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Verkehrswert­gutachten nach BauGB §194
Die Hauptleistung unseres Sachverständigenbüros ist das Erstellen von Verkehrswertgutachten gem. § 194 BauGB.Dabei ist es wichtig, vorher abzuklären, wozu das Gutachten erstellt werden soll. Ein Verkehrswertgutachten dokumentiert den aktuellen Marktwert einer Immobilie. Es handelt sich dabei um eine rein sachliche Wertfeststellung des entsprechenden Objektes. Aus verschiedenen Anlässen ist ein Verkehrswertgutachten von Vorteil oder sogar rechtlich verpflichtend. Beispiele dieser Anlässe finden Sie bei unseren Leistungen des Büros.
Wenn Sie ein Verkehrswertgutachten benötigen, sind wir genau die richtigen Partner für Sie: Wir verfügen über langjährige Erfahrung und das nötige Fachwissen für Ihre professionelle Immobilienbewertung. Abhängig von Ihren individuellen Anforderungen erstellen wir Ihnen das Verkehrswertgutachten in verschiedensten Ausführungen, beispielsweise als ein spezielles Kurzgutachten oder Sammelgutachten.
Grundsätzliche Informationen zum Thema Verkehrswertgutachten
Ein Verkehrswertgutachten dokumentiert den aktuellen Marktwert einer Immobilie. Im Gegensatz zu subjektiven Schätzungen von Verkäufern und Käufern handelt es sich dabei um eine rein sachliche Wertfeststellung des entsprechenden Objektes. Zu diesem Zweck werden klar definierte Kriterien berücksichtigt, die dem Gutachter als Orientierung dienen und als sachliche Grundlage für die Wertermittlung fungieren. Ein solches Gutachten ermöglicht somit die objektive Feststellung des Immobilienwertes und ist bei verschiedenen Anlässen von großer Bedeutung: Diese professionelle Immobilienbewertung ist zum Beispiel unverzichtbar beim Verkauf einer Immobilie, um einen realistischen Preis für die Verhandlung mit potenziellen Käufern festzulegen. Auch bei einem Kaufvorhaben sollte unbedingt ein Gutachten genutzt werden, sodass Sie sich vor überhöhten Preisen schützen können. Des Weiteren ist dieses Gutachten hilfreich bei Wertbestimmungen für das Finanzamt oder als rechtssicherer Nachweis bei Auseinandersetzungen vor Gericht, zum Beispiel im Rahmen einer Scheidung oder einer Erbauseinandersetzung.
Der Verkehrswert, auch als Marktwert bezeichnet, ist durch den Preis bestimmt, der zum Wertermittlungsstichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr am Grundstücksmarkt im Falle eines Verkaufes am Bewertungsstichtag zu erzielen wäre. Dabei sind rechtliche Gegebenheiten (Beispiel: Grunddienstbarkeit wie etwa ein Wegerecht, vertraglich vereinbarte Mietbindungen), tatsächliche Eigenschaften (Beispiel: Entwicklungszustand des Grundstücks – erschlossen, nicht erschlossen) sowie die sonstige Beschaffenheit (Beispiel: großer Reparaturanstau) zu berücksichtigen. Außer Betracht bleiben persönliche und ungewöhnliche Verhältnisse, die das Marktgeschehen beeinflussen können. Hierzu zählt etwa die Gewährung eines Freundschaftspreises, die Zahlung eines Monopolpreises, weil der Erwerber nicht auf ein anderes Grundstück ausweichen kann, oder ein Zwangsverkauf. Die Definition des Verkehrswertes ergibt sich aus § 194 Baugesetzbuch.
Die Anforderungen an ein Gutachten
Im Allgemeinen müssen Wertgutachten nachvollziehbar, begründet und vollständig sein. Es gibt sowohl Anforderungen an den Sachverständigen als auch an das Gutachten selbst. Der Sachverständige hat vor allem auf eine sachgerechte Auftragsgestaltung und -abwicklung hinzuarbeiten. Es steht in seiner Verantwortung, die Wertermittlungsgrundlagen eigenverantwortlich zu ermitteln und die Unterlagen oder Auskünfte Dritter auf Plausibilität zu überprüfen. Selbstverständlich müssen auch entsprechende Quellen der herangezogenen Daten dargelegt werden. Sollte am Wertermittlungsstichtag eine Änderung der derzeitigen Nutzung bzw. Nutzbarkeit absehbar sein, ist diese durch den Sachverständigen darzulegen und nach Maßgabe der rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen angemessen zu berücksichtigen. Abrundend sind die wesentlichen Ergebnisse der Wertermittlung übersichtlich zusammenzufassen. Dabei sollten auf jeden Fall die Art und Höhe des Immobilienwerts, die Bewertungsmaßgaben und weitere wertbeeinflussende Umstände erwähnt werden.
Das Gutachten selbst sollte in jedem Fall folgende Punkte abdecken: Allgemeine Angaben zu dem Objekt, Beschreibung und Beurteilung der Lage, Beschreibung und Beurteilung des Grund und Bodens, rechtliche Situation, tatsächliche Nutzung, Beschreibung und Beurteilung der Gebäude und Außenanlagen, Flächen- und Massenangaben einschließlich Prüfung der verwendeten Unterlagen sowie die wirtschaftlichen Gegebenheiten und der Grundstücksmarkt. Ebenfalls ist eine Begründung der Wahl des Wertermittlungsverfahrens erforderlich. Wurde beispielsweise ein Vergleichswertverfahren, ein Ertragswertverfahren, ein Sachwertverfahren oder ein sonstiges Verfahren verwendet? In der Anlage befinden sich noch Übersichtspläne, die Flurkarte oder auch die Bodenrichtwertkarte.
Wir sind ein passender Partner für Sie!
Wenn Sie ein Verkehrswertgutachten benötigen, sind wir genau die richtigen Partner für Sie: Wir verfügen über langjährige Erfahrung und das nötige Fachwissen für Ihre professionelle Immobilienbewertung. Im Rahmen unserer Bewertung berücksichtigen wir unter anderem die exakte Größe sowie die jeweilige Ausstattung der Räume. Außerdem beachten unsere Sachverständigen die Lage des Objekts, die einen bedeutsamen Faktor für den Immobilienwert darstellt. Des Weiteren prüfen wir den baulichen Zustand der Immobilie sowie weitere Besonderheiten, was den Umfang eines solchen Verkehrswertgutachtens zum Ausdruck bringt.
Abhängig von Ihren individuellen Anforderungen erstellen wir Ihnen das Verkehrswertgutachten in verschiedensten Ausführungen: In der Regel beinhalten unsere Gutachten umfassende Informationen zum jeweiligen Objekt sowie Fotos, die den festgestellten Zustand dokumentieren. Ergänzend führen wir die anfallenden Kosten für eventuell notwendige Baumaßnahmen auf und erläutern die Mängel in Textform. Alternativ bieten wir Ihnen Sonderformen wie spezielle Kurzgutachten, Beleihungswertgutachten und Sammelgutachten an. Das Sammelgutachten ist zum Beispiel dann die perfekte Lösung, wenn es um den Feststellungsmarktwert der Immobilie in einer großen Wohnanlage mit mehreren Wohnungen geht.