Ratgeber

Mietspiegel Bünde: ortsübliche Miete richtig ermitteln

Alle Werte des Bünder Mietspiegels (gültig ab 01.11.2025) auf einen Blick, die Zu- und Abschläge nach Ortsteil und Modernisierung – und ein Rechenbeispiel, wie Sie die ortsübliche Miete Ihrer Wohnung bestimmen.

Von Marc-André Lasarz – DIAZert-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung (DIN EN ISO/IEC 17024) und TEGoVA REVVeröffentlicht am

Wer in Bünde eine Wohnung vermietet, mietet oder eine Mieterhöhung prüft, braucht die ortsübliche Vergleichsmiete. Den Maßstab dafür liefert der Mietspiegel der Stadt Bünde. Die aktuelle Fassung gilt seit dem 1. November 2025.

Herausgeberin ist die Stadt Bünde; erstellt und beschlossen hat ihn der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Herford und in der Stadt Herford. Mitgetragen wird er von Mieter- und Vermieterverbänden der Region. Das Original stellt die Stadt als PDF bereit; dazu gibt es einen digitalen Mietpreiskalkulator des Kreises Herford.

Wofür der Mietspiegel gilt

  • Nicht preisgebundene Wohnungen in der Stadt Bünde – also frei finanzierter Wohnraum, kein geförderter Wohnungsbau.
  • Nettokaltmiete je Quadratmeter Wohnfläche und Monat, ohne Betriebskosten. Die Wohnfläche wird nach der Wohnflächenverordnung ermittelt.
  • Standard: abgeschlossene, unmöblierte Wohnung mit Zentral- oder Etagenheizung und eingerichtetem Bad.
  • Datengrundlage: eine Mieterhebung in Bünde; berücksichtigt wurden nur Mieten, die in den letzten sechs Jahren neu vereinbart oder geändert wurden (§ 558 Abs. 2 BGB). Einfamilienhäuser blieben unberücksichtigt.

Die Mietspiegel-Tabelle Bünde 2025

Durchschnittsmiete in Euro je Quadratmeter und Monat (Nettokaltmiete). Je Feld: unterer Wert, mittlere Miete und oberer Wert der Spanne.

Baujahrbis 60 m²über 60 bis 80 m²über 80 bis 100 m²über 100 m²
bis 19605,10 – 6,69 – 8,804,80 – 6,33 – 7,205,00 – 6,14 – 7,404,60 – 5,95 – 7,00
1961 bis 19805,50 – 6,55 – 7,105,50 – 6,19 – 7,104,80 – 6,00 – 7,104,70 – 5,81 – 7,50
1981 bis 20006,20 – 7,10 – 8,905,70 – 6,74 – 7,905,30 – 6,55 – 7,305,00 – 6,36 – 6,90
2001 bis 20107,70 – 8,27 – 9,507,00 – 7,91 – 9,006,50 – 7,72 – 8,706,10 – 7,53 – 8,50
2011 bis 20248,10 – 9,29 – 11,007,10 – 8,93 – 10,007,30 – 8,74 – 10,007,40 – 8,55 – 10,00

Quelle: Mietspiegel Stadt Bünde, gültig ab 01.11.2025. Maßgeblich ist das Baujahr des Gebäudes. Wurde eine Altbauwohnung durch umfassende Modernisierung einem Neubau gleichgestellt oder neuer Wohnraum geschaffen (z. B. durch einen Dachgeschossausbau), zählt das Jahr der Baumaßnahme.

