Ratgeber

Zertifiziert oder öffentlich bestellt: Woran Sie einen qualifizierten Immobiliengutachter erkennen

„Gutachter“ darf sich jeder nennen. Diese Qualifikationen gibt es wirklich – und so prüfen Sie sie selbst.

Von Marc-André Lasarz – DIAZert-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung (DIN EN ISO/IEC 17024) und TEGoVA REVVeröffentlicht am

Wer ein Immobiliengutachten braucht – für das Finanzamt, eine Erbengemeinschaft oder einen Verkauf –, stößt schnell auf unterschiedliche Bezeichnungen: öffentlich bestellt und vereidigt, zertifiziert, Gutachterausschuss, REV. Dieser Ratgeber erklärt, was dahintersteckt, was das Gesetz dazu sagt und wie Sie die Qualifikation eines Sachverständigen selbst prüfen.

Warum die Qualifikation zählt

Die Begriffe „Gutachter“ und „Sachverständiger“ sind in Deutschland nicht geschützt. Grundsätzlich darf jeder Wertgutachten anbieten – ohne Prüfung und ohne Nachweis. Für Sie als Auftraggeber bedeutet das: Verlassen Sie sich nicht auf die Bezeichnung, sondern auf Qualifikationen, die eine unabhängige Stelle geprüft hat und die Sie nachprüfen können.

Besonders wichtig ist das, wenn das Gutachten bei Finanzamt, Gericht oder Bank vorgelegt wird. Dort wird es inhaltlich geprüft – und auch die Qualifikation des Verfassers spielt eine Rolle.

Öffentlich bestellt und vereidigt

Öffentlich bestellte Sachverständige werden auf Antrag von einer Stelle bestellt, die das Landesrecht bestimmt (§ 36 Gewerbeordnung). Für die Bewertung von Grundstücken ist das meist die Industrie- und Handelskammer. Voraussetzung sind eine besondere Sachkunde für ein bestimmtes Sachgebiet und die persönliche Eignung; die Bestellung kann befristet und mit Auflagen verbunden werden.

Die Bezeichnung „öffentlich bestellter Sachverständiger“ ist gesetzlich geschützt: Wer sie unbefugt führt, macht sich strafbar (§ 132a Abs. 1 Nr. 3 StGB).

Zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024

Die internationale Norm DIN EN ISO/IEC 17024 legt fest, wie Stellen arbeiten müssen, die Personen zertifizieren. In Deutschland werden solche Zertifizierungsstellen von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditiert. Bekannte Stellen für Immobiliensachverständige sind zum Beispiel DIAZert, HypZert oder DEKRA.

  • Zulassung: Die Stelle prüft Ausbildung und Berufserfahrung.
  • Prüfung: Der Sachverständige muss seine Fachkenntnis in einer Prüfung nachweisen, in der Regel auch mit einem eigenen Prüfungsgutachten.
  • Befristung und Überwachung: Das Zertifikat gilt nur für einen festen Zeitraum. Während der Laufzeit wird überwacht, danach folgt die Rezertifizierung.

Was das Gesetz sagt

Erbschaft- und Schenkungsteuer: Wer gegenüber dem Finanzamt einen niedrigeren Wert nachweisen will, kann nach § 198 Abs. 2 BewG regelmäßig ein Gutachten des zuständigen Gutachterausschusses oder von Personen vorlegen, „die von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle als Sachverständige oder Gutachter für die Wertermittlung von Grundstücken bestellt oder zertifiziert worden sind“. Öffentlich bestellte und zertifizierte Sachverständige stehen hier also nebeneinander. Wie Sie dabei vorgehen, zeigt die Seite Erbschaftsteuer-Bescheid prüfen lassen.

Gerichtsverfahren: Beauftragt ein Gericht selbst einen Sachverständigen, sollen nach § 404 Abs. 3 ZPO andere Personen als öffentlich bestellte Sachverständige nur gewählt werden, wenn besondere Umstände es erfordern. Das betrifft die Auswahl durch das Gericht. Ein Gutachten, das Sie selbst in Auftrag geben – etwa für eine Einigung, eine Verhandlung oder den Nachweis beim Finanzamt –, können Sie bei einem Sachverständigen Ihrer Wahl bestellen.

Und der Gutachterausschuss?

Gutachterausschüsse sind amtliche Gremien bei den Kommunen bzw. Ländern (§§ 192 ff. BauGB). Sie führen die Kaufpreissammlung, ermitteln Bodenrichtwerte und erstellen auf Antrag auch Verkehrswertgutachten. Bearbeitungszeiten und Gebühren erfragen Sie direkt beim zuständigen Ausschuss. Die Daten der Gutachterausschüsse nutzen auch freie Sachverständige als Grundlage – mehr dazu im Ratgeber Bodenrichtwert erklärt.

