Lasarz · Die Immobiliengutachter in Osnabrück

Notarkosten beim Haus- & Wohnungskauf in Osnabrück verstehen

Wie teuer wird der Notar wirklich? Auf dieser Seite erfährst du Schritt für Schritt, welche Aufgaben der Notar übernimmt, mit welchen Kosten du in Niedersachsen rechnen solltest und wie du typische Kostenfallen vermeidest.

Für Käufer & Verkäufer erklärt
Ca. 1,5–2 % Notar- & Grundbuchkosten – grobe Faustformel
Stand: 2025 · keine Rechtsberatung
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1 · Das Wichtigste in Kürze

Notarkosten beim Immobilienkauf – kurz erklärt

Beim Kauf eines Hauses, einer Wohnung oder eines Grundstücks in Osnabrück kommst du um den Notar nicht herum. Die gute Nachricht: Die Gebühren sind in ganz Deutschland gesetzlich geregelt – auch in Niedersachsen. Überraschungen lassen sich vermeiden, wenn du die wichtigsten Eckpunkte kennst.

Ohne Notar kein Eigentumswechsel Immobilienkaufverträge müssen in Deutschland notariell beurkundet werden. Erst dann ist der Kauf rechtswirksam und kann ins Grundbuch eingetragen werden.
Ca. 1,5–2 % des Kaufpreises Als grobe Faustformel kannst du für Notar- und Grundbuchkosten zusammen etwa 1,5–2 % des Kaufpreises einplanen. Je nach Konstellation können die tatsächlichen Kosten etwas höher oder niedriger liegen.
Käufer zahlt in der Regel Üblicherweise übernimmt der Käufer die Notar- und Grundbuchkosten. Der Verkäufer trägt meist nur die Kosten für die Löschung seiner alten Grundschuld bzw. Rechte.
2 · Rechtliche Pflicht

Warum du in Osnabrück immer einen Notar brauchst

In Deutschland schreibt das Gesetz vor, dass der Kaufvertrag über ein Grundstück oder eine Immobilie notariell beurkundet werden muss. Ohne diese Beurkundung ist der Vertrag rechtlich unwirksam – egal, was privat vereinbart wurde.

Der Notar ist dabei nicht dein „Anwalt“, sondern eine neutrale Person, die beide Parteien schützt. Er soll dafür sorgen, dass:

  • der Vertrag verständlich formuliert ist,
  • keine Seite übervorteilt wird und
  • alle gesetzlichen Vorgaben (z. B. Grundbuch, Steuern, Fristen) eingehalten werden.
Region Osnabrück / Niedersachsen Egal, ob die Immobilie direkt in Osnabrück, im Landkreis Osnabrück oder in einem anderen Ort in Niedersachsen liegt: Die Gebührenordnung für Notare ist bundesweit einheitlich. Du musst also nicht nach dem „günstigsten“ Notar suchen.
Praxis bei Lasarz-Kunden In der Praxis schlägt häufig ein Notariat aus Osnabrück oder Umgebung vor, oder der Käufer bringt einen Wunschnotar mit. Wichtig ist, dass der Notar für alle gut erreichbar ist und verständlich erklärt – gerne begleiten wir dich dabei.
3 · Höhe der Notarkosten

Wie berechnen sich Notarkosten – und warum überall gleich?

Die Gebühren von Notaren und Gerichten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Entscheidend ist in der Regel der Wert des Geschäfts – beim Immobilienkauf also überwiegend der Kaufpreis.

Ein Notar in Osnabrück darf dieselbe Leistung weder billiger noch teurer anbieten als ein Notar in einem anderen Bundesland. Preisvergleiche bringen daher kaum Ersparnis – deutlich wichtiger sind Transparenz, Erreichbarkeit und Erklärungsstil.

  • Beurkundung des Kaufvertrags: Der Vertragstext wird erstellt, besprochen und unterschrieben.
  • Grundbuch-Themen: Auflassungsvormerkung, Eintragung des neuen Eigentümers, Bestellung der Grundschuld etc.
  • Kommunikation mit Behörden: z. B. Finanzamt, Gemeinde (Vorkaufsrecht) und Grundbuchamt.

Die oft genannte Spanne von 1,5–2 % umfasst in der Regel Notar + Grundbuch. Bei komplexeren Konstellationen (z. B. Erbbaurechte, Nießbrauch, besondere Löschungen) können weitere Gebühren hinzukommen.

4 · Interaktiver Rechner

Rechne deine voraussichtlichen Notarkosten in wenigen Sekunden

Der folgende Rechner gibt dir eine grobe Orientierung, wie hoch Notar- und Grundbuchkosten bei einem Immobilienkauf in Osnabrück ungefähr ausfallen könnten. Die tatsächliche Rechnung erstellt immer der Notar nach GNotKG.

Bitte ohne Tausenderpunkte oder mit Punkt/Leerzeichen. Komma ist erlaubt (z. B. 450000 oder 450.000).
Wenn du hier einen Wert eingibst, kalkulieren wir grob zusätzliche Grundbuchgebühren für die Grundschuld mit ein.

