Kurze Anfrage der Kanzlei
Objekt, Anlass, Stichtag(e) und gewünschte Gutachtenart – per Formular, E-Mail oder Telefon. Wir sagen Ihnen umgehend, ob ein Kurzgutachten genügt, und nennen das Honorar.
Für Kanzleien · Familien- und Erbrecht
Bei Zugewinn, Pflichtteil und Erbauseinandersetzung entscheidet oft der Wert einer Immobilie über das Ergebnis. Wir liefern ihn neutral, zu jedem Stichtag und so begründet, dass er Rückfragen von Gericht und Gegenseite standhält.
Mandate
Wir übernehmen die Bewertung – die rechtliche Würdigung bleibt bei Ihnen. Diese klare Rollenverteilung macht die Zusammenarbeit einfach.
Verkehrswert zum Anfangs- und Endvermögen (§§ 1374, 1384 BGB), auch bei privilegiertem Erwerb durch Erbschaft oder Schenkung während der Ehe.
Scheidung & ZugewinnWert zum Erbfall für Pflichtteilsberechnung, Auszahlung in der Erbengemeinschaft oder Übernahme durch einen Miterben.
Erbschaft & SchenkungBezifferung von Wohnrecht, Nießbrauch, Wegerecht oder Baulast – oft der eigentliche Streitpunkt zwischen den Parteien.
Rechte & BelastungenFachliche Plausibilitätsprüfung eines gegnerischen oder gerichtlichen Gutachtens – als Grundlage für Stellungnahme oder Einwendungen.
PlausibilitätsprüfungEin Wert, der Rückfragen standhält.
Zusammenarbeit
Marktkenntnis
Neben den Daten des Gutachterausschusses fließen echte Verkaufspreise und Mieten aus Vermittlung (Haseland Immobilien, seit 2004) und Verwaltung (Malos Immobilien) in unsere Einschätzung ein. Das Gutachten selbst entsteht weisungsfrei und unabhängig.
Ablauf
Objekt, Anlass, Stichtag(e) und gewünschte Gutachtenart – per Formular, E-Mail oder Telefon. Wir sagen Ihnen umgehend, ob ein Kurzgutachten genügt, und nennen das Honorar.
Auftraggeber ist Ihre Mandantschaft oder – bei gemeinsamer Beauftragung – beide Parteien. Die Kommunikation läuft auf Wunsch vollständig über Ihre Kanzlei.
Besichtigung, Unterlagenbeschaffung mit Vollmacht, Bewertung nach ImmoWertV 2021 – im Vier-Augen-Prinzip geprüft.
Unterschriebenes Gutachten an die vereinbarten Empfänger. Rückfragen von Gericht oder Gegenseite beantworten wir fachlich und neutral.
Wenn es um eine erste Einschätzung geht – etwa ob sich ein Streit über den Wert wirtschaftlich lohnt – oder die Parteien sich außergerichtlich einigen wollen. Für ein streitiges Verfahren empfehlen wir das vollständig begründete Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB. Wir sagen Ihnen im Einzelfall ehrlich, was nötig ist.
Ja. Wir bewerten zu jedem Stichtag – Eheschließung, Zustellung des Scheidungsantrags, Erbfall, Schenkung – mit den zu diesem Zeitpunkt gültigen Marktdaten, Bodenrichtwerten und Indizes. Für jeden weiteren Stichtag fällt nach BVS-Honorarrichtlinie ein Zuschlag an.
In der Regel die Mandantschaft; auf Wunsch auch beide Parteien gemeinsam. Die Kommunikation kann vollständig über Ihre Kanzlei laufen, und das Gutachten geht auf Wunsch direkt an Sie.
Wir zahlen keine Provisionen oder Vermittlungsvergütungen – das schützt die Unabhängigkeit des Gutachtens und Ihre berufsrechtliche Position. Was wir bieten, ist Verlässlichkeit: feste Ansprechpartner, planbare Honorare und kurze Wege.
Marc-André Lasarz ist nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger (DIAZert) und Recognised European Valuer (TEGoVA REV) mit über 19 Jahren Erfahrung in der Immobilienbranche. Jedes Gutachten wird im Vier-Augen-Prinzip geprüft.
Schwerpunkt ist der Raum Osnabrück mit Münster, Ostwestfalen und dem Emsland, außerdem Hannover und Flensburg. Für andere Regionen sprechen Sie uns an.
Nennen Sie uns Objekt, Anlass und Stichtag(e). Wir melden uns mit einer Einschätzung und einem verbindlichen Honorar.