Fristen sichern
Prüfen Sie das Datum Ihres Feststellungsbescheids. Ist die Frist knapp, legen Sie – oder Ihre Steuerkanzlei – vorsorglich Einspruch ein. Die Begründung samt Gutachten kann nachgereicht werden.
Sachverständigenbüro · Erbschaft & Schenkung
Das Finanzamt bewertet geerbte und geschenkte Immobilien nach Aktenlage – und liegt dabei oft deutlich zu hoch. Mit einem Verkehrswertgutachten weisen Sie nach § 198 BewG den niedrigeren, tatsächlichen Wert nach. Entscheidend ist, rechtzeitig zu handeln.
Den Wert Ihrer Immobilie stellt das Finanzamt in einem eigenen Feststellungsbescheid fest – noch bevor der Steuerbescheid kommt. Gegen diesen Bescheid haben Sie nur einen Monat Zeit (§ 355 AO). Danach ist der Wert in aller Regel bestandskräftig, und das Recht aus § 198 BewG ist verloren.
Unser Rat: Legen Sie – oder Ihre Steuerkanzlei – vorsorglich Einspruch ein. Die Begründung und das Gutachten können nachgereicht werden.
Schritt für Schritt erklärt – mit dem Wortlaut von § 198 BewG: Erbschaftsteuer-Bescheid prüfen lassen. Was wir an Unterlagen brauchen, zeigt die Unterlagen-Checkliste.
Warum der Wert oft zu hoch liegt
Die gesetzliche Bedarfsbewertung ist ein Massenverfahren. Was Ihre Immobilie im Einzelfall weniger wert macht, sieht sie nicht.
Das Finanzamt bewertet nach Aktenlage. Den tatsächlichen Zustand Ihrer Immobilie sieht es nie.
Die gesetzlichen Verfahren arbeiten mit Bodenrichtwerten und pauschalen Ansätzen – Lage im Detail, Grundriss und Zuschnitt bleiben außen vor.
Feuchte Keller, alte Heizung, ungedämmtes Dach: Was den Wert am Markt spürbar senkt, fließt in die Pauschalbewertung kaum ein.
Wohnrechte, Nießbrauch oder Baulasten mindern den Wert. Im Gutachten werden sie konkret beziffert.
Praxisfall
Ein Einfamilienhaus aus unserer Praxis (anonymisiert): Das Finanzamt stellte 708.000 € fest. Unser Gutachten ergab einen Verkehrswert von rund 490.000 €.
Unser Angebot
Sie gehen kein Risiko ein: Ein Gutachten empfehlen wir nur, wenn es sich für Sie rechnet.
Kostenfrei: Wir prüfen Ihren Feststellungsbescheid anhand der Eckdaten der Immobilie und sagen Ihnen, ob der Wert erkennbar zu hoch ist.
Verkehrswertgutachten zum Stichtag mit Ortstermin, vollständig begründet, zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024. Honorar nach BVS-Richtlinie, vorab verbindlich.
Ablauf
Von der Fristsicherung bis zum Nachweis beim Finanzamt.
Prüfen Sie das Datum Ihres Feststellungsbescheids. Ist die Frist knapp, legen Sie – oder Ihre Steuerkanzlei – vorsorglich Einspruch ein. Die Begründung samt Gutachten kann nachgereicht werden.
Sie senden uns den Bescheid und die Eckdaten der Immobilie. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob der festgestellte Wert erkennbar zu hoch ist und sich ein Gutachten für Sie rechnet.
Wir besichtigen die Immobilie und ermitteln den Verkehrswert zum Stichtag des Erbfalls bzw. der Schenkung – nach ImmoWertV 2021, im Vier-Augen-Prinzip geprüft.
Sie oder Ihre Steuerkanzlei reichen das Gutachten beim Finanzamt ein. Bei Rückfragen erläutern wir die Herleitung fachlich.
Einschätzung
Wir raten ab, wenn der Aufwand den Nutzen nicht trägt. Diese Offenheit gehört zu unserer Unabhängigkeit.
Sie zahlen Steuern auf den tatsächlichen Wert – nicht auf eine Pauschale.
Vorbereitung
Für den kostenfreien Check genügen der Bescheid und die Eckdaten. Fürs Gutachten brauchen wir mehr – Fehlendes beschaffen wir auf Wunsch.