Wichtig: Das Ergebnis ist nur eine unverbindliche Einschätzung. Für verbindliche Kostenangaben ist immer der jeweilige Notar zuständig. Grunderwerbsteuer-Satz für Niedersachsen: aktuell 5,0 %.

Geschätzte Notar- & Grundbuchkosten
inkl. Notar & Grundbuch, ohne Grunderwerbsteuer
Bitte Kaufpreis eingeben, um eine Schätzung zu erhalten.
Notarkosten (Beurkundung etc.)
Grundbuch & Gericht
Mögliche Mehrkosten Grundschuld
Grunderwerbsteuer (optional, 5,0 %)
Maklerprovision (optional, % wie eingestellt)
Gesamte Erwerbsnebenkosten (inkl. Optionen)
Voraussichtlicher Gesamt-Kapitalbedarf (Kaufpreis + Nebenkosten)
5 · Leistungen

Was macht der Notar beim Haus- oder Wohnungskauf konkret?

Viele Käufer sehen vom Notartermin vor allem den langen Vertragstext. Damit du besser verstehst, wofür du dein Geld ausgibst, hier eine vereinfachte Übersicht der typischen Aufgaben eines Notars in Osnabrück:

  • Vertragsentwurf: Der Notar erstellt einen Entwurf des Kaufvertrags und sendet ihn dir rechtzeitig vor dem Termin zu.
  • Erläuterung im Termin: Beim Beurkundungstermin wird der Vertrag vollständig vorgelesen und verständlich erklärt.
  • Mitteilung an das Finanzamt: Der Vertrag geht u. a. an das Finanzamt, damit der Grunderwerbsteuerbescheid erstellt werden kann.
  • Auflassungsvormerkung: Schutzmechanismus im Grundbuch, damit das Objekt nicht „doppelt“ verkauft werden kann.
  • Kaufpreis-Fälligkeit: Der Notar überwacht, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind (z. B. Löschung alter Grundschulden), bevor der Kaufpreis fällig gestellt wird.
  • Eigentumsumschreibung: Nach Zahlung und Freigabe wird der Eigentumswechsel im Grundbuch vollzogen.
Neutral & gesetzlich gebunden
Gebühren nach GNotKG
Wichtige Kontrollinstanz beim Immobilienkauf
6 · Beispiel Osnabrück

Beispielhafte Aufstellung der Notarkosten in Osnabrück

Im Folgenden siehst du eine stark vereinfachte Beispielrechnung für einen Wohnungskauf in Osnabrück. Sie soll ein Gefühl für die Größenordnung der einzelnen Positionen geben – sie ersetzt keine echte Kostenberechnung eines Notars.

Ausgangsdaten: Eigentumswohnung in Osnabrück

  • Kaufpreis: 300.000 €
  • Darlehen (Grundschuld): 240.000 €
Beispielhafte Gebührenübersicht (gerundet)
Leistung Wer berechnet? Ca. Betrag
Beurkundung des Kaufvertrags Notar ≈ 1.300 €
Auflassungsvormerkung Grundbuchamt ≈ 300 €
Bestellung der Grundschuld Notar ≈ 550 €
Eintragung der Grundschuld Grundbuchamt ≈ 550 €
Eintragung als neuer Eigentümer Grundbuchamt ≈ 650 €
Weitere Notargebühren (Betreuung, Vollzug etc.) Notar ≈ 650 €
Zwischensumme ohne MwSt. ≈ 4.000 €
zzgl. MwSt. auf Notargebühren + ca. 600 €
Gesamt (Notar + Grundbuch) ≈ 4.600 €

Die Zahlen dienen nur der Veranschaulichung. Je nach Vertragsinhalt, zusätzlichen Rechten/Lasten oder besonderen Vereinbarungen können Positionen hinzukommen oder entfallen.

7 · Spartipps & Vorbereitung

Wie du unnötige Notarkosten vermeidest – ohne an der falschen Stelle zu sparen

Die Gebührenstruktur selbst kannst du nicht „verhandeln“, aber du kannst dafür sorgen, dass keine zusätzlichen Kosten entstehen, die vermeidbar gewesen wären.

Tipp 1
Verantwortlichkeiten im Vertrag klar regeln Halte im Kaufvertrag eindeutig fest, wer welche Kosten trägt (Notar, Grundbuch, Löschungen, Bescheinigungen). Das verhindert, dass später Gebühren bei dir landen, mit denen du nicht gerechnet hast.
Tipp 2
Notaranderkonto nur in Ausnahmefällen Ein Notaranderkonto ist ein Treuhandkonto beim Notar. Es gibt Sicherheit, verursacht aber zusätzliche Gebühren. Nutze es nur, wenn wirklich ein besonderes Risiko besteht – nicht aus reiner Gewohnheit.
Tipp 3
Unterlagen rechtzeitig zusammentragen Je besser der Notar vorbereitet ist, desto weniger Nachträge und zusätzliche Termine sind nötig. Das spart Zeit – und in manchen Konstellationen auch Geld.
Mini-Checkliste für deinen Notartermin in Osnabrück
  1. Personalausweis/Reisepass mitnehmen (ggf. auch vom Partner).
  2. Aktuelle Finanzierungszusage bzw. Bankkontakt parat haben.
  3. Entwurf des Kaufvertrags vorab in Ruhe lesen und Fragen notieren.
  4. Grundbuchauszug und relevante Unterlagen zur Immobilie bereithalten (z. B. Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen).
  5. Klare Absprache mit Verkäufer, wer welche Kosten trägt.
8 · Kostenverteilung

Käufer vs. Verkäufer – wer zahlt welche Notarkosten?

