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Erbbaurecht

In einem Immobiliengutachten werden das Erbbaurecht und die Erbzinsanpassung als wichtige Faktoren berücksichtigt, um den Wert der betreffenden Immobilie zu ermitteln. Hier sind einige Punkte, die in einem Gutachten typischerweise behandelt werden:

Haben Sie Fragen zum Erbbaurecht und/oder zur Erbzinsanpassung ?

Dann sind wir gerne für Sie da.

  1. Erbbaurecht: Das Erbbaurecht ist ein grundstücksgleiches Recht, bei dem der Erbbauberechtigte das Recht hat, ein Grundstück (das Erbbaugrundstück) für eine bestimmte Dauer zu nutzen und darauf bauliche Anlagen zu errichten. Das Grundstück selbst bleibt dabei im Eigentum des Grundstückseigentümers (Erbbaurechtsgebers).
  2. Erbzins: Der Erbzins ist die regelmäßig zu zahlende, meist jährliche, finanzielle Gegenleistung des Erbbauberechtigten an den Erbbaurechtsgeber für die Nutzung des Grundstücks.
  3. Vertragsbedingungen: Das Gutachten wird die wesentlichen Bedingungen des Erbbaurechtsvertrags darlegen, wie die Laufzeit des Vertrags, die Höhe des Erbzinses und mögliche Anpassungsregelungen.
  4. Erbzinsanpassung: Oftmals sind im Erbbaurechtsvertrag Regelungen enthalten, die eine Anpassung des Erbzinses vorsehen. Solche Anpassungen können an bestimmte Faktoren geknüpft sein, wie zum Beispiel an die Inflation, den Wert des Grundstücks oder andere relevante wirtschaftliche Kennzahlen. Das Gutachten wird diese Anpassungsmechanismen analysieren und ihre Auswirkungen auf den Wert der Immobilie bewerten.
  5. Immobilienbewertung: Die Bewertung einer Immobilie mit Erbbaurecht erfordert eine spezielle Herangehensweise. In der Regel wird der Gutachter den Wert des Erbbaurechts und den Wert des bebauten Grundstücks getrennt ermitteln und anschließend addieren, um den Gesamtwert der Immobilie zu berechnen.
  6. Rechtliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen: Das Gutachten wird auch die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen berücksichtigen, die das Erbbaurecht und die Erbzinsanpassung beeinflussen können. Dazu gehören etwa rechtliche Regelungen zur Laufzeit von Erbbaurechtsverträgen oder wirtschaftliche Entwicklungen, die den Erbzins beeinflussen könnten.

Das Immobiliengutachten zielt darauf ab, einen objektiven und sachkundigen Wert für die betreffende Immobilie unter Berücksichtigung des Erbbaurechts und der Erbzinsanpassung zu ermitteln. Dies ist insbesondere für potenzielle Käufer, Investoren oder Finanzierungsinstitute von großer Bedeutung, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können.