Auf einen Blick
Was Sie bei dieser Leistung erwarten können – verbindlich, bevor Sie beauftragen.
| Umfang | Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB zum Stichtag des Erbfalls bzw. der Schenkung – mit Ortsbesichtigung, Prüfung von Baulasten, Bezifferung von Wohnrecht oder Nießbrauch sowie vollständiger Dokumentation und Herleitung (meist 40–50 Seiten) |
|---|---|
| Dauer | In der Regel 2–4 Wochen nach dem Ortstermin |
| Honorar | Verbindlicher Festpreis vorab – kalkuliert auf Basis der BVS-Honorarrichtlinie, ohne Nachberechnung |
| Geeignet für | Finanzamt (Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 Abs. 2 BewG), Erbauseinandersetzung und Pflichtteil, Erbengemeinschaft, Gericht |
| Qualifikation | Zertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 (DIAZert), TEGoVA Recognised European Valuer (REV) – Vier-Augen-Prinzip |
Grundlagen
Eine Erbschaft oder Schenkung ist noch lange kein abgeschlossener Prozess, sondern geht mit wichtigen Fragen und Entscheidungen einher. Eines der häufigsten Probleme ist die Erbschaftsteuer. Das Finanzamt wendet ein eher einheitliches und einfaches Verfahren an: Anhand von Durchschnittszahlen von vergleichbaren Objekten in der Region wird ein Wert kalkuliert, der häufig nicht der Realität entspricht. Eine Vor-Ort-Besichtigung findet so gut wie nie statt, wodurch wertmindernde Faktoren wie Baumängel oder Abnutzung des Objekts nicht berücksichtigt werden. In einer solchen Situation ist ein unabhängiges Verkehrswertgutachten von Vorteil und gem. § 198 BewG Ihr gutes Recht.

Das Gutachten wird auf Grundlage einer Besichtigung der Immobilie erstellt und individuelle Wertfaktoren werden berücksichtigt. Durch einen richtig berechneten Wert kann sich die Steuerlast ggf. erheblich mindern.
Eine weitere Situation, die sehr üblich ist und zu Problemen führen kann, ist die Erbengemeinschaft. Nun liegt die Frage, was mit der Immobilie passieren soll, nicht mehr nur in der Verantwortung einer Person, sondern in der von mehreren. Uneinigkeiten und Streitigkeiten könnten im schlimmsten Fall zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung führen. Um dies vorzubeugen, können Verkehrswertgutachten oder Kurzgutachten erstellt werden, wodurch viele Fragen beantwortet werden. Ein Verkehrswertgutachten kann im Ernstfall vor Gericht verwendet werden, da es detailliert alle Wertfaktoren der Immobilie auflistet und ausführliche Begründungen für Wertansätze liefert. Ein Kurzgutachten kann zwar nicht vor Gericht verwendet werden, aber schon mal eine klare Übersicht über das Objekt und seine Wertfaktoren liefern. Streitigkeiten können auf dieser Grundlage faktenbasiert geklärt werden.
Nicht zuletzt stellt sich so gut wie in jedem Fall die Frage, was mit der Immobilie passieren soll. Entscheidungen, ob verkauft oder vermietet werden soll oder ob das Objekt doch selbst genutzt wird, müssen getroffen werden. Entscheidungsunterstützend ist hier ebenfalls ein faktenbasierendes Gutachten, denn eine Bewertung der Erben selbst könnte im schlimmsten Fall zu Fehleinschätzungen und finanziellen Verlusten führen. Dabei werden unter anderem auch Angaben zur Bausubstanz, zum Zustand von Heiz- und Elektroanlagen, Keller und Dach gemacht. Kleinere oder auch größere Sanierungsarbeiten in naher Zukunft sind dadurch gut abschätzbar. Außerdem werden Einträge im Grundbuch hinsichtlich des Bestehens von Nutzungsrechten für das Grundstück durch Dritte oder Grundpfandrechte wie zum Beispiel Hypotheken berücksichtigt. Auch die Frage, ob die Immobilie schon abbezahlt ist, kann so geklärt werden. Aufbauend darauf können dann Entscheidungen für die Zukunft der Immobilie getroffen werden.
Bei einer Schenkung lohnt sich die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens aus verschiedenen Gründen: Zunächst spielen steuerliche Aspekte eine Rolle. Bei einer Immobilienschenkung können Steuerpflichten entstehen, sowohl für den Schenker als auch für den Beschenkten. Ein Verkehrswertgutachten dient als objektive Bewertungsbasis für die Festlegung des Wertes der Immobilie und kann dabei helfen, eventuelle steuerliche Fragen zu klären.
Dann geht es unter anderem auch um Gerechtigkeit und Fairness. Eine Immobilienschenkung kann zu Interessenkonflikten zwischen Schenker und Beschenktem führen, insbesondere wenn es um die Bewertung der Immobilie geht. Ein Verkehrswertgutachten, das von einem unabhängigen Sachverständigen erstellt wird, schafft Transparenz und sorgt für eine objektive und gerechte Bewertung der Immobilie, um mögliche Meinungsverschiedenheiten zu vermeiden.