Zu- und Abschläge

  • Ortslage: In Ahle, Dünne, Holsen und Muckum wird von allen drei Werten 0,43 € je m² abgezogen. In Bünde-Mitte, Bustedt, Ennigloh, Hüffen, Hunnebrock, Spradow, Südlengern-Heide und Werfen gibt es keine Anpassung.
  • Energetische Vollmodernisierung: bis zu 1,00 € je m² Zuschlag für Gebäude mit Baujahr bis einschließlich 1990, wenn alle vier Maßnahmen erfolgt sind – Heizung nach 2001 erneuert, alle Außenwände nach 2001 gedämmt, Dach oder Dachboden nach 2001 gedämmt, alle Fenster seit 1995 erneuert. Bei einzelnen Maßnahmen gilt der Zuschlag anteilig.
  • Ausstattung und Beschaffenheit: Besonders ungünstige Merkmale wie ein ungünstiger Grundriss können zu Abschlägen führen; eine überdurchschnittliche Ausstattung oder Modernisierung – etwa ein komplett saniertes Bad, Barrierefreiheit oder eine Einbauküche – kann Zuschläge rechtfertigen.
  • Lage im Ortsteil: Lärm, Staub oder störendes Gewerbe in der Nachbarschaft sprechen für einen Wert im unteren Bereich der Spanne, eine überdurchschnittlich gute Lage für einen Wert im oberen Bereich.

So ermitteln Sie die ortsübliche Miete – mit Beispiel

  1. Feld bestimmen: Baualtersklasse des Gebäudes und Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung heraussuchen.
  2. Ortslage berücksichtigen: in Ahle, Dünne, Holsen oder Muckum 0,43 € von allen drei Werten abziehen.
  3. Zuschläge und Abschläge für Modernisierung und Ausstattung ebenso auf alle drei Werte anwenden – daraus ergibt sich die neue Spanne.
  4. Einordnen: Ausgehend von der mittleren Miete die konkrete Wohnung nach Beschaffenheit, Ausstattung und Lage innerhalb der Spanne einordnen.

Beispiel (frei gewählt): Eine 75 m² große Wohnung in einem Haus von 1975 liegt in der Spalte „über 60 bis 80 m²“ der Klasse „1961 bis 1980“: 5,50 – 6,19 – 7,10 €.

FallSpanne je m²Monatliche Nettokaltmiete (75 m²)
Wohnung in Holsen, nicht modernisiert (Abschlag −0,43 €)5,07 – 5,76 – 6,67 €380,25 – 432,00 – 500,25 €
Wohnung in Ennigloh, energetisch voll modernisiert (Zuschlag +1,00 €)6,50 – 7,19 – 8,10 €487,50 – 539,25 – 607,50 €

Dieselbe Wohnungsgröße und dasselbe Baujahr ergeben also je nach Ortsteil und Modernisierung eine um gut 100 € höhere oder niedrigere ortsübliche Miete im Monat.

Einfacher Mietspiegel: was das für Mieterhöhungen bedeutet

Der Bünder Mietspiegel ist laut Herausgeberin ein einfacher Mietspiegel nach § 558c BGB. Vermieter dürfen eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete damit begründen (§ 558a BGB). Anders als ein qualifizierter Mietspiegel hat er aber keine gesetzliche Vermutungswirkung: Bestreitet der Mieter die Erhöhung, muss im Streitfall gegebenenfalls anders nachgewiesen werden, was ortsüblich ist – häufig durch ein Gutachten.

Unabhängig vom Mietspiegel gilt die Kappungsgrenze: Innerhalb von drei Jahren darf die Miete in der Regel um höchstens 20 % steigen (§ 558 Abs. 3 BGB); in Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt kann per Landesverordnung eine niedrigere Grenze gelten. Die Stadt Bünde darf nur allgemeine Auskünfte zum Mietspiegel geben; für die Rechtsberatung im Einzelfall verweist sie auf die Mieter- und Vermieterverbände.

Wo der Mietspiegel nicht weiterhilft

Ein Mietspiegel bildet typische Mietwohnungen ab. Für ein vermietetes Einfamilienhaus, eine möblierte Wohnung, Gewerbeflächen oder eine Wohnung mit ungewöhnlichem Zuschnitt gibt er keine passende Antwort. Auch wenn die Miete gegenüber dem Finanzamt belegt werden muss – etwa bei der Vermietung an Angehörige – oder ein Mieterhöhungsstreit droht, ist eine objektbezogene Herleitung gefragt.

Dann wird die ortsübliche Miete in einem Mietwertgutachten begründet. Wie das funktioniert, erklärt der Ratgeber Mietwertgutachten & ortsübliche Miete.

