Leistungen
Rechte und Belastungen
Wie Grunddienstbarkeiten, Grundpfandrechte und Baulasten den Immobilienwert im Gutachten beeinflussen.
Auf einen Blick
Umfang, Dauer und Honorar
Was Sie bei dieser Leistung erwarten können – verbindlich, bevor Sie beauftragen.
| Umfang | Bezifferung von Wohnrecht, Nießbrauch, Wegerecht, Leitungsrecht oder Baulast im Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB – mit Auswertung von Grundbuch (Abt. II) und Baulastenverzeichnis, Ortsbesichtigung und begründeter Herleitung |
|---|---|
| Dauer | In der Regel 2–4 Wochen nach dem Ortstermin |
| Honorar | Verbindlicher Festpreis vorab – kalkuliert auf Basis der BVS-Honorarrichtlinie, ohne Nachberechnung |
| Geeignet für | Erbschaft und Schenkung (Nießbrauch, Wohnrecht), Scheidung, Kauf und Verkauf belasteter Grundstücke, Finanzierung sowie Vorlage bei Gericht und Finanzamt |
| Qualifikation | Zertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 (DIAZert), TEGoVA Recognised European Valuer (REV) – Vier-Augen-Prinzip |
Häufige Fragen zu dieser Leistung
Was bedeuten Nießbrauch und Wohnrecht für die Bewertung?
Nießbrauch und Wohnrecht sind im Grundbuch eingetragene Rechte, die Dritten die Nutzung der Immobilie sichern – etwa nach einer Schenkung an die Kinder. Solche Belastungen mindern den Verkehrswert; ihr Wert wird anhand von Alter und statistischer Lebenserwartung der berechtigten Person sowie des Mietwerts der Immobilie berechnet.
Was sind Baulasten und Wegerechte – und mindern sie den Wert?
Wegerechte, Leitungsrechte und ähnliche Belastungen stehen im Grundbuch (Abteilung II), Baulasten dagegen im Baulastenverzeichnis der Bauaufsichtsbehörde – sie fehlen im Grundbuch und werden deshalb leicht übersehen. Beide können die Nutzung und Bebaubarkeit eines Grundstücks einschränken und den Verkehrswert mindern. Im Gutachten werden sie deshalb systematisch geprüft und berücksichtigt.
Was ist ein Erbbaurecht und wie wirkt es sich auf den Wert aus?
Beim Erbbaurecht gehört Ihnen das Gebäude, nicht aber das Grundstück – dafür zahlen Sie einen laufenden Erbbauzins an den Grundstückseigentümer. Restlaufzeit des Vertrags, Höhe des Erbbauzinses und Regelungen zur Entschädigung bei Vertragsende beeinflussen den Wert deutlich; die Bewertung erfordert daher besondere Sorgfalt.
Sind Ihre Immobiliengutachten auch für Finanzamt oder Gericht gültig?
Ja, unsere Verkehrswertgutachten eignen sich zur Vorlage bei Gerichten, Behörden, Finanzämtern, Banken und Notaren. Unsere Gutachter sind nach DIN EN ISO/IEC 17024 (DIAZert) zertifiziert und tragen den TEGoVA-REV-Status. Für die Erbschaft- und Schenkungsteuer gilt: Nach § 198 Abs. 2 BewG kann als Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts gegenüber dem Finanzamt regelmäßig das Gutachten eines Sachverständigen dienen, der von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle zertifiziert ist – diese Zertifizierung liegt bei uns vor.
Weitere Antworten finden Sie in unserem FAQ / Wiki.
In einem Immobiliengutachten werden Rechte und Belastungen, die auf einem Grundstück liegen, in der Regel berücksichtigt, da sie einen erheblichen Einfluss auf den Wert der Immobilie haben können. Diese Rechte und Belastungen werden auch als „Grunddienstbarkeiten“ oder „Grundlasten“ bezeichnet. Hier sind einige Beispiele für Rechte und Belastungen, die in einem Gutachten berücksichtigt werden können:
Sie möchten ein Immobiliengutachten erstellen lassen ?
Wir sind für Sie da.
- Grunddienstbarkeiten: Dies sind Rechte, die einem bestimmten Grundstück zugunsten eines anderen Grundstücks eingeräumt werden. Typische Beispiele sind das Recht zum Durchgang (Wegerecht) oder das Recht zur Verlegung von Versorgungsleitungen (Leitungsrecht). Diese Rechte können den Nutzen des belasteten Grundstücks beeinflussen.
- Hypotheken und Grundpfandrechte: Falls das Grundstück mit Hypotheken oder Grundpfandrechten belastet ist, werden diese in einem Gutachten berücksichtigt, da sie die Gesamtbelastung des Grundstücks darstellen. Diese Belastungen haben Auswirkungen auf die Finanzierungsmöglichkeiten und die Attraktivität des Grundstücks für potenzielle Käufer.
- Erbbaurechte: Ein Erbbaurecht gewährt einer Person oder Organisation das Recht, auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu errichten und zu nutzen. In einem Gutachten wird dies berücksichtigt, da das Erbbaurecht die Besitzstruktur und den Wert des Grundstücks beeinflusst.
- Wohnrechte oder Nießbrauch: Wenn eine Person das Recht hat, eine Immobilie zu bewohnen oder daraus Nutzen zu ziehen (z. B. Mieteinnahmen), wird dies im Gutachten berücksichtigt, da es Auswirkungen auf die Einkommensströme und die mögliche Nutzung des Grundstücks hat.
- Baulasten: Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, die auf einem Grundstück lasten und bestimmte Baumaßnahmen oder Einschränkungen erfordern. Sie werden ebenfalls im Gutachten berücksichtigt, da sie die Nutzungsmöglichkeiten des Grundstücks beeinflussen können.
Ein Immobiliengutachten berücksichtigt diese Rechte und Belastungen, um den tatsächlichen Wert der Immobilie zu ermitteln. Sie können den Verkehrswert, den Beleihungswert oder andere Bewertungskriterien beeinflussen. Der Gutachter wird die Auswirkungen dieser Faktoren analysieren und die entsprechenden Anpassungen vornehmen, um den Einfluss auf den Gesamtwert der Immobilie zu berücksichtigen.