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Wohnfläche berechnen nach WoFlV
Dachschräge, Balkon, Wintergarten – wie viel zählt wirklich zur Wohnfläche? Der Rechner setzt die Regeln der Wohnflächenverordnung Schritt für Schritt um.
Die Wohnfläche ist eine der wichtigsten Kenngrößen einer Immobilie: Sie beeinflusst Kaufpreis, Miete, Nebenkostenabrechnung und Wertermittlung. Für Wohnraum wird sie in der Regel nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) berechnet.
Entscheidend ist die Raumhöhe: Flächen mit einer Höhe von mindestens 2 m zählen voll, Flächen zwischen 1 m und unter 2 m (typische Dachschrägen) nur zur Hälfte, Flächen unter 1 m gar nicht. Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen werden in der Regel zu 25 %, höchstens zu 50 % angerechnet.
In der Praxis weicht die tatsächliche Wohnfläche häufig von den Angaben in Mietvertrag oder Exposé ab. Der folgende Rechner setzt die WoFlV-Regeln direkt um. Für eine rechtssichere Grundlage – etwa bei Streit über die Fläche – empfiehlt sich ein Aufmaß durch einen Sachverständigen.
Anrechnung nach WoFlV
Wie viel zählt?
Die Anrechnung richtet sich vor allem nach der Raumhöhe.
Ihre Wohnfläche berechnen
Normale Wohnräume mit voller Höhe.
Grundfläche in diesem Höhenbereich, z. B. unter dem Dach.
Zählt nicht zur Wohnfläche – nur zur Information.
Beheizte, ganzjährig nutzbare Wintergärten zählen dagegen zu 100 % (dann oben eintragen).
Hinweis: Berechnung nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV). Zubehörräume wie Keller, Waschküche, Heizungsraum, Dachboden (nicht ausgebaut) und Garagen zählen nicht zur Wohnfläche. Für eine rechtssichere Aufmaßermittlung empfiehlt sich die Vermessung durch einen Sachverständigen.
Häufige Fragen zur Wohnflächenberechnung
Wie werden Dachschrägen bei der Wohnfläche angerechnet?
Nach der WoFlV zählen Flächen mit einer Raumhöhe von mindestens 2 m voll (100 %), Flächen mit einer Höhe von 1 m bis unter 2 m zur Hälfte (50 %) und Flächen unter 1 m gar nicht (0 %).
Wie wird ein Balkon angerechnet?
Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen werden in der Regel zu 25 % ihrer Grundfläche angerechnet, bei besonders hochwertigen Außenflächen bis höchstens 50 % (§ 4 WoFlV).
Welche Räume zählen nicht zur Wohnfläche?
Nicht zur Wohnfläche zählen unter anderem Kellerräume, Waschküchen, Heizungsräume, Trockenräume, nicht ausgebaute Dachböden sowie Garagen – unabhängig von ihrer Größe.
Was gilt für Wohnfläche und Mietminderung?
Weicht die tatsächliche Wohnfläche erheblich von der im Mietvertrag angegebenen ab, kann das mietrechtlich relevant sein. Maßgeblich ist die korrekte Ermittlung nach der vereinbarten bzw. gesetzlich vorgesehenen Methode – ein sachverständiges Aufmaß schafft hier Klarheit.
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