FAQ / Wiki
Gibt es verschiedene Arten von Gutachten?
Ja. Die wichtigsten Formen im Überblick:
- Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB (Vollgutachten): vollständige Dokumentation und Herleitung, geeignet zur Vorlage bei Gerichten, Behörden und Finanzämtern.
- Kurzgutachten / Marktwerteinschätzung: kompakte Wertermittlung mit Ortstermin für private Entscheidungen – Kauf, Verkauf, einvernehmliche Aufteilung.
- Restnutzungsdauer-Gutachten: Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer für eine höhere Abschreibung (§ 7 Abs. 4 EStG).
- Beleihungswertgutachten: Wertermittlung nach § 3 BelWertV für die Finanzierung.
- Mietwertgutachten: Nachweis der ortsüblichen Vergleichsmiete.
- Plausibilitätsprüfung: unabhängige Prüfung eines vorliegenden fremden Gutachtens.
Außerdem gibt es Gerichtsgutachten, die ein Gericht selbst in Auftrag gibt, und Privatgutachten, die Sie als Beteiligter beauftragen – die Anforderungen an Methode und Herleitung sind dieselben.