Ratgeber

Gewerbeimmobilie bewerten lassen: So entsteht der Verkehrswert

Büro, Praxis, Laden, Halle oder Wohn- und Geschäftshaus: Wie der Sachverständige den Wert einer Gewerbeimmobilie ermittelt – und worauf es dabei ankommt.

Von Marc-André Lasarz – DIAZert-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung (DIN EN ISO/IEC 17024) und TEGoVA REVVeröffentlicht am

Bei einer Gewerbeimmobilie zählt nicht in erster Linie, wie schön das Gebäude ist, sondern was es auf Dauer erwirtschaftet. Ob Bürogebäude, Arztpraxis, Ladenlokal, Lagerhalle, Kita oder Wohn- und Geschäftshaus: Der Wert hängt an Mieten, Mietverträgen und daran, wie gut sich die Flächen auch für andere Nutzer eignen. Deshalb läuft die Bewertung deutlich anders als bei einem Einfamilienhaus.

Wir bewerten Gewerbeobjekte von unserem Büro in Osnabrück aus – in der Stadt und im Landkreis, im Münsterland, in Ostwestfalen und in der Region Hannover. Dieser Ratgeber erklärt, wie der Wert entsteht, welche Unterlagen Sie brauchen und was das Gutachten kostet.

Welche Gewerbeimmobilien wir bewerten

  • Büro- und Praxisgebäude – vom einzelnen Praxisraum bis zum Bürohaus mit mehreren Mietern.
  • Laden- und Geschäftshäuser in Innenstadt- und Stadtteillagen.
  • Wohn- und Geschäftshäuser mit gemischter Nutzung, zum Beispiel Laden unten, Wohnungen oben.
  • Hallen, Lager- und Produktionsflächen sowie Betriebsgrundstücke.
  • Kitas, Bildungs- und Sozialimmobilien, die langfristig an einen Träger vermietet sind.

Für ausgefallene Sonderimmobilien sprechen Sie uns gern an – wir sagen Ihnen im Erstgespräch offen, ob der Auftrag zu uns passt.

So entsteht der Ertragswert

Grundlage ist das Ertragswertverfahren nach der ImmoWertV. Vereinfacht läuft es in vier Schritten ab:

  1. Rohertrag: die Jahresmiete, die sich mit dem Objekt auf Dauer erzielen lässt – also die marktübliche Miete, nicht automatisch die vertraglich vereinbarte.
  2. Bewirtschaftungskosten abziehen: Instandhaltung, Verwaltung, nicht umlegbare Betriebskosten und das Mietausfallwagnis. Für gewerbliche Nutzung setzt die ImmoWertV dabei ein höheres Mietausfallwagnis an als für Wohnungen.
  3. Reinertrag in einen Wert umrechnen: Was übrig bleibt, wird mit dem Liegenschaftszins über die Restnutzungsdauer des Gebäudes kapitalisiert. Den Liegenschaftszins leiten die Gutachterausschüsse aus echten Verkäufen ab; bei Gewerbe liegt er wegen des höheren Risikos meist über dem für Wohnhäuser.
  4. Bodenwert und Besonderheiten: Hinzu kommt der Bodenwert. Danach werden objektspezifische Punkte berücksichtigt – zum Beispiel Mieten deutlich über oder unter Markt, Leerstand oder ein Sanierungsstau.

Bei eigengenutzten Produktionsgebäuden kann das Sachwertverfahren ergänzend herangezogen werden. Mehr zu allen drei Verfahren im Ratgeber Bewertungsverfahren erklärt; wie das Ertragswertverfahren bei vermieteten Wohnhäusern funktioniert, zeigt der Ratgeber Mehrfamilienhaus bewerten.

Was den Wert einer Gewerbeimmobilie bestimmt

  • Mietverträge: Restlaufzeit, Verlängerungsoptionen, Wertsicherung (Indexmiete) und welche Nebenkosten der Mieter trägt. Ein langer Vertrag mit einem soliden Mieter macht die Erträge planbar – und das Objekt wertvoller.
  • Der Mieter selbst: Ein Objekt mit nur einem Mieter hängt stark von dessen Zahlungsfähigkeit ab. Mehrere Mieter verteilen das Risiko.
  • Drittverwendungsfähigkeit: Kann ein anderer Betrieb die Flächen ohne großen Umbau nutzen? Eine flexible Halle oder Büroetage ist leichter neu zu vermieten als ein speziell zugeschnittenes Gebäude.
  • Lage und Standort: bei Läden Laufkundschaft und Sichtbarkeit, bei Büros Erreichbarkeit und Parkplätze, bei Hallen die Anbindung an Autobahn und Gewerbegebiet.
  • Leerstand und Zustand: Leere Flächen kosten Ertrag und erhöhen das Risiko; aufgeschobene Instandhaltung, energetische Schwächen oder nötige Umbauten mindern den Wert.
  • Rechtliche Punkte: Baulasten, Wege- und Leitungsrechte, ein Erbbaurecht oder ein Verdacht auf Altlasten fließen nachvollziehbar in die Bewertung ein.

