Sachverständigenbüro

Immobiliengutachter Glücksburg

Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB und Ankaufberatung durch zertifizierte Sachverständige in Glücksburg und im Flensburger Umland.

§ 194 BauGBZur Vorlage bei Gericht & Finanzamt geeignet
DIN 17024Zertifiziert · DIAZert
REVTEGoVA Recognised European Valuer
Unverbindliche Anfrage · Antwort in 24 Stunden

Was ist Ihre Immobilie in Glücksburg wert?

Ein paar kurze Angaben – wir melden uns persönlich innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.

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DIAZert – Zertifizierter Sachverständiger für ImmobilienbewertungDIAZert – Logo der ZertifizierungsstelleTEGoVA REV – Recognised European ValuerBVS e.V. – Bundesverband der SachverständigenDekra Sachverständiger für Immobilienbewertung D3

Immobilienbewertung Glücksburg

Als nach DIN EN ISO/IEC 17024 (DIAZert) zertifizierte Immobiliengutachter erstellen wir Verkehrswertgutachten und Immobilienbewertungen in Glücksburg (Ostsee) und im Flensburger Umland. Unsere Sachverständigen sind in Flensburg und der Region regelmäßig im Einsatz; Ortstermine in Glücksburg sprechen wir individuell mit Ihnen ab.

Unsere Immobilien-Sachverständigen erstellen Ihnen sämtliche Gutachten und Bewertungen: vom Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB über das Kurzgutachten für private Zwecke bis zum Gutachten zur Restnutzungsdauer. Auch beim Immobilien- und Grundstückskauf unterstützen wir Sie mit unserer Ankaufberatung.

Glücksburg ist als nördlichstes Ostseebad ein besonderer Markt: Neben Wohnhäusern und Eigentumswohnungen im Stadtkern gibt es gefragte Lagen mit Förde- und Wasserblick, Ferien- und Zweitwohnungen sowie Höfe in den ländlichen Ortsteilen. Gerade Lage, Ausblick und touristische Nutzbarkeit beeinflussen den Wert stark – das ordnen wir sachverständig ein.

Vorgelegt werden unsere Gutachten vor allem beim Finanzamt (Erbschaft- und Schenkungsteuer), beim Amtsgericht in Scheidungs-, Betreuungs- und Nachlassverfahren sowie bei Banken. Unsere Gutachten eignen sich zur Vorlage bei Gerichten, Behörden und Finanzämtern – erstellt nach Baugesetzbuch (BauGB) und Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Sie erhalten vorab ein transparentes Festpreisangebot; jedes Gutachten wird im Vier-Augen-Prinzip geprüft.

Vor Ort in Glücksburg

Immobilienbewertung in den Glücksburger Lagen

Glücksburg verbindet das historische Ostseebad rund um Wasserschloss und Strand mit ländlichen Ortsteilen an der Flensburger Förde. Lage und Ausblick bedeuten hier sehr unterschiedliche Werte – deshalb sehen wir uns jede Immobilie persönlich an und ordnen sie in ihrer konkreten Lage ein.

Stadtkern & Schlossumfeld

Wohn- und Geschäftshäuser, Eigentumswohnungen und Villen rund um Schloss und Kurbereich. Lagequalität, Denkmal- und Ortsbild sowie Ausstattung bestimmen den Wert.

Sandwig & Quellental

Nachgefragte Strand- und Fördelagen mit Villen, Ferien- und Zweitwohnungen. Ausblick, Strandnähe und touristische Nutzbarkeit wirken sich besonders stark aus.

Bremsberg, Ulstrupfeld & Schwennau

Wohnlagen mit Ein- und Zweifamilienhäusern verschiedener Jahrzehnte. Baujahr, energetischer Zustand und Grundstück bestimmen den Wert.

Bockholm, Holnis, Schausende & Meierwik

Ländliche Ortsteile und Siedlungen an der Förde mit Einfamilienhäusern und Höfen. Lage, Grundstück und Bausubstanz machen große Unterschiede.

