Ratgeber

Wohnfläche: Warum falsche Quadratmeter bares Geld kosten

Kaum eine Angabe ist so oft falsch wie die Wohnfläche – und kaum eine hat so direkte Folgen für Kaufpreis, Miete und Immobilienwert.

Ob im alten Exposé, im Mietvertrag oder in Bauunterlagen aus den 70ern: Wohnflächenangaben weichen erstaunlich oft von der Realität ab – nach unserer Erfahrung nicht selten um 5 bis 10 %. Bei Quadratmeterpreisen von 2.500 bis 4.000 € in unserer Region bedeutet jeder falsche Quadratmeter einen spürbaren Betrag.

Maßgeblich ist in aller Regel die Wohnflächenverordnung (WoFlV). Sie regelt genau, was wie zählt – und genau dort passieren die Fehler.

Die häufigsten Fehlerquellen

  • Dachschrägen: Unter 1 m Höhe zählt nichts, zwischen 1 und 2 m die Hälfte, erst ab 2 m alles – im Dachgeschoss liegt die Wohnfläche daher oft weit unter der Grundfläche.
  • Balkone und Terrassen: in der Regel nur zu einem Viertel, maximal zur Hälfte.
  • Keller, Waschküche, Garage: zählen nicht zur Wohnfläche – auch wenn sie ausgebaut wirken.
  • Unbeheizte Wintergärten: nur zur Hälfte; beheizt hingegen voll.
  • Alte DIN-Berechnungen: Flächen nach DIN 277 (Nutzfläche) sind keine Wohnflächen – ein klassischer Exposé-Fehler.

Für den schnellen Selbst-Check: unser Wohnflächen-Rechner nach WoFlV.

Was Abweichungen konkret bedeuten

Beim Kauf zahlt, wer ungeprüft übernimmt, unter Umständen zehntausende Euro für Fläche, die es nicht gibt. Bei der Vermietung gilt die 10-%-Grenze: Weicht die tatsächliche Fläche stärker ab, drohen Mietminderung und Rückforderungen; für Mieterhöhungen zählt stets die tatsächliche Fläche. Und in der Bewertung ist die Wohnfläche eine der zentralen Rechengrößen – deshalb messen wir im Zweifel nach, statt Altangaben zu übernehmen. Was der Gutachter sonst noch prüft, zeigt der Ratgeber Ablauf einer Immobilienbewertung.

Häufige Fragen

Zählt der Balkon zur Wohnfläche?

Nach der Wohnflächenverordnung in der Regel zu einem Viertel, bei besonders hochwertiger Ausführung höchstens zur Hälfte. Terrassen werden genauso behandelt.

Was gilt bei Dachschrägen?

Flächen unter 1 m Höhe zählen gar nicht, zwischen 1 und 2 m zur Hälfte, ab 2 m voll. Gerade bei Dachgeschossen weicht die echte Wohnfläche deshalb oft deutlich von der Grundfläche ab.

Welche Folgen hat eine zu kleine Wohnfläche im Mietvertrag?

Weicht die tatsächliche Fläche mehr als 10 % von der vereinbarten ab, kann der Mieter die Miete mindern und zu viel gezahlte Miete zurückfordern. Für Mieterhöhungen zählt nach der Rechtsprechung die tatsächliche Fläche.

Offene Fragen zu Ihrer Immobilie?