In vielen Exposés steht lapidar „Notar- und Grundbuchkosten trägt der Käufer“ – aber was heißt das konkret? Mit den folgenden Tabs siehst du, welche Kosten typischerweise bei wem landen. Abweichende Regelungen können natürlich vertraglich vereinbart werden.

Typische Kosten des Käufers

Der Käufer trägt in der Praxis den Großteil der Nebenkosten beim Immobilienerwerb. Dazu zählen meist:

  • Notarkosten für den Kaufvertrag und die Vollzugsgebühren
  • Grundbuchkosten für Auflassungsvormerkung und Neueintragung
  • Grunderwerbsteuer (in Niedersachsen aktuell 5,0 %)
  • Maklerprovision (sofern Käuferprovision anfällt)

Mit dem Rechner oben kannst du dir genau anzeigen lassen, wie hoch diese Positionen in deinem Fall ungefähr ausfallen würden.

Typische Kosten des Verkäufers

Der Verkäufer ist meist nicht völlig kostenfrei gestellt, sondern übernimmt vor allem:

  • Kosten für die Löschung alter Grundschulden und Rechte
  • Ggf. Teile der Maklerprovision (je nach Vereinbarung/Modell)
  • Eventuelle Vorfälligkeitsentschädigungen bei Ablösung von Darlehen

Im Kaufvertrag sollte eindeutig geregelt sein, wer die Löschungskosten trägt und ob z. B. eine „Innenprovision“ (vom Verkäufer gezahlte Maklergebühr) vereinbart ist.

9 · FAQ

Häufige Fragen zu Notarkosten beim Kauf in Osnabrück

? Muss ich den Notar selbst bezahlen oder macht das die Bank?

In der Regel beauftragt und bezahlt der Käufer den Notar. Deine Bank kann dir zwar einen Notar empfehlen, übernimmt aber die Kosten üblicherweise nicht. Die Notarkosten gehören zu den Kaufnebenkosten und sollten in deiner Finanzierungsplanung einkalkuliert werden.

? Sind Notare in Osnabrück teurer oder günstiger als in anderen Städten?

Nein. Die Gebühren der Notare sind bundesweit einheitlich im GNotKG geregelt. Ein Notar in Osnabrück darf für dieselbe Leistung nicht mehr und nicht weniger verlangen als ein Notar in München oder Hamburg.

? Wann bekomme ich die Rechnung vom Notar?

Häufig stellt der Notar seine Rechnung kurz nach der Beurkundung oder nach den ersten veranlassten Maßnahmen (z. B. Auflassungsvormerkung). Es ist normal, dass du einen Teil der Gesamtkosten bereits vor der endgültigen Eigentumsumschreibung zahlst.

? Was, wenn ich die Rechnung für falsch halte?

Wenn du Zweifel an der Korrektheit der Notarrechnung hast, kannst du diese prüfen lassen – z. B. durch Nachfrage beim Notar oder durch die zuständigen Gerichte. Die Abrechnung basiert immer auf der gesetzlichen Gebührenordnung, nicht auf „Schätzpreisen“.

10 · Expertenbegleitung

Mit Lasarz sicher durch Notar- & Kaufprozess in Osnabrück

Dipl.-Sachverständiger (DIA) Marc-André Lasarz

Dipl.-Sachverständiger (DIA) Marc-André Lasarz

Geschäftsführer · Zertifizierter Immobiliengutachter · Standort Osnabrück
Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert Unabhängige & neutrale Bewertung

Als langjähriger Immobiliengutachter in Osnabrück kennt Marc-André Lasarz den lokalen Markt, typische Stolperfallen in Kaufverträgen und die Erwartungen von Banken, Finanzamt & Gerichten. Diese Erfahrung hilft dir, den Notarvertrag nicht nur zu unterschreiben, sondern auch wirklich zu verstehen.

Auf Wunsch begleiten wir dich von der ersten Kaufidee über die Immobilienbewertung bis hin zum Notartermin – inklusive Rückfragen zum Vertrag, Plausibilitätscheck des Kaufpreises und Einschätzung der wichtigsten Klauseln.

Fragen zum Notarvertrag oder zur Wertermittlung? Schreib uns unter osnabrueck@lasarz.com oder nutze das Kontaktformular.
Lasarz – Die Immobiliengutachter in Osnabrück Katharinenstraße 111 · 49078 Osnabrück Tel: +49 (0) 541 600 99 220 · Mail: info@lasarz.com
Hinweis: Diese Seite von Lasarz.com dient der allgemeinen Information zu Notarkosten beim Immobilienkauf in Osnabrück und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Verbindliche Auskünfte zu Gebühren erteilt ausschließlich der jeweils beauftragte Notar.