Flensburg
Einsatzgebiet Flensburg und Umgebung
Sachverständigenbüro
Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB und Ankaufberatung durch zertifizierte Sachverständige in Glücksburg und im Flensburger Umland.
Ein paar kurze Angaben – wir melden uns persönlich innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.
Wählen Sie den Anlass, der am besten passt.





Als nach DIN EN ISO/IEC 17024 (DIAZert) zertifizierte Immobiliengutachter erstellen wir Verkehrswertgutachten und Immobilienbewertungen in Glücksburg (Ostsee) und im Flensburger Umland. Unsere Sachverständigen sind in Flensburg und der Region regelmäßig im Einsatz; Ortstermine in Glücksburg sprechen wir individuell mit Ihnen ab.
Unsere Immobilien-Sachverständigen erstellen Ihnen sämtliche Gutachten und Bewertungen: vom Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB über das Kurzgutachten für private Zwecke bis zum Gutachten zur Restnutzungsdauer. Auch beim Immobilien- und Grundstückskauf unterstützen wir Sie mit unserer Ankaufberatung.
Glücksburg ist als nördlichstes Ostseebad ein besonderer Markt: Neben Wohnhäusern und Eigentumswohnungen im Stadtkern gibt es gefragte Lagen mit Förde- und Wasserblick, Ferien- und Zweitwohnungen sowie Höfe in den ländlichen Ortsteilen. Gerade Lage, Ausblick und touristische Nutzbarkeit beeinflussen den Wert stark – das ordnen wir sachverständig ein.
Vorgelegt werden unsere Gutachten vor allem beim Finanzamt (Erbschaft- und Schenkungsteuer), beim Amtsgericht in Scheidungs-, Betreuungs- und Nachlassverfahren sowie bei Banken. Unsere Gutachten eignen sich zur Vorlage bei Gerichten, Behörden und Finanzämtern – erstellt nach Baugesetzbuch (BauGB) und Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Sie erhalten vorab ein transparentes Festpreisangebot; jedes Gutachten wird im Vier-Augen-Prinzip geprüft.
Vor Ort in Glücksburg
Glücksburg verbindet das historische Ostseebad rund um Wasserschloss und Strand mit ländlichen Ortsteilen an der Flensburger Förde. Lage und Ausblick bedeuten hier sehr unterschiedliche Werte – deshalb sehen wir uns jede Immobilie persönlich an und ordnen sie in ihrer konkreten Lage ein.
Wohn- und Geschäftshäuser, Eigentumswohnungen und Villen rund um Schloss und Kurbereich. Lagequalität, Denkmal- und Ortsbild sowie Ausstattung bestimmen den Wert.
Nachgefragte Strand- und Fördelagen mit Villen, Ferien- und Zweitwohnungen. Ausblick, Strandnähe und touristische Nutzbarkeit wirken sich besonders stark aus.
Wohnlagen mit Ein- und Zweifamilienhäusern verschiedener Jahrzehnte. Baujahr, energetischer Zustand und Grundstück bestimmen den Wert.
Ländliche Ortsteile und Siedlungen an der Förde mit Einfamilienhäusern und Höfen. Lage, Grundstück und Bausubstanz machen große Unterschiede.
Einsatzgebiet Flensburg und Umgebung
Die Kosten richten sich nach Art und Umfang des Gutachtens. Ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB rechnen wir nach der BVS-Honorarrichtlinie ab – abhängig von Immobilienwert und Aufwand. Ein Kurzgutachten für private Zwecke beginnt bei ca. 1.500 €. Sie erhalten vorab ein transparentes Festpreisangebot ohne versteckte Kosten. Mehr dazu im Ratgeber Was kostet ein Verkehrswertgutachten?
Ja. Ferien-, Zweit- und Kapitalanlagewohnungen sind im Ostseebad Glücksburg häufig. Bei der Bewertung zählen Lage und Ausblick (Förde, Strandnähe), die touristische Vermietbarkeit und – bei vermieteten Objekten – der nachhaltig erzielbare Ertrag. Das ordnen wir im Gutachten nachvollziehbar ein.
Nach § 196 BauGB werden die durchschnittlichen Lagewerte für Böden flächendeckend ermittelt. Für Glücksburg übernimmt das der zuständige Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Schleswig-Flensburg. Die Bodenrichtwerte für Schleswig-Holstein werden über das amtliche Portal BORIS-SH des Landes bereitgestellt; als Sachverständige ordnen wir diese Werte für Ihr konkretes Objekt – gerade bei begehrten Förde- und Strandlagen – fachlich ein.
Sie möchten Ihr Haus, Ihre Eigentumswohnung oder Ihre vermietete Immobilie in Glücksburg bewerten lassen, sind sich aber unsicher, welche Dokumente nötig sind? Kontaktieren Sie uns – wir schicken Ihnen auf Wunsch eine vollständige Liste zu. Fehlende Unterlagen, die bei Behörden oder Gerichten verfügbar sind, besorgen wir mit Ihrer Vollmacht für Sie.
Bei einer Erbauseinandersetzung oder Schenkung sowie bei einer Scheidung wird häufig ein objektiver, nachvollziehbarer Immobilienwert benötigt – zur Aufteilung des Vermögens (Zugewinnausgleich) oder gegenüber dem Finanzamt. Ein neutrales Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB eignet sich zur Vorlage bei Gericht und Finanzamt.
Ein unabhängiger Verkehrswert für Glücksburg.
Einsatzgebiet Flensburg und Umgebung
Einsatzgebiet Bünde und Umgebung
Sie sind Sachverständige oder Sachverständiger und möchten Teil unseres Netzwerks werden? Wir bauen unsere Standorte kontinuierlich aus.
Kontakt aufnehmen