Typische Anlässe für ein Gutachten

Welche Unterlagen wir brauchen

  • Aktueller Grundbuchauszug und Flurkarte
  • Baugenehmigung, Grundrisse, Schnitte und Baubeschreibung
  • Flächenaufstellung mit den Mietflächen je Einheit
  • Alle Mietverträge mit Nachträgen sowie eine aktuelle Mieterliste
  • Nebenkostenabrechnung und eine Übersicht der Kosten, die nicht auf die Mieter umgelegt werden
  • Nachweise zu Modernisierungen und Instandhaltung, Energieausweis
  • Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis und – bei gewerblicher Vornutzung – aus dem Altlastenkataster

Fehlt etwas, besorgen wir viele Unterlagen mit Ihrer Vollmacht selbst bei den Ämtern. Die allgemeine Liste finden Sie in unserer Unterlagen-Checkliste.

Was kostet die Bewertung einer Gewerbeimmobilie?

Einen Pauschalpreis gibt es bei Gewerbe nicht, weil sich die Objekte stark unterscheiden: Eine Arztpraxis mit einem Mietvertrag ist schneller bewertet als ein Geschäftshaus mit zwölf Mietern. Wir kalkulieren nach der BVS-Honorarrichtlinie und nennen Ihnen nach einem kostenlosen Erstgespräch einen verbindlichen Festpreis – vor der Beauftragung. Mehr dazu im Ratgeber Was kostet ein Verkehrswertgutachten?

Häufige Fragen

Welches Verfahren wird bei Gewerbeimmobilien angewendet?

In aller Regel das Ertragswertverfahren nach der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV): Gewerbeimmobilien werden gekauft, weil sie Erträge abwerfen. Vergleichspreise gibt es für Gewerbeobjekte meist zu wenige, und das Sachwertverfahren dient höchstens zur Plausibilisierung – etwa bei eigengenutzten Produktionshallen. Mehr zu den Verfahren im Ratgeber Bewertungsverfahren erklärt.

Was kostet das Gutachten für eine Gewerbeimmobilie?

Das hängt vor allem von Größe, Zahl der Mietverträge und Umfang der Unterlagen ab. Wir kalkulieren nach der BVS-Honorarrichtlinie und nennen Ihnen nach einem kostenlosen Erstgespräch einen verbindlichen Festpreis – bevor Sie beauftragen. Allgemeines zu Honoraren auf unserer Seite Preise & Honorare.

Wie lange dauert die Bewertung einer Gewerbeimmobilie?

Bei vollständigen Unterlagen liegt das Gutachten in der Regel 2 bis 4 Wochen nach dem Ortstermin vor. Bei großen Objekten mit vielen Mietverträgen stimmen wir den Zeitplan vorab mit Ihnen ab.

Ich nutze die Immobilie selbst für meinen Betrieb – wie wird dann bewertet?

Auch dann zählt, welche Miete ein anderer Nutzer für die Flächen auf Dauer zahlen würde. Wir setzen eine marktübliche Miete an und prüfen, wie gut sich das Gebäude auch für andere Betriebe eignet. Ein stark auf Ihren Betrieb zugeschnittenes Gebäude ist für andere oft weniger wert als für Sie selbst – das ordnet das Gutachten nachvollziehbar ein.

Reicht für eine Gewerbeimmobilie ein Kurzgutachten?

Für eine interne Entscheidung, etwa vor einem Kauf oder einer Preisverhandlung, kann eine kompakte Marktwerteinschätzung genügen. Für Finanzamt, Gericht, Bank oder Mitgesellschafter empfehlen wir das vollständige Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB.

Bewerten Sie auch Wohn- und Geschäftshäuser?

Ja. Gemischt genutzte Häuser – etwa mit Laden im Erdgeschoss und Wohnungen darüber – sind ein häufiger Fall. Wohn- und Gewerbeflächen werden dabei getrennt mit ihren eigenen marktüblichen Mieten und Kosten angesetzt.

Marc-André Lasarz – zertifizierter Immobiliengutachter und Geschäftsführer

Über den Autor: Marc-André Lasarz

Zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung DIAZert (LF) nach DIN EN ISO/IEC 17024 und TEGoVA Recognised European Valuer (REV). Seit über 22 Jahren in der Immobilienbranche, Sachverständigenbüro in Osnabrück – Verkehrswertgutachten, Restnutzungsdauer-Gutachten und Ankaufberatung in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein.

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