Leistungen

Kurzgutachten: der unabhängige Wert für private Entscheidungen

Vor dem Kauf oder Verkauf, für die Einigung in der Familie oder einfach zur Klarheit: Das Kurzgutachten ermittelt den Wert Ihrer Immobilie mit denselben Verfahren wie ein Verkehrswertgutachten – kompakt dokumentiert, mit Ortstermin und zum Festpreis.

ab ca. 1.500 €Festpreis vorab
8–12Seiten, kompakt dokumentiert
ImmoWertVdieselben Verfahren wie im Vollgutachten
1–2Wochen bis zum Ortstermin

Ehrlich gesagt

Wann Sie ein Verkehrswertgutachten brauchen

Für diese Fälle ist das Kurzgutachten nicht gedacht. Hier braucht es das Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB.

  • Nachweis eines niedrigeren Werts beim Finanzamt (Erbschaft- und Schenkungsteuer, § 198 BewG)
  • Gerichtsverfahren, etwa bei streitiger Scheidung oder Erbauseinandersetzung
  • Vorlage beim Betreuungs- oder Nachlassgericht
  • Wenn absehbar ist, dass eine Seite den Wert anfechten wird

Mehr dazu: Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB und der Ratgeber Kurzgutachten oder Vollgutachten? Gut zu wissen: Ein Kurzgutachten lässt sich später zum Verkehrswertgutachten erweitern, ohne dass Sie den Ortstermin doppelt bezahlen.

Inhalt

Was im Kurzgutachten steht

  • Beschreibung von Lage, Grundstück und Gebäude
  • Eindruck aus der Ortsbesichtigung mit Fotos
  • Wertermittlung nach dem passenden Verfahren der ImmoWertV – Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren
  • Der ermittelte Wert mit kurzer, nachvollziehbarer Begründung

Wie ein ausführliches Verkehrswertgutachten aufgebaut ist, zeigt die Seite So sieht Ihr Gutachten aus.

Ablauf

In vier Schritten zum Kurzgutachten

01

Erstgespräch & Festpreis

Sie schildern uns Objekt und Anlass. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob ein Kurzgutachten genügt, und nennen einen verbindlichen Festpreis.

kostenfrei · Antwort meist am selben Werktag
02

Unterlagen

Grundbuchauszug, Pläne, Energieausweis und Modernisierungen – was fehlt, besorgen wir mit Ihrer Vollmacht.

Checkliste & Vollmacht
03

Ortstermin

Wir besichtigen die Immobilie und dokumentieren den Zustand mit Fotos.

meist 1–2 Wochen nach Auftrag · ca. 1 Stunde
04

Ihr Kurzgutachten

Sie erhalten das unterschriebene Kurzgutachten – in der Regel schneller als ein Verkehrswertgutachten. Fragen erklären wir Ihnen gern.

meist 8–12 Seiten

Hilfreich: Unterlagen-Checkliste und Vollmacht zur Unterlagenbeschaffung.

Auf einen Blick

Umfang, Dauer und Honorar

Was Sie bei dieser Leistung erwarten können – verbindlich, bevor Sie beauftragen.

UmfangKurzgutachten mit Ortsbesichtigung und Wertermittlung nach ImmoWertV, kompakt dokumentiert (meist 8–12 Seiten)
DauerOrtstermin meist innerhalb von 1–2 Wochen nach Auftrag; das Kurzgutachten liegt in der Regel schneller vor als ein Verkehrswertgutachten
HonorarAb ca. 1.500 € – verbindlicher Festpreis vorab, ohne Nachberechnung
Geeignet fürPrivate Entscheidungen: Kauf, Verkauf, Einigung in Familie und Erbengemeinschaft, einvernehmliche Trennung, Vermögensübersicht – nicht für Gericht, Finanzamt oder Behörden
QualifikationZertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 (DIAZert), TEGoVA Recognised European Valuer (REV) – Vier-Augen-Prinzip
Preise & HonorareUnterlagen-Checkliste (druckbar)

Häufige Fragen zum Kurzgutachten

Was kostet ein Kurzgutachten?

Ein Kurzgutachten beginnt bei ca. 1.500 €. Den genauen Preis nennen wir Ihnen nach dem kostenlosen Erstgespräch als verbindlichen Festpreis – er hängt vor allem von Objektart und Aufwand ab. Mehr unter Preise & Honorare.

Wie umfangreich ist ein Kurzgutachten?

Meist 8–12 Seiten. Es arbeitet mit denselben Bewertungsverfahren wie das Verkehrswertgutachten, dokumentiert aber kompakter. Ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB umfasst meist 40–50 Seiten.

Kann ich ein Kurzgutachten beim Finanzamt oder bei Gericht vorlegen?

Dafür ist es nicht gedacht. Für den Nachweis eines niedrigeren Werts nach § 198 BewG, für Gerichtsverfahren und für Betreuungs- oder Nachlassgerichte brauchen Sie das Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB. Es ist zur Vorlage bei Gerichten, Behörden und Finanzämtern geeignet.

Kann ich das Kurzgutachten später erweitern lassen?

Ja. Ortsbesichtigung und Datengrundlage lassen sich weiterverwenden; ergänzt werden die vollständige Dokumentation und die ausführliche Herleitung. Den Ortstermin bezahlen Sie nicht doppelt.

Brauche ich wirklich einen Ortstermin?

Ja. Zustand, Ausstattung und Modernisierungen lassen sich nur vor Ort verlässlich beurteilen – das unterscheidet ein Kurzgutachten von einer Online-Bewertung. Bei einem Einfamilienhaus oder einer Wohnung dauert der Termin etwa eine Stunde. Warum Online-Werte oft danebenliegen, erklärt der Ratgeber Online-Immobilienbewertung.

Wie lange dauert ein Kurzgutachten?

Den Ortstermin vereinbaren wir meist innerhalb von 1–2 Wochen nach Ihrem Auftrag. Das Kurzgutachten liegt in der Regel schneller vor als ein Verkehrswertgutachten. Haben Sie eine Frist, etwa einen Notartermin, sagen Sie es uns gleich bei der Anfrage.

Kontakt

Kurzgutachten anfragen

Nennen Sie uns Objekt, Ort und Anlass. Wir melden uns meist noch am selben Werktag mit einer Einschätzung und einem verbindlichen Festpreis.

Unsicher, ob ein Kurzgutachten genügt?