Erstgespräch & Festpreis
Sie schildern uns Objekt und Anlass. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob ein Kurzgutachten genügt, und nennen einen verbindlichen Festpreis.
Leistungen
Vor dem Kauf oder Verkauf, für die Einigung in der Familie oder einfach zur Klarheit: Das Kurzgutachten ermittelt den Wert Ihrer Immobilie mit denselben Verfahren wie ein Verkehrswertgutachten – kompakt dokumentiert, mit Ortstermin und zum Festpreis.
Anlässe
Immer dann, wenn Sie selbst eine Entscheidung treffen wollen – und keine Behörde und kein Gericht das Gutachten bekommt.
Ein unabhängiger Wert als Grundlage für einen marktgerechten Angebotspreis – bevor Sie sich auf ein Portal oder eine Schätzung verlassen.
Verkauf vorbereitenPasst der geforderte Preis zum Markt? Das Kurzgutachten gibt Ihnen eine sachliche Grundlage für Ihre Entscheidung und die Verhandlung.
AnkaufberatungEine neutrale Zahl, wenn Geschwister oder Miterben sich über die Übernahme oder Auszahlung einig werden wollen.
Erbengemeinschaft auszahlenWollen sich beide Partner außergerichtlich einigen, liefert das Kurzgutachten eine gemeinsame Grundlage für die Immobilie.
Bewertung bei ScheidungLohnt sich ein Streit über den Wert überhaupt? Das Kurzgutachten gibt eine erste belastbare Einschätzung, bevor ein Verfahren eingeleitet wird.
Für RechtsanwälteFür die eigene Planung, eine Vermögensaufstellung oder das Gespräch über die Zukunft einer Immobilie.
VermögensaufstellungEhrlich gesagt
Für diese Fälle ist das Kurzgutachten nicht gedacht. Hier braucht es das Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB.
Mehr dazu: Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB und der Ratgeber Kurzgutachten oder Vollgutachten? Gut zu wissen: Ein Kurzgutachten lässt sich später zum Verkehrswertgutachten erweitern, ohne dass Sie den Ortstermin doppelt bezahlen.
Inhalt
Wie ein ausführliches Verkehrswertgutachten aufgebaut ist, zeigt die Seite So sieht Ihr Gutachten aus.
Ablauf
Sie schildern uns Objekt und Anlass. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob ein Kurzgutachten genügt, und nennen einen verbindlichen Festpreis.
Grundbuchauszug, Pläne, Energieausweis und Modernisierungen – was fehlt, besorgen wir mit Ihrer Vollmacht.
Wir besichtigen die Immobilie und dokumentieren den Zustand mit Fotos.
Sie erhalten das unterschriebene Kurzgutachten – in der Regel schneller als ein Verkehrswertgutachten. Fragen erklären wir Ihnen gern.
Hilfreich: Unterlagen-Checkliste und Vollmacht zur Unterlagenbeschaffung.
Auf einen Blick
Was Sie bei dieser Leistung erwarten können – verbindlich, bevor Sie beauftragen.
| Umfang | Kurzgutachten mit Ortsbesichtigung und Wertermittlung nach ImmoWertV, kompakt dokumentiert (meist 8–12 Seiten) |
|---|---|
| Dauer | Ortstermin meist innerhalb von 1–2 Wochen nach Auftrag; das Kurzgutachten liegt in der Regel schneller vor als ein Verkehrswertgutachten |
| Honorar | Ab ca. 1.500 € – verbindlicher Festpreis vorab, ohne Nachberechnung |
| Geeignet für | Private Entscheidungen: Kauf, Verkauf, Einigung in Familie und Erbengemeinschaft, einvernehmliche Trennung, Vermögensübersicht – nicht für Gericht, Finanzamt oder Behörden |
| Qualifikation | Zertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 (DIAZert), TEGoVA Recognised European Valuer (REV) – Vier-Augen-Prinzip |
Ein Kurzgutachten beginnt bei ca. 1.500 €. Den genauen Preis nennen wir Ihnen nach dem kostenlosen Erstgespräch als verbindlichen Festpreis – er hängt vor allem von Objektart und Aufwand ab. Mehr unter Preise & Honorare.
Meist 8–12 Seiten. Es arbeitet mit denselben Bewertungsverfahren wie das Verkehrswertgutachten, dokumentiert aber kompakter. Ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB umfasst meist 40–50 Seiten.
Dafür ist es nicht gedacht. Für den Nachweis eines niedrigeren Werts nach § 198 BewG, für Gerichtsverfahren und für Betreuungs- oder Nachlassgerichte brauchen Sie das Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB. Es ist zur Vorlage bei Gerichten, Behörden und Finanzämtern geeignet.
Ja. Ortsbesichtigung und Datengrundlage lassen sich weiterverwenden; ergänzt werden die vollständige Dokumentation und die ausführliche Herleitung. Den Ortstermin bezahlen Sie nicht doppelt.
Ja. Zustand, Ausstattung und Modernisierungen lassen sich nur vor Ort verlässlich beurteilen – das unterscheidet ein Kurzgutachten von einer Online-Bewertung. Bei einem Einfamilienhaus oder einer Wohnung dauert der Termin etwa eine Stunde. Warum Online-Werte oft danebenliegen, erklärt der Ratgeber Online-Immobilienbewertung.
Den Ortstermin vereinbaren wir meist innerhalb von 1–2 Wochen nach Ihrem Auftrag. Das Kurzgutachten liegt in der Regel schneller vor als ein Verkehrswertgutachten. Haben Sie eine Frist, etwa einen Notartermin, sagen Sie es uns gleich bei der Anfrage.
Nennen Sie uns Objekt, Ort und Anlass. Wir melden uns meist noch am selben Werktag mit einer Einschätzung und einem verbindlichen Festpreis.