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Bürokratische Hürden

In Fällen der Betreuung oder Vormundschaft kommt es nicht selten vor, dass ein Verkehrswertgutachten von Nöten ist. Soll eine Immobilie verkauft werden, ist dies mit noch mehr bürokratischen Hürden verbunden, als ein einfacher Verkauf ohne Betreuungsfall. Der Betreuer ist nicht dazu befugt auf eigene Faust einen Verkauf der Immobilie vorzunehmen. Das Gericht muss in Betreuungsfällen dem Verkauf einer Immobilie zustimmen und dafür wird als Beleg ein Gutachten benötigt. Ziel des Ganzen ist es, dass der Betreute in keinem Falle einen Vermögensverlust zu verzeichnen hat und ein Makler, wenn es zu einem Verkauf kommt, den bestmöglichen Preis erzielen kann.

In vielen Fällen stellt die Immobilie den größten Vermögenswert des Betreuten dar, wodurch der Kauferlös einen essentiellen Beitrag zu den Lebensunterhaltskosten bedeutet. Das Verkehrswertgutachten wird den Wert der Immobilie darlegen und somit Anhaltspunkte für einen realistischen Verkaufspreis geben.

Weitgehende Begleitung des Betreuers

In Betreuungsangelegenheiten, bei welchen der Betreute Eigentümer einer Immobilie ist, empfiehlt es sich sehr vor dem Verkauf der Immobilie mit einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen Rücksprache zu halten. Zudem können ein Gutachten und die Beratung durch einen Sachverständigen eine große Entlastung für den Betreuer sein, da dieser wirtschaftlich umfangreiche Entscheidungen für eine andere Person treffen muss. Der Rat eines Experten bietet in diesem Fall Sicherheit. Die Angelegenheit wird in jedem Fall vorher sowie mit dem zuständigen Betreuer als auch mit dem zuständigen Gericht besprochen. Der Betreuer wird bei der Verwertung der Immobilie unterstützt und die notwendigen Informationen werden für die Vorlage beim Vormundschaftsgericht bereitgestellt. Gelegentlich kann es arrangiert werden, dass die Einreichung eines Kurzgutachten beim Amtsgericht ausreicht, wodurch entstehende Kosten reduziert werden können. Eine Einschätzung des Gutachters kann dabei behilflich sein. Der ganze Prozess der Bewertung wird deutlich und verständlich dem Betreuer erläutert und eine Ausfertigung des Gutachtens wird ebenfalls zur Verfügung gestellt.