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Ist ein Gutachten vertrauenswürdig?
Ein Gutachten ist so vertrauenswürdig wie die Unabhängigkeit und die Qualifikation dessen, der es erstellt – und wie nachvollziehbar es den Wert herleitet. Achten Sie auf drei Dinge:
- Neutralität: Der Gutachter darf kein eigenes Interesse am Ergebnis haben. Wir erhalten keine Verkaufsprovision und bewerten weisungsfrei.
- Nachweisbare Qualifikation: Marc-André Lasarz ist nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung (DIAZert) und TEGoVA Recognised European Valuer (REV). Die Zertifizierung wird regelmäßig überprüft. Für Erbschaft- und Schenkungsteuer gilt: Nach § 198 Abs. 2 BewG kann als Nachweis des niedrigeren Werts regelmäßig das Gutachten eines Sachverständigen dienen, der von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle zertifiziert ist.
- Transparente Herleitung: Ein gutes Gutachten legt Daten, Verfahren und Annahmen offen, sodass Gericht, Finanzamt oder Bank jeden Schritt nachvollziehen können.
Ob eine Behörde oder ein Gericht einem Gutachten im Einzelfall folgt, kann niemand garantieren – entscheidend ist eine methodisch saubere Arbeit. Mehr über uns lesen Sie auf der Seite Über uns.