So prüfen Sie die Qualifikation selbst

  • Nach der Nummer fragen: Seriöse Sachverständige nennen Zertifikatsnummer, Zertifizierungsstelle und Gültigkeit offen.
  • Zertifiziert: Im Verzeichnis oder auf der Prüfseite der Zertifizierungsstelle nachsehen, ob das Zertifikat gültig ist und für welches Gebiet es gilt.
  • Öffentlich bestellt: Im Sachverständigenverzeichnis der Industrie- und Handelskammern nachsehen.
  • Sachgebiet beachten: Eine Qualifikation für Bauschäden ist keine Qualifikation für die Wertermittlung – und umgekehrt.

Unsere Qualifikation

Marc-André Lasarz ist Zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung DIAZert für die Marktwertermittlung aller Immobilienarten (LF) nach DIN EN ISO/IEC 17024 – Zertifikats-Nr. DIA-IB-226, erstmals zertifiziert 2016, gültig bis 07.04.2031 – und TEGoVA Recognised European Valuer (REV). Die Urkunde sehen Sie unter Über uns; die Gültigkeit können Sie direkt bei DIAZert prüfen. Wie unsere Gutachten aufgebaut sind, zeigt die Seite So sieht Ihr Gutachten aus.

Häufige Fragen

Ist „Immobiliengutachter“ ein geschützter Begriff?

Nein. Als Gutachter oder Sachverständiger darf sich grundsätzlich jeder bezeichnen. Geschützt ist nur die Bezeichnung „öffentlich bestellter Sachverständiger“: Wer sie unbefugt führt, macht sich strafbar (§ 132a Abs. 1 Nr. 3 StGB). Aussagekräftig sind deshalb nur Qualifikationen, die Sie nachprüfen können.

Was ist besser – zertifiziert oder öffentlich bestellt?

Beides belegt eine geprüfte Sachkunde, nur auf unterschiedlichem Weg. Für den Nachweis eines niedrigeren Werts bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer nennt § 198 Abs. 2 BewG beide Wege nebeneinander. Wählt ein Gericht den Sachverständigen selbst aus, sollen nach § 404 Abs. 3 ZPO bevorzugt öffentlich bestellte Sachverständige beauftragt werden. Bei einem Gutachten, das Sie selbst in Auftrag geben, zählen Qualifikation, Erfahrung und eine nachvollziehbare Herleitung.

Kann ich beim Finanzamt das Gutachten eines zertifizierten Sachverständigen einreichen?

Ja. § 198 Abs. 2 BewG nennt ausdrücklich Gutachten von Personen, die von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle als Sachverständige für die Wertermittlung von Grundstücken zertifiziert worden sind. Das Finanzamt prüft das Gutachten trotzdem inhaltlich – deshalb muss jeder Schritt nachvollziehbar sein.

Wie lange gilt eine Zertifizierung?

Zertifizierungen nach DIN EN ISO/IEC 17024 sind befristet. Während der Laufzeit wird der Sachverständige überwacht, danach muss er sich erneut prüfen lassen (Rezertifizierung). Achten Sie deshalb auf das Gültigkeitsdatum des Zertifikats.

Wie prüfe ich, ob ein Zertifikat gültig ist?

Fragen Sie nach Zertifikatsnummer und Zertifizierungsstelle. Viele Stellen bieten ein Verzeichnis oder eine Prüfseite für das einzelne Zertifikat an. Bei öffentlich bestellten Sachverständigen hilft das Sachverständigenverzeichnis der Industrie- und Handelskammern.

Was bedeutet REV?

REV steht für Recognised European Valuer. Die Bezeichnung vergibt der europäische Dachverband der Bewertungsverbände TEGoVA über seine nationalen Mitgliedsverbände. Sie zeigt, dass ein Bewerter die europäischen Anforderungen an Ausbildung, Erfahrung und Weiterbildung erfüllt.

Marc-André Lasarz – zertifizierter Immobiliengutachter und Geschäftsführer

Über den Autor: Marc-André Lasarz

Zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung DIAZert (LF) nach DIN EN ISO/IEC 17024 und TEGoVA Recognised European Valuer (REV). Seit über 22 Jahren in der Immobilienbranche, Sachverständigenbüro in Osnabrück – Verkehrswertgutachten, Restnutzungsdauer-Gutachten und Ankaufberatung in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein.

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