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Grunderwerbsteuer berechnen
Wie viel Grunderwerbsteuer fällt beim Immobilienkauf an? Wählen Sie Ihr Bundesland und den Kaufpreis – der Rechner zeigt die voraussichtliche Steuer nach den aktuellen Sätzen 2026.
Die Grunderwerbsteuer ist nach dem Kaufpreis selbst meist der größte Einzelposten unter den Kaufnebenkosten. Sie fällt einmalig beim Erwerb eines Grundstücks oder einer Immobilie an und wird auf Grundlage des beurkundeten Kaufpreises erhoben. Rechtsgrundlage ist das Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG).
Seit der Föderalismusreform 2006 legt jedes Bundesland den Steuersatz selbst fest. Deshalb reicht die Spanne 2026 von 3,5 % in Bayern bis 6,5 % in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland und Schleswig-Holstein. Maßgeblich ist stets das Bundesland, in dem das Grundstück liegt.
Mit dem folgenden Rechner ermitteln Sie die voraussichtliche Grunderwerbsteuer für Ihr Bundesland. Optional können Sie separat ausgewiesenes, marktübliches Inventar von der Bemessungsgrundlage abziehen.
Auf einen Blick
Steuersätze 2026
Die Grunderwerbsteuer ist Ländersache – die Spanne reicht von 3,5 % bis 6,5 %.
Ihre Grunderwerbsteuer berechnen
Der Steuersatz richtet sich nach dem Bundesland, in dem das Grundstück liegt – nicht nach Ihrem Wohnort.
Bewegliche Gegenstände (Einbauküche, Möbel, Sauna, hochwertige Außenanlagen) unterliegen nicht der Grunderwerbsteuer, wenn sie im Kaufvertrag separat und zu einem marktüblichen Preis ausgewiesen werden. Überhöhte Ansätze prüft das Finanzamt.
Hinweis:Unverbindliche Orientierung. Maßgeblich ist der Steuerbescheid des Finanzamts. Bei Erwerben bis 2.500 € greift eine Freigrenze; bestimmte Übertragungen (z. B. unter Ehegatten oder in gerader Verwandtschaftslinie) sind nach § 3 GrEStG steuerbefreit.
Grunderwerbsteuer = Bemessungsgrundlage × Ländersatz. Ländersätze Stand 2026. Die Steuer ist Voraussetzung für die Eintragung ins Grundbuch (Unbedenklichkeitsbescheinigung) und wird i. d. R. vom Käufer getragen.
Häufige Fragen zur Grunderwerbsteuer
Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer 2026?
Je nach Bundesland zwischen 3,5 % (Bayern) und 6,5 % (Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein) des Kaufpreises. Niedersachsen liegt bei 5,0 %, Nordrhein-Westfalen bei 6,5 %.
Wer zahlt die Grunderwerbsteuer?
Gesetzlich sind Käufer und Verkäufer Gesamtschuldner (§ 13 GrEStG). In der Praxis wird im Kaufvertrag üblicherweise vereinbart, dass der Käufer die Steuer trägt. Das Finanzamt wendet sich zuerst an den Käufer.
Wann wird die Grunderwerbsteuer fällig?
Nach der Beurkundung erhalten Sie den Steuerbescheid des Finanzamts – häufig einige Wochen später. Die Steuer ist anschließend in der Regel innerhalb eines Monats zu zahlen. Erst nach Zahlung erteilt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung, die für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch erforderlich ist.
Kann ich die Grunderwerbsteuer senken?
Den Satz selbst nicht. Sie können aber die Bemessungsgrundlage reduzieren, indem mitverkaufte bewegliche Gegenstände (z. B. Einbauküche, Möbel, Sauna) im Kaufvertrag separat und zu marktüblichen Preisen ausgewiesen werden. Diese unterliegen nicht der Grunderwerbsteuer. Überhöhte Ansätze prüft das Finanzamt.
Gibt es Fälle ohne Grunderwerbsteuer?
Ja. Nach § 3 GrEStG sind unter anderem Erwerbe bis 2.500 € (Freigrenze) sowie Übertragungen unter Ehegatten oder in gerader Verwandtschaftslinie (z. B. Eltern an Kinder) steuerbefreit. Bei Erbschaft oder Schenkung fällt keine Grunderwerbsteuer an – dort greift die Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer.
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