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Was ist der Zweck eines Gutachten?

Ein Gutachten schafft eine neutrale, belastbare Zahl, auf die sich alle Beteiligten verlassen können – statt Wunschpreis, Bauchgefühl oder Online-Schätzung. Typische Anlässe:

  • Erbschaft und Schenkung: faire Aufteilung unter Miterben und Nachweis eines niedrigeren Werts gegenüber dem Finanzamt (§ 198 BewG) – siehe Erbauseinandersetzung & Schenkung.
  • Trennung und Scheidung: Verkehrswert für den Zugewinnausgleich.
  • Kauf und Verkauf: realistische Preisvorstellung und Schutz vor Fehlentscheidungen.
  • Steuern: Restnutzungsdauer für eine höhere Abschreibung, Kaufpreisaufteilung Grund und Boden.
  • Gericht und Betreuung: Nachlass-, Betreuungs- und Teilungsverfahren, bei denen ein gerichtsverwertbares Gutachten verlangt wird.

Alle Anlässe im Überblick finden Sie unter Leistungen.