Bei jeglichen Fragen bezüglich eines Gutachtens vor dem Hintergrund einer Eheauseinandersetzung unterstützen wir Sie gerne!
Zugewinn / Eheauseinandersetzung
Bei Scheidungen spricht vieles dafür, einen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen und ein Gutachten für die Immobilie zu erstellen – Dieser hat einen objektiven Blick auf das Geschehen.
Der Sachverständige als Stütze
Während einer Scheidung müssen nicht nur emotional schwere Fragen beantwortet werden, sondern auch finanzielle. Da eine solche Auseinandersetzung persönlich belastbar sein kann, spricht vieles dafür, einen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen, ein Gutachten für die Immobilie zu erstellen, da dieser einen objektiven Blick auf das Geschehen hat. Dadurch können die ein oder anderen finanziellen Fragen beantwortet werden.
Auszahlung durch den einen Ehepartner
Nicht selten ist es der Fall, dass der eine Ehepartner den anderen auszahlt und zuvor wird der Wert der Immobilie und der Zugewinn bestimmt. Der Zugewinn ist das während der Ehe erworbene Vermögen der Ehepartner und dabei kann es sich neben erwirtschaftetem Geld auch um eine Wertsteigerung der Immobilie handeln. Diese kann aus verschiedenen Gründen an Wert gewinnen, wie zum Beispiel vorgenommene Renovierungen, die Marktlage und Immobilienpreise oder eine Aufwertung der Wohngegend durch städtebauliche Maßnahmen. Dabei kann es kompliziert werden, wenn man berücksichtigen und nachvollziehen möchte, welche Partei für welche Kosten aufgekommen ist und wie der Zugewinn letztendlich aufgeteilt werden kann.
Verkauf der Immobilie
Es kann natürlich auch vorkommen, dass die Parteien sich darauf einigen, die Immobilie vollständig zu verkaufen. Aber auch in einer solchen Situation ist ein Gutachten nur von Vorteil, damit dargelegt werden kann, wie viel die Immobilie genau wert ist. Einer fairen Aufteilung des Verkaufspreises steht somit nichts im Wege.
In jedem Fall – rechtlich abgesichert
Die Bewertung der Immobilie und des Zugewinns bietet zudem auch eine rechtliche Grundlage, die im Zweifel vor Gericht verwendet werden kann. Dies gilt jedoch nur für Verkehrswertgutachten, da diese erheblich ins Detail gehen und neben einer genauen Objektbeschreibung auch noch eine ausführliche Erläuterung zu der Wertermittlung liefern.
Wenn beide Parteien einvernehmlich die Angelegenheit nicht vor Gericht bringen wollen, bietet sich ein Kurzgutachten an. So ein Gutachten stellt die kostengünstige Variante dar, kann aber nicht als offizielle Grundlage vor Gericht verwendet werden. Ein Kurzgutachten beinhaltet eine kurze, aber übersichtliche Beschreibung des Objekts und nennenswerte Faktoren oder Unterlagen, die für den Wert der Immobilie relevant sind.
Im Fall einer Scheidung ist ein Gutachten in jeder Hinsicht eine zufriedenstellende Grundlage, die beiden Parteien Verhandlungssicherheit bietet und auf klaren Fakten basiert. Ebenfalls ist es von großem Vorteil, wenn beide Parteien sich gemeinsam für einen Sachverständigen entscheiden, der beide während des Prozesses begleitet.