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Immobilienbewertung Münster

Als Immobiliengutachter bieten wir Ihnen Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB durch unsere zertifizierten DIN EN ISO/IEC 17024 Sachverständigen in Münster, Landkreis Warendorf, Landkreis Steinfurt und Umgebung.

Unsere Immobilien-Sachverständigen erstellen Ihnen sämtliche Gutachten und Bewertungen von Immobilien, wie zum Beispiel ein Verkehrswertgutachten. Aber auch beim Immobilien- und Grundstückskauf liefern wir Ihnen mit unserer Ankaufberatung wertvolle Tipps für den Immobilienerwerb in der Region Münster.

Die Leistungen des Sachverständigenbüros in Münster erstrecken sich über die Immobiliengutachtenerstellung bei Erbauseinandersetzungen und Schenkungen, wie auch bei Erbbaurechten und Erbbauzinsanpassungen.

Wir als tätige Immobiliengutachter nehmen regelmäßig an Fortbildungen im Bereich der Immobilienbewertung teil. Dabei liegt unser Augenmerk besonders auf den spezifischen Besonderheiten des jeweiligen Standortes sowie auf aktuellem Wissen, dass jederzeit auf dem neusten Stand ist.

Auch im Rahmen von gerichtlich bestellten Betreuungen wird Immobilienbesitz durch unsere Sachverständigen regelmäßig bewertet und in anerkannten Gutachten dem Vormundschaftsgericht eingereicht.

Im streitigen Verfahren einer Eheauseinandersetzung in Münster müssen in der Regel die Gebäude und Grundstücke durch einen Immobiliengutachter aus Münster nach den Vorgaben und Gesetzesgrundlagen des Gutachterausschuss für Grundstückswerte und der Immobilienbewertung in einem Verkehrswertgutachten zusammengefasst und niedergeschrieben werden. In Münster sind wir bereits seit Jahren erfolgreich tätig

Bei allen von uns gefertigten Gutachten in Münster werden selbstverständlich die rechtlichen Vorgaben beachtet und gewissenhaft angewendet. Unsere Immobilien-Sachverständigen erfüllen allesamt das Kriterium der Unabhängigkeit.

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Münster

Häufige Fragen und Themen

Ein Gutachten ist die begründete Darstellung von Erfahrungssätzen und die Ableitung von Schlussfolgerungen für die tatsächliche Beurteilung eines Geschehens oder Zustands durch einen oder mehrere Sachverständige. Der Sachverständige erstattet in der Regel Befunde und Gutachten.

Ein Gutachten wird zur Wertbestimmung von Immobilien benötigt. Diese werden zum Beispiel beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie, bei Vermögenstrennungen aufgrund von Erbschaften oder Scheidungen benötigt. Gutachten bilden zudem die Basis für steuerliche Bewertungen oder bei gerichtlichen Anlässen wie zum Beispiel einer Zwangsversteigerung.

Ein Gutachten enthält eine allgemein vertrauenswürdige Beurteilung eines Sachverhalts im Hinblick auf eine Fragestellung oder ein vorgegebenes Ziel. Es tritt als verbindliche (z.B. bezeugte oder unterschriebene) mündliche oder schriftliche Aussage eines Sachverständigen oder Gutachters auf. Die allgemeine Vertrauenswürdigkeit wird gegebenenfalls durch Akkreditierung des Gutachters durch ein vertrauenswürdiges Verfahren der Zertifizierung mit der für die Fragestellung oder des Ziel erforderlichen Allgemeingültigkeit erreicht.

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