Glücksburg gehört zum Kreis Schleswig-Flensburg. Ebenso sind wir im Flensburger Umland für Sie unterwegs: in Flensburg, Harrislee und Handewitt sowie in Wees und Munkbrarup.

Wie dürfen wir uns melden?

Oder direkt: +49 (0) 541 600 99 220 · info@lasarz.com

  • Zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung DIAZert (LF) – DIN EN ISO/IEC 17024
  • Unabhängige & neutrale Ermittlung des Marktwertes in Glücksburg
  • Bewertung von Ferien-, Zweit- und Förde-Immobilien
  • Berechnung des Verkehrswertes bei Erbschaft und Scheidung
  • Festpreisangebot vorab | transparent & fair | keine versteckten Kosten
  • Verkehrswertgutachten im Sinne des § 194 BauGB in Glücksburg
  • Kurzgutachten im Flensburger Umland
  • Immobilienkaufberatung in Glücksburg & Umgebung
  • Restnutzungsdauer-Gutachten zur Anhebung Ihrer Abschreibung
  • Flexible Besichtigungstermine | persönlich mit Ihnen abgestimmt

Wichtige Fragen zur Immobilienbewertung in Glücksburg

Was kostet ein Immobiliengutachten in Glücksburg?

Die Kosten richten sich nach Art und Umfang des Gutachtens. Ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB rechnen wir nach der BVS-Honorarrichtlinie ab – abhängig von Immobilienwert und Aufwand. Ein Kurzgutachten für private Zwecke beginnt bei ca. 1.500 €. Sie erhalten vorab ein transparentes Festpreisangebot ohne versteckte Kosten. Mehr dazu im Ratgeber Was kostet ein Verkehrswertgutachten?

Bewerten Sie in Glücksburg auch Ferien- und Zweitwohnungen?

Ja. Ferien-, Zweit- und Kapitalanlagewohnungen sind im Ostseebad Glücksburg häufig. Bei der Bewertung zählen Lage und Ausblick (Förde, Strandnähe), die touristische Vermietbarkeit und – bei vermieteten Objekten – der nachhaltig erzielbare Ertrag. Das ordnen wir im Gutachten nachvollziehbar ein.

Welche Bodenrichtwerte gelten in Glücksburg?

Nach § 196 BauGB werden die durchschnittlichen Lagewerte für Böden flächendeckend ermittelt. Für Glücksburg übernimmt das der zuständige Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Schleswig-Flensburg. Die Bodenrichtwerte für Schleswig-Holstein werden über das amtliche Portal BORIS-SH des Landes bereitgestellt; als Sachverständige ordnen wir diese Werte für Ihr konkretes Objekt – gerade bei begehrten Förde- und Strandlagen – fachlich ein.

Welche Unterlagen sind für eine Immobilienbewertung erforderlich?

Sie möchten Ihr Haus, Ihre Eigentumswohnung oder Ihre vermietete Immobilie in Glücksburg bewerten lassen, sind sich aber unsicher, welche Dokumente nötig sind? Kontaktieren Sie uns – wir schicken Ihnen auf Wunsch eine vollständige Liste zu. Fehlende Unterlagen, die bei Behörden oder Gerichten verfügbar sind, besorgen wir mit Ihrer Vollmacht für Sie.

Wann brauche ich ein Verkehrswertgutachten bei Erbschaft oder Scheidung?

Bei einer Erbauseinandersetzung oder Schenkung sowie bei einer Scheidung wird häufig ein objektiver, nachvollziehbarer Immobilienwert benötigt – zur Aufteilung des Vermögens (Zugewinnausgleich) oder gegenüber dem Finanzamt. Ein neutrales Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB eignet sich zur Vorlage bei Gericht und Finanzamt.

Ein unabhängiger Verkehrswert für Glücksburg.

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