Leistungen

Erbbaurecht

Wertermittlung von Erbbaurecht und Erbbaugrundstück – Grundlage für Erbzinsanpassung und Finanzierung.

§ 194Zur Vorlage bei Gericht & Finanzamt geeignet
DIN 17024Zertifiziert · DIAZert
REVTEGoVA Recognised European Valuer

Auf einen Blick

Umfang, Dauer und Honorar

Was Sie bei dieser Leistung erwarten können – verbindlich, bevor Sie beauftragen.

UmfangVerkehrswertgutachten für Erbbaurecht und Erbbaugrundstück nach § 194 BauGB und ImmoWertV – mit Auswertung des Erbbaurechtsvertrags, Ortsbesichtigung und vollständig begründeter Herleitung
DauerIn der Regel 2–4 Wochen nach dem Ortstermin
HonorarVerbindlicher Festpreis vorab – kalkuliert auf Basis der BVS-Honorarrichtlinie, ohne Nachberechnung
Geeignet fürErbbauzinsanpassung, Verkauf oder Ankauf des Erbbaurechts, Heimfall und Vertragsende, Finanzierung sowie Vorlage bei Gericht und Finanzamt
QualifikationZertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 (DIAZert), TEGoVA Recognised European Valuer (REV) – Vier-Augen-Prinzip
Preise & HonorareUnterlagen-Checkliste (druckbar)

Häufige Fragen zu dieser Leistung

Was ist ein Erbbaurecht und wie wirkt es sich auf den Wert aus?

Beim Erbbaurecht gehört Ihnen das Gebäude, nicht aber das Grundstück – dafür zahlen Sie einen laufenden Erbbauzins an den Grundstückseigentümer. Restlaufzeit des Vertrags, Höhe des Erbbauzinses und Regelungen zur Entschädigung bei Vertragsende beeinflussen den Wert deutlich; die Bewertung erfordert daher besondere Sorgfalt.

Was sind Baulasten und Wegerechte – und mindern sie den Wert?

Wegerechte, Leitungsrechte und ähnliche Belastungen stehen im Grundbuch (Abteilung II), Baulasten dagegen im Baulastenverzeichnis der Bauaufsichtsbehörde – sie fehlen im Grundbuch und werden deshalb leicht übersehen. Beide können die Nutzung und Bebaubarkeit eines Grundstücks einschränken und den Verkehrswert mindern. Im Gutachten werden sie deshalb systematisch geprüft und berücksichtigt.

Welche Unterlagen benötige ich für ein Immobiliengutachten?

Typischerweise benötigen wir einen aktuellen Grundbuchauszug, die Flurkarte, Baupläne mit Wohnflächenberechnung und den Energieausweis; bei vermieteten Objekten zusätzlich die Mietverträge, bei Eigentumswohnungen die Teilungserklärung. Fehlen Unterlagen, ist das kein Hindernis – wir sagen Ihnen genau, was gebraucht wird, und unterstützen bei der Beschaffung fehlender Dokumente. Eine Übersicht zum Abhaken und Ausdrucken finden Sie in unserer Unterlagen-Checkliste – mit dem Hinweis, wo Sie jedes Dokument bekommen.

Sind Ihre Immobiliengutachten auch für Finanzamt oder Gericht gültig?

Ja, unsere Verkehrswertgutachten eignen sich zur Vorlage bei Gerichten und Behörden und werden von Banken, Finanzämtern und Notaren anerkannt. Unsere Gutachter sind nach DIN EN ISO/IEC 17024 (DIAZert) zertifiziert und tragen den TEGoVA-REV-Status. Für die Erbschaft- und Schenkungsteuer gilt: Nach § 198 Abs. 2 BewG kann als Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts gegenüber dem Finanzamt regelmäßig das Gutachten eines Sachverständigen dienen, der von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle zertifiziert ist – diese Zertifizierung liegt bei uns vor.

Weitere Antworten finden Sie in unserem FAQ / Wiki.

Kontaktieren Sie uns

In einem Immobiliengutachten werden das Erbbaurecht und die Erbzinsanpassung als wichtige Faktoren berücksichtigt, um den Wert der betreffenden Immobilie zu ermitteln. Hier sind einige Punkte, die in einem Gutachten typischerweise behandelt werden:

Erbbaurecht – Wertermittlung durch Immobiliengutachter

Haben Sie Fragen zum Erbbaurecht und/oder zur Erbzinsanpassung ?

Dann sind wir gerne für Sie da.

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  1. Erbbaurecht: Das Erbbaurecht ist ein grundstücksgleiches Recht, bei dem der Erbbauberechtigte das Recht hat, ein Grundstück (das Erbbaugrundstück) für eine bestimmte Dauer zu nutzen und darauf bauliche Anlagen zu errichten. Das Grundstück selbst bleibt dabei im Eigentum des Grundstückseigentümers (Erbbaurechtsgebers).
  2. Erbzins: Der Erbzins ist die regelmäßig zu zahlende, meist jährliche, finanzielle Gegenleistung des Erbbauberechtigten an den Erbbaurechtsgeber für die Nutzung des Grundstücks.
  3. Vertragsbedingungen: Das Gutachten wird die wesentlichen Bedingungen des Erbbaurechtsvertrags darlegen, wie die Laufzeit des Vertrags, die Höhe des Erbzinses und mögliche Anpassungsregelungen.
  4. Erbzinsanpassung: Oftmals sind im Erbbaurechtsvertrag Regelungen enthalten, die eine Anpassung des Erbzinses vorsehen. Solche Anpassungen können an bestimmte Faktoren geknüpft sein, wie zum Beispiel an die Inflation, den Wert des Grundstücks oder andere relevante wirtschaftliche Kennzahlen. Das Gutachten wird diese Anpassungsmechanismen analysieren und ihre Auswirkungen auf den Wert der Immobilie bewerten.
  5. Immobilienbewertung: Die Bewertung einer Immobilie mit Erbbaurecht erfordert eine spezielle Herangehensweise. In der Regel wird der Gutachter den Wert des Erbbaurechts und den Wert des bebauten Grundstücks getrennt ermitteln und anschließend addieren, um den Gesamtwert der Immobilie zu berechnen.
  6. Rechtliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen: Das Gutachten wird auch die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen berücksichtigen, die das Erbbaurecht und die Erbzinsanpassung beeinflussen können. Dazu gehören etwa rechtliche Regelungen zur Laufzeit von Erbbaurechtsverträgen oder wirtschaftliche Entwicklungen, die den Erbzins beeinflussen könnten.

Das Immobiliengutachten zielt darauf ab, einen objektiven und sachkundigen Wert für die betreffende Immobilie unter Berücksichtigung des Erbbaurechts und der Erbzinsanpassung zu ermitteln. Dies ist insbesondere für potenzielle Käufer, Investoren oder Finanzierungsinstitute von großer Bedeutung, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können.

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