Für Kanzleien · Familien- und Erbrecht

Immobilienwerte, auf die Sie im Verfahren bauen können

Bei Zugewinn, Pflichtteil und Erbauseinandersetzung entscheidet oft der Wert einer Immobilie über das Ergebnis. Wir liefern ihn neutral, zu jedem Stichtag und so begründet, dass er Rückfragen von Gericht und Gegenseite standhält.

§ 194BauGB – gerichtsverwertbarer Verkehrswert
17024DIN EN ISO/IEC · DIAZert
REVEuropäisch anerkannter Immobilienbewerter
2–4Wochen nach Ortstermin

Ein Wert, der Rückfragen standhält.

Zusammenarbeit

Was Sie von uns erwarten können

  • Direkter Ansprechpartner: Marc-André Lasarz persönlich, keine Hotline
  • Rückwirkende Bewertung zu jedem Stichtag mit den damaligen Marktdaten des Gutachterausschusses
  • Kurzgutachten zur schnellen Einschätzung, bevor ein Verfahren eingeleitet wird
  • Verbindliches Honorar vor Auftrag, nach der Honorarrichtlinie des BVS – planbar für Ihre Mandanten
  • Versand des Gutachtens auf Wunsch direkt an die Kanzlei oder an beide Parteien
  • Fachliche Erläuterung bei Rückfragen des Gerichts oder der Gegenseite
  • Weisungsfreie, neutrale Bewertung – auch bei gemeinsamer Beauftragung durch beide Parteien

Marktkenntnis

Bewertung mit Praxisbezug

Neben den Daten des Gutachterausschusses fließen echte Verkaufspreise und Mieten aus Vermittlung (Haseland Immobilien, seit 2004) und Verwaltung (Malos Immobilien) in unsere Einschätzung ein. Das Gutachten selbst entsteht weisungsfrei und unabhängig.

Ablauf

In vier Schritten zum Gutachten

01

Kurze Anfrage der Kanzlei

Objekt, Anlass, Stichtag(e) und gewünschte Gutachtenart – per Formular, E-Mail oder Telefon. Wir sagen Ihnen umgehend, ob ein Kurzgutachten genügt, und nennen das Honorar.

kostenfrei
02

Beauftragung

Auftraggeber ist Ihre Mandantschaft oder – bei gemeinsamer Beauftragung – beide Parteien. Die Kommunikation läuft auf Wunsch vollständig über Ihre Kanzlei.

Sie behalten den Überblick
03

Ortstermin & Wertermittlung

Besichtigung, Unterlagenbeschaffung mit Vollmacht, Bewertung nach ImmoWertV 2021 – im Vier-Augen-Prinzip geprüft.

2–4 Wochen nach Ortstermin
04

Gutachten & Erläuterung

Unterschriebenes Gutachten an die vereinbarten Empfänger. Rückfragen von Gericht oder Gegenseite beantworten wir fachlich und neutral.

auf Wunsch direkt an die Kanzlei

Häufige Fragen aus Kanzleien

Wann genügt ein Kurzgutachten?

Wenn es um eine erste Einschätzung geht – etwa ob sich ein Streit über den Wert wirtschaftlich lohnt – oder die Parteien sich außergerichtlich einigen wollen. Für ein streitiges Verfahren empfehlen wir das vollständig begründete Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB. Wir sagen Ihnen im Einzelfall ehrlich, was nötig ist.

Können Sie zu zurückliegenden Stichtagen bewerten?

Ja. Wir bewerten zu jedem Stichtag – Eheschließung, Zustellung des Scheidungsantrags, Erbfall, Schenkung – mit den zu diesem Zeitpunkt gültigen Marktdaten, Bodenrichtwerten und Indizes. Für jeden weiteren Stichtag fällt nach BVS-Honorarrichtlinie ein Zuschlag an.

Wer ist Auftraggeber – die Kanzlei oder die Mandantschaft?

In der Regel die Mandantschaft; auf Wunsch auch beide Parteien gemeinsam. Die Kommunikation kann vollständig über Ihre Kanzlei laufen, und das Gutachten geht auf Wunsch direkt an Sie.

Wie sieht es mit Vergütungen für Kanzleien aus?

Wir zahlen keine Provisionen oder Vermittlungsvergütungen – das schützt die Unabhängigkeit des Gutachtens und Ihre berufsrechtliche Position. Was wir bieten, ist Verlässlichkeit: feste Ansprechpartner, planbare Honorare und kurze Wege.

Welche Qualifikation haben Sie?

Marc-André Lasarz ist nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger (DIAZert) und Recognised European Valuer (TEGoVA REV) mit über 19 Jahren Erfahrung in der Immobilienbranche. Jedes Gutachten wird im Vier-Augen-Prinzip geprüft.

In welchen Regionen sind Sie tätig?

Schwerpunkt ist der Raum Osnabrück mit Münster, Ostwestfalen und dem Emsland, außerdem Hannover und Flensburg. Für andere Regionen sprechen Sie uns an.

Kontakt

Anfrage für ein Mandat

Nennen Sie uns Objekt, Anlass und Stichtag(e). Wir melden uns mit einer Einschätzung und einem verbindlichen Honorar.

Sie brauchen einen belastbaren Wert für Ihr Mandat?