Ein Verkehrswertgutachten bei einer Immobilienschenkung ist auch bezüglich der rechtlichen Absicherung zu empfehlen: Das Gutachten bietet rechtliche Absicherung für alle beteiligten Parteien. Es dokumentiert den Zustand der Immobilie zum Zeitpunkt der Schenkung und stellt sicher, dass alle relevanten Faktoren bei der Bestimmung des Immobilienwerts berücksichtigt wurden. Dies kann in Zukunft Streitigkeiten oder Unsicherheiten vorbeugen.
Und zuletzt geht es um eine Vermeidung von Schenkungsanfechtungen. In einigen Fällen können Schenkungen von Immobilien zu Konflikten oder Rechtsstreitigkeiten führen, insbesondere wenn der Wert der Schenkung infrage gestellt wird. Ein Verkehrswertgutachten bietet eine unabhängige und fundierte Einschätzung des Immobilienwerts, was potenzielle Anfechtungen oder Zweifel an der Schenkung reduzieren kann.
Bevor die Erbschaft- oder Schenkungsteuer festgesetzt wird, stellt das Finanzamt, in dessen Bezirk die Immobilie liegt, ihren Wert in einem eigenen Bescheid gesondert fest. Dieser Feststellungsbescheid ist verbindliche Grundlage für den späteren Steuerbescheid. Wer gegen den Wert vorgehen will, muss deshalb gegen den Feststellungsbescheid Einspruch einlegen – ein Einspruch erst gegen den Steuerbescheid kommt zu spät.
Einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 355 AO). Der Einspruch kann zunächst ohne Begründung eingelegt werden; Begründung und Gutachten lassen sich nachreichen. Lassen Sie die Frist im Zweifel von Ihrer Steuerkanzlei wahren – danach wird der Wert in aller Regel bestandskräftig.
§ 198 Bewertungsgesetz erlaubt Ihnen, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen als den, den das Finanzamt nach den gesetzlichen Verfahren ermittelt hat. Nach § 198 Abs. 2 BewG kann als Nachweis regelmäßig ein Gutachten des zuständigen Gutachterausschusses dienen – oder das Gutachten eines Sachverständigen, der von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle für die Wertermittlung von Grundstücken bestellt oder zertifiziert worden ist. Die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 (DIAZert) liegt bei uns vor. Wie Sie konkret vorgehen, zeigt die Seite Erbschaftsteuer-Bescheid prüfen lassen.
Das Gesetz nennt die Voraussetzung ausdrücklich: Nach § 198 Abs. 2 BewG kann als Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts regelmäßig das Gutachten eines Sachverständigen dienen, der von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle zertifiziert ist. Maßgeblich sind zudem die Grundsätze der Immobilienwertermittlung (ImmoWertV). Wir sind nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert (DIAZert) und erstellen das Gutachten vollständig begründet und nachvollziehbar – genau darauf kommt es bei der Prüfung durch das Finanzamt an.
Maßgeblich ist der Tag, an dem die Steuer entsteht – beim Erbfall in der Regel der Todestag, bei einer Schenkung der Tag der Ausführung. Wir bewerten rückwirkend zu diesem Stichtag mit den damals gültigen Marktdaten.
Das Honorar richtet sich nach der Honorarrichtlinie des Bundesverbands (BVS) und damit nach dem Wert der Immobilie. Sie erhalten vorab ein verbindliches Angebot. Der Bescheid-Check ist kostenfrei: Wir sagen Ihnen vor der Beauftragung, ob die zu erwartende Steuerersparnis das Honorar deutlich übersteigt – andernfalls raten wir ab.
Ja. Ein neutrales Verkehrswertgutachten schafft eine gemeinsame Grundlage für Auszahlung, Verkauf oder Übernahme. Für eine einvernehmliche Lösung genügt oft ein Kurzgutachten; zeichnet sich Streit ab, ist das vollständige Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB die sichere Wahl. Wie die Auszahlung in der Erbengemeinschaft abläuft, erklärt der Ratgeber Erbengemeinschaft: Haus auszahlen.
Das Gutachten dokumentiert Zustand und Wert zum Stichtag und ist eine gute Entscheidungsgrundlage, ob Sie verkaufen, vermieten oder selbst nutzen. Für einen späteren Verkauf empfiehlt sich je nach zeitlichem Abstand eine Aktualisierung.
Nennen Sie uns das Datum Ihres Bescheids, den festgestellten Wert und die Eckdaten der Immobilie. Wir melden uns umgehend – bei knapper Frist bitte zusätzlich anrufen.