Ratgeber · Lasarz
Maklerprovision berechnen
Wie viel Courtage zahlt der Käufer? Der Rechner teilt die Maklerprovision nach dem Bestellerprinzip auf und weist die enthaltene Umsatzsteuer aus.
Die Maklerprovision (Courtage) ist häufig einer der größten Posten unter den Kaufnebenkosten – und sie ist grundsätzlich frei verhandelbar. Üblich sind je nach Region insgesamt etwa 5 % bis 7,14 % des Kaufpreises inklusive Umsatzsteuer.
Beim Kauf von selbst genutztem Wohneigentum (Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen) gilt seit dem 23. Dezember 2020 das Bestellerprinzip (§§ 656a ff. BGB): Beauftragt eine Partei den Makler, darf höchstens die Hälfte der Provision auf die andere Partei abgewälzt werden. In der Praxis wird die Courtage dadurch meist hälftig zwischen Käufer und Verkäufer geteilt.
Der Rechner zeigt Ihnen Käufer- und Verkäuferanteil sowie die enthaltene Umsatzsteuer. Den Provisionssatz und die Teilung können Sie an Ihren Fall anpassen.
Auf einen Blick
Provision im Überblick
Frei verhandelbar – beim selbst genutzten Wohneigentum gilt das Bestellerprinzip.
Ihre Maklerprovision berechnen
Die Provision ist frei verhandelbar. Üblich sind je nach Region insgesamt etwa 5–7,14 % inkl. Umsatzsteuer.
Ohne Häkchen wird die volle Provision dem Käufer zugerechnet (z. B. bei bestimmten Gewerbe- oder Anlageobjekten, die nicht unter das Bestellerprinzip fallen).
Unverbindliche Orientierung. Die Maklerprovision ist Teil der Kaufnebenkosten und wird üblicherweise mit Abschluss des notariellen Kaufvertrags fällig.
Häufige Fragen zur Maklerprovision
Wie hoch ist die Maklerprovision beim Hauskauf?
Sie ist frei verhandelbar. Üblich sind insgesamt etwa 5 % bis 7,14 % des Kaufpreises inkl. Umsatzsteuer. Bei 50/50-Teilung entfällt auf den Käufer häufig ein Anteil von rund 3,57 % inkl. USt.
Was besagt das Bestellerprinzip?
Seit dem 23. Dezember 2020 (§§ 656a ff. BGB) gilt beim Kauf selbst genutzten Wohneigentums: Wird der Makler nur von einer Partei beauftragt, darf höchstens die Hälfte seiner Provision auf die andere Partei umgelegt werden. Der Maklervertrag bedarf zudem der Textform.
Wann wird die Provision fällig?
Die Provision wird in der Regel mit dem wirksamen Abschluss des notariellen Kaufvertrags fällig – also wenn durch die Vermittlung des Maklers der Kauf tatsächlich zustande gekommen ist.
Gilt das Bestellerprinzip auch für Gewerbe- und Anlageobjekte?
Nein. Die gesetzliche Teilungsregel gilt für Käufer von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen. Bei Mehrfamilienhäusern, Gewerbe- oder reinen Anlageobjekten ist die Provisionsverteilung frei vereinbar.
Ratgeber-Übersicht
- Notarkosten beim Haus- & Wohnungskauf
- Grenzbebauung in Niedersachsen
- Grund & Boden berechnen (AfA-Aufteilung)
- Grunderwerbsteuer berechnen
- Kaufnebenkosten berechnen
- Maklerprovision berechnen
- Wohnfläche berechnen (WoFlV)
- Mietrendite berechnen
- Restnutzungsdauer & AfA berechnen
- Spekulationssteuer berechnen
- Erbschaft- & Schenkungsteuer berechnen
- Modernisierung & Wertsteigerung (Checkliste)