – je nach Anlass – Kaufvertrag oder Feststellungsbescheid. Fehlende Unterlagen beschaffen wir mit Vollmacht. Die vollständige Liste finden Sie in der Unterlagen-Checkliste.
Schwerpunkt ist der Raum Osnabrück mit Münster, Ostwestfalen und dem Emsland, außerdem Hannover und Flensburg. Für andere Regionen sprechen Sie uns an.
Nennen Sie uns Objekt, Baujahr und Anlass. Wir melden uns mit einer Einschätzung, ob sich ein Gutachten lohnt, und einem verbindlichen Honorar.