Leistungen

Marktwerteinschätzung und Stellungnahme

Der Unterschied zwischen gutachterlicher Marktwerteinschätzung und Stellungnahme – und wann welches Format das richtige für Sie ist.

§ 194Verkehrswert nach BauGB
DIN 17024Zertifiziert · DIAZert
REVTEGoVA Recognised European Valuer

Auf einen Blick

Umfang, Dauer und Honorar

Was Sie bei dieser Leistung erwarten können – verbindlich, bevor Sie beauftragen.

UmfangKurzgutachten bzw. Marktwerteinschätzung nach ImmoWertV mit Ortsbegehung durch den Sachverständigen und kompakter Dokumentation der wesentlichen Ergebnisse
DauerMeist schneller verfügbar als ein Vollgutachten – den Termin nennen wir im Festpreisangebot
HonorarKurzgutachten ab ca. 1.500 € – als verbindlicher Festpreis vorab
Geeignet fürPrivate Orientierung: Kauf, Verkauf, einvernehmliche Aufteilung in Familie oder Erbengemeinschaft – nicht für Gericht und Finanzamt (dafür Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB)
QualifikationZertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 (DIAZert), TEGoVA Recognised European Valuer (REV) – Vier-Augen-Prinzip
Preise & HonorareUnterlagen-Checkliste (druckbar)

Häufige Fragen zu dieser Leistung

Was ist der Unterschied zwischen Kurzgutachten und Vollgutachten?

Ein Kurzgutachten ermittelt den Wert kompakt und eignet sich für private Zwecke – etwa als Entscheidungsgrundlage vor einem Verkauf oder zur Orientierung in der Familie. Ein Verkehrswertgutachten (Vollgutachten) dokumentiert alle Grundlagen, Unterlagen und Berechnungen ausführlich und ist für die Vorlage bei Gerichten, Behörden und Finanzämtern gedacht. Wir beraten Sie, welche Variante für Ihren Anlass genügt.

Worin unterscheidet sich ein Gutachten von einer Online-Bewertung oder Makler-Einschätzung?

Online-Bewertungen beruhen auf pauschalen Datenbankwerten – ohne Besichtigung, Zustand und Besonderheiten des Objekts. Eine Makler-Einschätzung dient in erster Linie der Verkaufsanbahnung. Ein Sachverständigengutachten ist dagegen unabhängig, beruht auf einer Ortsbesichtigung und ist nachvollziehbar dokumentiert. Für viele private Anlässe genügt auch unsere kompakte Marktwerteinschätzung.

Was kostet eine Immobilienbewertung in Osnabrück und Umgebung?

Die Kosten für ein Immobiliengutachten richten sich nach Objektart und Aufwand: Kurzgutachten beginnen bei ca. 1.500 €, Verkehrswertgutachten (Vollgutachten) rechnen wir nach der BVS-Honorarrichtlinie ab. Sie erhalten vorab ein transparentes Festpreisangebot.

Wie schnell kann ich ein Immobiliengutachten in Osnabrück erhalten?

In der Regel bieten wir kurzfristige Besichtigungstermine an. Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach Art und Umfang des Gutachtens; den konkreten Zeitrahmen stimmen wir bei der Beauftragung verbindlich mit Ihnen ab. Jetzt unverbindlich anfragen.

Weitere Antworten finden Sie in unserem FAQ / Wiki.

Kontaktieren Sie uns

Eine gutachterliche Marktwerteinschätzung und eine gutachterliche Stellungnahme sind zwei unterschiedliche Arten von Gutachten, die im Immobilien- und Sachverständigenwesen verwendet werden. Hier sind die wichtigsten Unterschiede zwischen beiden:

Sie sind sich nicht sicher, ob Sie ein Gutachten oder eine Stellungnahme benötigen ?

Wir helfen Ihnen gerne.

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  1. Gutachterliche Marktwerteinschätzung: Eine gutachterliche Marktwerteinschätzung, auch als Verkehrswertgutachten oder Kurzgutachten bezeichnet, ist eine kompakte und weniger umfangreiche Bewertung einer Immobilie. Es handelt sich um eine schriftliche Expertenmeinung über den aktuellen Marktwert einer Immobilie zu einem bestimmten Zeitpunkt. Diese Art von Gutachten wird oft bei einfachen Wertermittlungen oder zur Orientierung verwendet, wenn eine vollständige und umfangreiche Wertermittlung, wie beispielsweise ein Verkehrswertgutachten nach ImmoWertV (Immobilienwertermittlungsverordnung), nicht erforderlich ist.
  2. Gutachterliche Stellungnahme: Eine gutachterliche Stellungnahme ist ein formloses und weniger umfangreiches Gutachten als ein Verkehrswertgutachten. Es handelt sich um eine Expertenmeinung zu einem spezifischen Sachverhalt oder Fragestellung im Zusammenhang mit einer Immobilie. Diese Art von Stellungnahme kann beispielsweise bei Einzelfragen zur Bewertung oder anderen immobilienbezogenen Themen verwendet werden. Im Vergleich zu einem Verkehrswertgutachten enthält eine gutachterliche Stellungnahme oft weniger ausführliche Informationen und ist in der Regel kostengünstiger.

Zusammenfassend kann man sagen, dass eine gutachterliche Marktwerteinschätzung und eine gutachterliche Stellungnahme beide Expertenmeinungen im Immobilienbereich darstellen, jedoch in ihrer Tiefe und ihrem Umfang variieren. Die Entscheidung darüber, welches Gutachten angemessen ist, hängt von der spezifischen Fragestellung und den Anforderungen des jeweiligen Sachverhalts ab. Wenn es um komplexe Bewertungen oder rechtliche Fragestellungen geht, ist ein vollständiges Verkehrswertgutachten nach ImmoWertV in der Regel die angemessenere Wahl.

Sie benötigen eine Marktwerteinschätzung oder Stellungnahme?