Mietspiegel und Immobilienwert in Bünde

Für Eigentümer vermieteter Wohnungen und Mehrfamilienhäuser bestimmt die nachhaltig erzielbare Miete den Ertragswert – und damit den Wert der Immobilie. Liegen die Bestandsmieten deutlich unter der ortsüblichen Vergleichsmiete, steckt darin Potenzial, das ein Gutachten sichtbar macht. Für Bünde und den Kreis Herford sind wir als Sachverständigenbüro im Einsatz – mehr auf der Seite Immobiliengutachter Bünde. Ob sich eine vermietete Immobilie rechnet, überschlagen Sie vorab mit dem Mietrendite-Rechner.

Alle Mietspiegel der Region – Herford, Löhne, Enger, Kirchlengern, Rödinghausen, Hiddenhausen und weitere – sowie ältere Bünder Ausgaben finden Sie in unserer Mietspiegel-Übersicht. Wie der Mietspiegel in Osnabrück aufgebaut ist, zeigt der Ratgeber Mietspiegel Osnabrück.

Häufige Fragen

Wo finde ich den aktuellen Mietspiegel für Bünde?

Die Stadt Bünde stellt den Mietspiegel als PDF auf ihrer Website bereit (Mietspiegel Bünde, gültig ab 01.11.2025). Zusätzlich gibt es einen digitalen Mietpreiskalkulator des Kreises Herford. Alle Mietspiegel der Region finden Sie in unserer Mietspiegel-Übersicht.

Ist der Bünder Mietspiegel ein qualifizierter Mietspiegel?

Nein. Laut Herausgeberin handelt es sich um einen einfachen Mietspiegel nach § 558c BGB. Er darf zur Begründung einer Mieterhöhung verwendet werden, hat aber nicht die gesetzliche Vermutungswirkung eines qualifizierten Mietspiegels (§ 558d BGB). Im Streitfall kann deshalb eher ein Gutachten nötig werden.

Für welche Ortsteile gilt ein Abschlag?

Für Wohnungen in Ahle, Dünne, Holsen und Muckum sieht der Mietspiegel einen Abschlag von 0,43 € je Quadratmeter vor – auf den unteren, den mittleren und den oberen Wert. In Bünde-Mitte, Bustedt, Ennigloh, Hüffen, Hunnebrock, Spradow, Südlengern-Heide und Werfen gibt es keine Anpassung.

Wann gibt es einen Zuschlag für Modernisierung?

Für eine energetische Vollmodernisierung sind bis zu 1,00 € je Quadratmeter möglich. Voraussetzung ist ein Gebäude mit Baujahr bis einschließlich 1990, bei dem alle vier Maßnahmen umgesetzt wurden: Heizungsanlage nach 2001 erneuert, alle Außenwände nach 2001 gedämmt, Dach oder Dachboden nach 2001 gedämmt und alle Fenster seit 1995 erneuert. Sind nur einzelne Maßnahmen erfolgt, wird der Zuschlag anteilig berücksichtigt.

Gilt der Mietspiegel auch für Einfamilienhäuser?

Nein. Mieten von Einfamilienhäusern sind bei der Erhebung ausdrücklich unberücksichtigt geblieben. Auch für möblierte Wohnungen und preisgebundenen Wohnraum gilt er nicht. In solchen Fällen wird die ortsübliche Miete gutachterlich hergeleitet – mehr im Ratgeber Mietwertgutachten.

Welcher Mietspiegel gilt in den Nachbarorten?

Kirchlengern, Rödinghausen, Hiddenhausen, Enger und Löhne haben eigene Mietspiegel. Spenge hat keinen eigenen; dort wird nach Auskunft der Stadt der Herforder Mietspiegel mit einem Abschlag von 10 % angewendet. Links zu allen Ausgaben stehen in unserer Mietspiegel-Übersicht.

Marc-André Lasarz – zertifizierter Immobiliengutachter und Geschäftsführer

Über den Autor: Marc-André Lasarz

Zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung DIAZert (LF) nach DIN EN ISO/IEC 17024 und TEGoVA Recognised European Valuer (REV). Seit über 22 Jahren in der Immobilienbranche, Sachverständigenbüro in Osnabrück – Verkehrswertgutachten, Restnutzungsdauer-Gutachten und Ankaufberatung in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein.

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